Themen- 08.09.2017

An den Edelmetallmärkten können Sie jetzt viel verdienen

Der Gold-Zug fährt - fahren Sie mit?

Liebe Leser,

die von mir für Anfang Juli prognostizierte Trendwende des Edelmetallsektors ist eingetreten. Von seinem am 10. Juli erreichten Tief bei 1.204 $ pro Unze ist der Goldpreis bereits um 12% gestiegen. Und mit der von mir am 18. Juli zum Kauf empfohlenen New Gold-Aktie sind die Leser meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren im Moment schon mit 36% im Plus.

Mein Timing-Indikator zeigt: Weitere Gewinne werden folgen

Den folgenden Chart habe ich Ihnen vor einer Woche schon einmal gezeigt. Im oberen Teil sehen Sie den Verlauf des Goldminen Index und darunter einen Indikator, den ich für das Timing von Gewinnmitnahmen bei den Edelmetallaktien verwende.

Wie Sie sehen, ist der Index inzwischen bis an die in Blau eingezeichnete Widerstandslinie gestiegen, die bei gut 700 Punkten verläuft. Gleichzeitig befindet sich der Timing-Indikator noch auf einem erfreulich niedrigen Niveau. In Haussezeiten steigt er nämlich regelmäßig auf Werte von 70 bis 80 Punkte, wenn nicht sogar mehr.

Gold Miners Index (oben) und Timing-Indikator, 2011 bis 2017
Der Indikator lässt noch sehr viel Platz für weitere Kursgewinne.
Quelle: Quelle: StockCharts.com

Die Edelmetallhausse ist noch jung

Im Sommer 2016 war dieser Indikator auf den Höchstwert von 100 Punkten gestiegen. Das war ein außerordentlich wichtiges bullishes Signal mit langfristiger Bedeutung. Denn wie ich Ihnen damals dargelegt habe, bestätigte es meine Prognose, dass Anfang 2016 eine neue Edelmetallhausse begonnen hat. Die Korrektur der vergangenen Monate hat Sie und auch mich zwar einige Nerven gekostet. Meine zentrale Aussage, dass wir uns in der Frühphase einer großen Hausse befinden, brachte sie aber niemals ins Wanken.

Ganz im Gegenteil. Denn im Lauf dieser Korrektur erreichten die Sentimentindikatoren niedrigere Werte als am Tiefpunkt der Edelmetallpreise Ende 2015. Auch das ist eine weitere starke Bestätigung der Hausse.

Gold hat viel Potenzial nach oben

Dieser Indikator lässt noch sehr viel Platz für weitere Kursgewinne. Ich gehe jetzt davon aus, dass die bereits erwähnte Widerstandslinie bei gut 700 Punkten relativ zügig überwunden werden kann. Vielleicht kommt es zuvor zu einer kleinen Korrektur, vielleicht auch nicht. Das ist letztlich unbedeutend für Sie. Wichtig ist, dass alles auf das baldige Überwinden dieser Marke hindeutet und die nächste Widerstandslinie rund 25% höher verläuft.

Der Hausse-Zug ist angefahren, springen Sie auf. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen. Welche Edelmetallinvestments Sie jetzt tätigen und welche Minenaktien Sie kaufen sollten, erfahren Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren. Jetzt ist die richtige Zeit, um einzusteigen – hier 30 Tage kostenlos testen.

Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Im Moment gibt es auch bei anderen Edelmetallen hervorragende Chance-Risiko-Verhältnisse. Und an der russischen Börse winken ebenfalls Gewinne. Die Zeit des Wartens ist vorbei.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Kommunale Unternehmen: Zu große und zu teure Gremien

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Kommunen in unserem Lande eine Fülle von Unternehmen in privater Rechtsform gegründet. Nach geltendem Recht müssen sich die Kommunen einen angemessenen Einfluss auf die Tätigkeit ihrer Unternehmen sichern. Das geschieht durch die Gesellschafterversammlung und gegebenenfalls durch einen Aufsichtsrat. Diese Gremien sind bei kleineren Gesellschaften häufig überdimensioniert und verursachen unnötige Kosten.

Ganz überwiegend handelt es sich bei den kommunalen Unternehmen um Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Bei einer GmbH ist eine Gesellschafterversammlung, welche für die Willensbildung der Gesellschaft zuständig ist, gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Häufig wird auch ein Aufsichtsrat gebildet, der nach den geltenden Bestimmungen nicht zwingend erforderlich ist. Die Regelungen im Gesellschaftsvertrag zur Größe des Aufsichtsrats haben sich an der Bedeutung der Gesellschaft zu orientieren und sollen die Effektivität der Kontrolle der Geschäftsführung zum Ziel haben.

Eine gesetzliche Verpflichtung, den Teilnehmern an der Gesellschafterversammlung und den Mitgliedern des Aufsichtsrats Vergütungen zu gewähren, besteht nicht. Wird eine Vergütung gezahlt, soll sie nach den geltenden Bestimmungen bei Aufsichtsratsmitgliedern in einem angemessenen Verhältnis zu deren Aufgaben und zur Lage der Gesellschaft stehen.

Elfköpfiger Aufsichtsrat bei einem kleinen Wasserwerk

Eine vor kurzem bekannt gewordene Studie bietet interessante Einblicke in die Welt der von kleinen Kommunen gehaltenen Unternehmen. Beispielhalt seien nachfolgend einige Einzelheiten aus der Studie mitgeteilt.

In einem ländlich geprägten Bundesland waren eine kreisfreie Stadt und eine weitere Gemeinde an einer Wasserwerke-GmbH beteiligt. Unternehmensgegenstand war die Förderung von Trinkwasser, das ausschließlich an die beiden Gesellschafter geliefert und bereits im Werksgebäude übergeben wurde. Die Geschäftsführer und die Prokuristen der GmbH wurden von den Gesellschaftern gegen Kostenerstattung gestellt. Der Aufsichtsrat der GmbH hatte elf Mitglieder, die sämtlich dem Stadt- bzw. Gemeinderat der beteiligten Kommunen angehörten. Er führte pro Jahr zwei Sitzungen gemeinsam mit der zwölfköpfigen, ebenfalls ausschließlich aus Ratsmitgliedern bestehenden Gesellschafterversammlung durch. Im Verlauf mehrerer Jahre entschied der Aufsichtsrat lediglich über die Bestellung von zwei Prokuristen.

Aufsichtsrat unangemessen groß

Die Entscheidung der Gesellschafter, einen Aufsichtsrat mit elf Mitgliedern einzurichten, stand außer Verhältnis zur Bedeutung der Gesellschaft. Der Unternehmenszweck beschränkte sich auf die langfristige Förderung von Trinkwasser für die beiden Gesellschafter. Mangels anderweitiger Kunden war die Geschäftstätigkeit daher nicht mit nennenswerten Risiken behaftet. Die äußerst geringen Beratungs- und Beschlussaktivitäten des Aufsichtsrats im Zeitraum von mehreren Jahren verdeutlichen die unangemessene Größe des Aufsichtsrats.

Diese wird auch bei einem interkommunalen Vergleich deutlich. Der Aufsichtsrat der Hamburger Wasserwerke GmbH beispielsweise, einem der größten deutschen Wasserversorger, besteht aus lediglich acht Mitgliedern. Die Wasserwerke-GmbH aus dem ländlich geprägten Bundesland gibt jährlich lediglich rund 6 Millionen Kubikmeter Wasser ab, die Hamburger Wasserwerke GmbH hingegen mehr als 100 Millionen Kubikmeter.

41 Mitglieder der Gesellschafterversammlung

An einer anderen GmbH mit Versorgungsauftrag waren eine kreisfreie Stadt, eine große kreisangehörige Stadt und eine Gemeinde beteiligt. Das Versorgungsgebiet des Unternehmens, dessen kaufmännische und technische Betriebsführung einem kommunalen Energieversorger übertragen war, beschränkte sich auf das Territorium der beteiligten Kommunen. Als Geschäftsführer und Prokuristen der Gesellschaft waren die entsprechenden Funktionsträger der Stadtwerke GmbH der kreisfreien Stadt in Personalunion bestellt. Die Gesellschafterversammlung hatte 41 Mitglieder.

Um die Verteilung der Gesellschaftsanteile in der Gesellschafterversammlung abzubilden, hätte es keiner 41 Mitglieder bedurft. Im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Einheitlichkeit der Stimmabgabe könnten die Stimmen der drei Gesellschafter durch die beiden Bürgermeister bzw. den Geschäftsführer der Stadtwerke GmbH der kreisfreien Stadt abgegeben werden.

Vergütung der Gremienmitglieder

Die elf Aufsichtsratsmitglieder der Wasserwerke-GmbH erhielten als Vergütung eine jährliche Pauschale von 1.000 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 105 Euro je Sitzung (jährlicher Gesamtaufwand 13.300 Euro). Die insgesamt neun Aufsichtsräte der GmbH mit Versorgungauftrag wurden pauschal mit 2.000 Euro jährlich sowie einem Sitzungsgeld von 105 Euro je Sitzung vergütet. Hierfür entstand ein jährlicher Gesamtaufwand in Höhe von 20.000 Euro. Alles in allem keine großen Summen, diese müssen aber von den Kunden der kommunalen Gesellschaften aufgebracht werden. Der Aufsichtsrat tagte in der Regel zweimal jährlich eine Stunde vor Beginn der Gesellschafterversammlung.

Die Vergütungshöhe kann in beiden Fällen nicht mit den Risiken der Aufsichtsratstätigkeit gerechtfertigt werden. Mangels Marktteilnahme der Unternehmen und im Hinblick auf die auch für schuldhafte Pflichtverletzungen der Aufsichtsräte abgeschlossenen D&O-Versicherungen sind vergütungsbedürftige Risiken nicht erkennbar.

Ratsmitglieder in mehreren Unternehmensgremien

Als Ergebnis der zitierten Studie wurde von den Verfassern gefordert, dass sich die Verantwortlichen in den Kommunen bei der Bemessung der Zahl und Vergütung von Mitgliedern in Gremien kommunaler Gesellschaften mehr als bisher an den rechtlichen und sachlichen Erfordernissen und weniger an der Attraktivitätssteigerung kommunaler Ratsmandate orientieren sollten. Dem kann man nur zustimmen, es darf bei kommunalen Unternehmen nicht darum gehen, möglichst vielen Ratsmitgliedern ein kleines Zubrot durch Entsendung in Unternehmensgremien zu verschaffen!

Überdies sind viele Städte und Gemeinden an mehreren Gesellschaften beteiligt, in deren Gremien häufig ein- und dieselben Ratsmitglieder entsandt werden. Da können bei einzelnen Ratsmitgliedern Gesamteinnahmen von mehreren Zehntausend Euro im Jahr zusammenkommen. Diese Übertreibungen müssen abgestellt werden, liebe Leserinnen und Leser, sagt verärgert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler