Themen- 01.09.2017

Gold bricht nach oben aus - Haben Sie schon gekauft?

Gold gibt klares Kaufsignal

Liebe Leser,

jetzt ist es endlich so weit. Wie von mir prognostiziert und wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, hat Gold ein klares charttechnisches Kaufsignal gegeben, indem der Kurs am Dienstag, den 29. August 2017 über die Widerstandsmarke von 1.300 $ pro Unze gestiegen ist (schwarzer Kreis). Die roten Kreise verdeutlichen Ihnen die große charttechnische Bedeutung dieser Marke. Schon in den vergangenen Wochen habe ich Ihnen an dieser Stelle skizziert, warum ich diesen Ausbruch nach oben erwartet habe.

Goldpreis pro Unze in $, 2015 bis 2017
Der Ausbruch über die Widerstandszone bei 1.300 $ ist erfolgt, ein klares Kaufsignal.
Quelle: Quelle: StockCharts.com

Nächstes Kursziel: 1.500 $ pro Unze

Der nächste Widerstand für die jetzt begonnene Aufwärtswelle befindet sich bei 1.375 $. Er ergibt sich aus den Hochs des Jahres 2016. Ich gehe allerdings davon aus, dass diese Hürde zügig genommen wird. Denn das Minimum-Kursziel meines hier nicht gezeigten Preisbänder-Indikators ist dessen erstes oberes Preisband, das im Moment bei 1.415 $ verläuft und relativ steil steigt.

Konkret halte ich die Wahrscheinlichkeit für groß, dass der Goldpreis im Lauf der gerade begonnenen Aufwärtswelle in den Bereich von 1.500 $ pro Unze steigen wird, bevor die nächste größere Korrektur auf dem Weg zu sehr viel höheren Kursen beginnt. Die detaillierte Begründung dieser Prognose lesen Sie in der am Dienstag, den 29. August erschienenen Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.

Gold wird langfristig noch deutlich weiter steigen

Doch das ist bei weitem noch nicht alles. Langfristig erwarte ich sehr viel höhere Kurse. Denn das aktuelle Kaufsignal signalisiert sehr viel mehr als nur einen Kursanstieg auf 1.500 $ in den kommenden Wochen und Monaten. Seine Bedeutung ist nämlich nicht nur mittelfristiger, sondern langfristiger Natur. Um das zu erkennen, müssen Sie dieses Kaufsignal im Kontext des Kursverlaufs der vergangenen Jahre sehen.

Vielleicht erinnern Sie sich noch daran, dass ich im Dezember 2015 eine Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe publiziert habe mit dem Titel „Teil II der langfristigen Goldhausse steht bevor“. Den kurz darauf einsetzenden 30%-igen Goldpreisanstieg habe ich als den Beginn dieses zweiten Teils der Goldhausse, die zur Jahrtausendwende begonnen hatte, interpretiert bzw. prognostiziert. Der Kursrückgang von 2011 bis Ende 2015 ist in dieser Lesart lediglich eine ausgeprägte Korrektur innerhalb einer übergeordneten Goldhausse.

Deren fundamentale Triebfeder ist die zunehmend unseriöse Geld- und Staatsschuldenpolitik, die von Draghi und Konsorten weltweit betrieben wird. Und nicht der Konflikt um Nordkorea oder ein US-Präsident namens Trump, wie Ihnen viele Medien weiß machen wollen.

Erst vorige Woche haben sich die Zentralbankbürokraten wie jedes Jahr zu einer Konferenz in Jackson Hole versammelt, die vor allem der Selbstbeweihräucherung dient. Aus den dort gehaltenen Reden geht eindeutig hervor, dass es keine Rückbesinnung auf eine seriöse Geldpolitik geben wird. Deshalb bin ich weiterhin langfristig sehr bullish für die Edelmetalle und sehr skeptisch in Bezug auf die Zukunft unseres Währungssystems.

Von mir ausgewählte Minenaktien gehören jetzt unbedingt in Ihr Depot

Steigende Edelmetallpreise sind natürlich Wasser auf die Mühlen der Gold- und Silberproduzenten. Deshalb habe ich meinen Lesern schon in Erwartung des oben beschriebenen Kaufsignals für Gold den Kauf einiger ausgewählter Minenaktien empfohlen und in der gerade erschienenen Krisensicher Investieren September-Ausgabe diese Kaufempfehlungen wiederholt und um drei weitere höchst lukrative ergänzt, die gerade individuelle Kaufsignale gegeben haben.

Wenn die Edelmetallpreise dem von mir prognostizierten Szenario weiter folgen, können Sie in den kommenden Monaten mit ausgewählten Minenaktien mindestens hohe zweistellige Kursgewinne erzielen – oder auch mehr.

Der folgende Chart zeigt Ihnen im oberen Teil den Verlauf des Goldminenindex und darunter einen der von mir verwendeten Indikatoren. Dieser wird uns bei den Minenaktien unseres kurzfristig orientierten Trading-Depots als Wegweiser für das Timing der Gewinnmitnahmen dienen. Dazu muss er auf Werte von mindestens 80% steigen. Wie Sie sehen, ist er davon noch sehr weit entfernt. Damit deutet auch dieser Indikator darauf hin, dass sich die Aufwärtswelle im Edelmetallsektor noch in ihrer Frühphase befindet.

Goldminenaktien Index (oben)  und Timing-Indikator, 2008 bis 2017
Erst wenn der Indikator auf Werte von mindestens 80% gestiegen ist, sollten Sie über die Realisierung Ihrer Gewinne nachdenken.
Quelle: Quelle: StockCharts.com

Ich gehe davon aus, dass weitere Minenaktien in den nächsten Wochen Kaufsignale geben werden und beabsichtige, meine Gesamtposition im Edelmetallsektor schrittweise weiter auszubauen. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen, und bestellen Sie noch heute meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: An den Aktienmärkten zeichnet sich ein Sommer-Top ab. Ich rate Ihnen, bringen Sie Ihr Vermögen in Sicherheit. Gold ist für Sie die erste Wahl.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Enteignungen aus der DDR-Zeit: Nach mehr als 25 Jahren noch nicht alles rückabgewickelt!

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

 

Liebe Leserinnen und Leser,

auf dem Gebiet der späteren DDR wurden bis 1949 viele Industrieanlagen und landwirtschaftliche Grundstücke von der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet. Die 1949 gegründeten DDR setzte diese Enteignungen noch jahrelang fort.

Nach der deutschen Wiedervereinigung waren sich die politisch Verantwortlichen darin einig, dass gegen das Privateigentum gerichtete Unrechtsmaßnahmen der DDR-Institutionen (nicht jedoch der Besatzungsmacht) grundsätzlich rückgängig gemacht werden sollten. Einzelheiten hinsichtlich der Wiedergutmachung enthält das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen. Danach sind enteignete Vermögenswerte auf Antrag der früheren Eigentümer grundsätzlich zurück zu übertragen. Die Rückübereignung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht mehr möglich ist oder wenn Dritte in redlicher Weise Eigentum an dem Vermögenswert erworben haben.

In diesen Fällen erhalten die früheren Eigentümer eine Entschädigung. Die Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen waren im Wesentlichen bereits Anfang der 1990er Jahre anzumelden. Über Rückgaben und Entschädigungen im Zusammenhang mit Enteignungen von Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben entscheiden spezielle Behörden, die nach der Wiedervereinigung in den neuen Ländern und in Berlin eingerichtet wurden, die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen. Sie haben die Aufgabe, die früheren Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger zu ermitteln und noch vorhandene Vermögenswerte zurückzugeben.

Abschluss der Verfahren erst für Ende 2018 geplant

Eine Untersuchung hat vor kurzem ergeben, dass in einem Bundesland das dortige Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen seit mehr als zwei Jahrzehnten damit beschäftigt ist, die angemeldeten Ansprüche abschließend zu bearbeiten. Der Gesetzgeber des betreffenden Bundeslandes war seinerzeit davon ausgegangen, dass die Verfahren im Wesentlichen Ende 2003 erledigt sein würden. Das ergibt sich daraus, dass er seinerzeit eine Verzinsung von Entschädigungsansprüchen ab 2004 festgelegt hatte.

Fertig werden will das Landesamt allerdings sobald noch nicht. Die noch offenen Verfahren sollen nach derzeitigem Planungsstand erst Ende 2018 abgeschlossen werden. Einige andere neuen Bundesländer waren schneller, dort wurden die betreffenden Landesämter bereits aufgelöst.

Geringe Erledigungsquoten seit dem Jahr 2005

Nach den Ergebnissen der Untersuchung waren organisatorische Defizite ursächlich für die zögerliche Abarbeitung der vermögensrechtlichen Verfahren. Wurden bis 2004 bereits 93 Prozent der unternehmensbezogenen Anträge erledigt, waren danach nur geringe jährliche Erledigungsquoten zu verzeichnen (zuletzt zwischen 0,3 und 0,4 Prozentpunkten). Ungeachtet der Vielzahl der noch nicht abgeschlossenen Fälle und des Schadens durch mögliche Zinsansprüche wurde die Personalausstattung des Landesamtes seit 2004 sukzessive reduziert. Die Verzinsung von Entschädigungsleistungen durch die verspätete Erledigung wurde in Kauf genommen.

Unzureichende Aktenführung beim Landesamt

Im Rahmen der erwähnten Untersuchung wurde festgestellt, dass die Aktenführung des Landesamtes mangelhaft war. Die Arbeitsergebnisse bzw. der Stand der Bearbeitung wurden nicht oder nur unzureichend dokumentiert. Der jeweils noch zu leistende Bearbeitungsaufwand war nicht ohne weiteres erkennbar. Wiederholte Einarbeitungen (z. B. bei einem Wechsel des Bearbeiters) verursachten einen deutlichen Mehraufwand.

Akten blieben jahrelang unbearbeitet

Die meisten der überprüften Verfahren wurden in der Vergangenheit nicht umfassend und kontinuierlich bearbeitet. Die Liegezeiten erreichten oftmals mehrere Jahre, ohne dass hierfür Gründe ersichtlich waren. Infolge der langen Verfahrenszeiten wurden immer wieder neue Ermittlungen der in Frage kommenden Erben erforderlich. Verfahren ohne Priorität blieben teilweise gänzlich unbearbeitet. Wiedervorlagetermine wurden vielfach nicht gesetzt. Die Akten enthielten in der Regel keine Hinweise darauf, dass die Vorgesetzten Entscheidungen und Verfahrensweisen vorgegeben oder die zügige Durchführung der Verfahren kontrolliert und Termine gesetzt hatten.

Viele Antragsteller erlebten das Ende ihres Verfahrens nicht mehr

Das betreffende neue Bundesland wäre verpflichtet gewesen, der übermäßig langen Dauer der Verfahren entgegenzuwirken. Es hätte dafür sorgen müssen, dass die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Regelungen gegeben waren. Der dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen zugrundeliegende Wiedergutmachungsgedanke konnte infolge der langen Verfahrensdauer vielfach nicht mehr gegenüber den Antragstellern der Erlebensgeneration, sondern nur noch gegenüber den Erben verwirklicht werden. Ein wahrhaft trauriges Ergebnis, liebe Leserinnen und Leser, meint verbittert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler