Themen- 04.08.2017

Deutliche Verkaufssignale für den US-Aktienmarkt

Hindenburg-Omen Indikator gibt Warnsignale wie im Jahr 2000

Liebe Leser,

in den vergangenen Wochen haben zahlreiche Indikatoren, die sich auf die US-Weltleitbörse beziehen, massive und teilweise sehr selten auftretende Verkaufssignale gegeben. Über einige davon habe ich auch an dieser Stelle berichtet.

Noch zeigen sich die US-Aktienmärkte weitgehend unbeeindruckt von dieser Entwicklung. Der Dow Jones Industrial Average eilt sogar von einem Allzeithoch zum nächsten. Hier scheint die Börsenwelt also noch in Ordnung zu sein. Doch dieser Schein trügt. Denn auch beim Dow zeigen sich unter der Oberfläche Risse im Gebälk der Hausse.

So kam es gerade bei dem etwas theatralisch als „Hindenburg Omen“ bezeichneten Indikator zu einer Häufung von Signalen, wie es sie zuletzt im Oktober 2000 gegeben hat, also am Beginn einer Baisse, in deren Verlauf sich der S&P 500 halbierte und der DAX und die NASDAQ sogar mehr als 70% fielen.

Der S&P 500 wird sich mehr als halbieren

Bezogen auf den S&P 500 hat dieser Indikator gerade ein ähnliches Signal gegeben wie für den Dow. Zuletzt kam es beim S&P 500 Ende 2007 und Anfang 2000 zu einer vergleichbaren Konstellation. In beiden Fällen kam es anschließend zu einer Halbierung dieses marktbreiten Index. Beim Hindenburg Omen handelt es sich um einen Indikator, der auf Extremwerte der täglichen Marktbreite eines Index basiert. Details zu diesem Indikator lesen Sie in der nächsten Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren, die Ende August erscheint.

Eine Halbierung des S&P 500 Index erwarte ich im Anschluss an die aktuelle Hausse auch jetzt wieder. Die extrem hohe fundamentale Überbewertung deutet sogar darauf hin, dass die Kursverluste dieses Mal noch heftiger ausfallen werden. Deshalb halte ich im Lauf der kommenden Baisse eine Kursdrittelung für das wahrscheinlichste Szenario. Die Kennzahlen der Fundamentalanalyse würden in diesem Fall nämlich lediglich einen durchschnittlichen Rückgang erfahren, wie er bisher noch in jeder zyklischen Baisse stattgefunden hat, und nicht etwa auf untere Extremwerte fallen. Ich hoffe, dass Sie sich über das sehr große Risiko im Klaren sind, das die Aktienmärkte derzeit auszeichnet, und keine böse Überraschung erleben werden.

Der DAX fällt schon seit 6 Wochen

Auch wenn es niemand so richtig wahrhaben will, der DAX und andere europäische Aktienindizes sind in den vergangenen sechs Wochen bereits gefallen – obwohl die EZB im Unterschied zur Fed weiterhin Monat für Monat 60 Milliarden Euro druckt. Das ist ungewöhnlich, da die europäischen Finanzmärkte den Vorgaben aus den USA normalerweise sklavisch folgen.

Zu größeren Divergenzen kommt es gewöhnlich nur in der Endphase langanhaltender Trends. Deshalb ist der unterschiedliche Verlauf der europäischen und US-amerikanischen Aktienmärkte ein zusätzliches Signal für das baldige Ende der Aktienhausse.

Was werden die jetzt schon fallenden europäischen Aktienmärkte erst tun, wenn die US-Indizes demnächst ebenfalls unter Druck geraten?

Langfristig ist die fundamentale Bewertung entscheidend

Trotz der extremen Überbewertung der US-Weltleitbörse gibt es im Moment auch den einen oder anderen unterbewerteten Aktienmarkt, an dem die Party der vergangenen Monate vorbeigegangenen ist. Langfristig, das heißt auf Sicht von 10 bis 12 Jahren, ist die fundamentale Bewertung der alles entscheidende Einflussfaktor auf die Entwicklung der Aktienkurse.

Deshalb war es keine Überraschung, dass Anleger, die in den Jahren 1999/2000 an den Aktienmärkten eingestiegen sind, 10 bzw. 12 Jahre später sogar schlechter dastanden, als wenn sie ihr Geld auf einem Sparbuch gelassen hätten. Genauso wird es den Anlegern auch jetzt wieder ergehen, die in den vergangenen drei bis vier Jahren Aktien gekauft haben.

Ich bin für meine Leser natürlich immer auf der Suche nach lukrativen Investments und Aktienmärkten, die möglichst unterbewertet sind und Ihnen ein gutes Chance-Risiko-Verhältnis bieten. Um auch zukünftig gute Renditen zu erzielen, sollten Sie sich langfristig besser an solchen Märkten engagieren. Einen besonders interessanten und deutlich unterbewerteten Aktienmarkt habe ich in Krisensicher Investieren gerade zum Kauf empfohlen.

Gold: Nächstes Kursziel 1.400 $ pro Unze

Eine weitere Alternative, die Ihnen ein attraktives Chance-Risiko-Verhältnis bietet, ist der Edelmetallsektor. Hier rechne ich in den kommenden Monaten mit deutlichen Kursgewinnen, vor allem bei ausgewählten Goldminenaktien. Einige Neuempfehlungen habe ich in den letzten Wochen bereits gegeben, weitere werden demnächst folgen.

Kurzfristig mag es noch ein paar kleinere Turbulenzen im Edelmetallsektor geben. Deshalb bin ich bei meinen Kaufempfehlungen sehr selektiv vorgegangen und erhöhe meine Minenaktienposition schrittweise.

Mein Gold-Preisbänder-Indikator stimmt mich aber sehr zuversichtlich, dass es bei den Goldminen in den kommenden Monaten wieder große Kursgewinne geben wird. Denn er zeigt jetzt als mittelfristiges Kursziel der Anfang Juli begonnenen Aufwärtswelle einen Goldpreis von 1.400 $ pro Unze an, wie Sie auf dem folgenden Chart sehen. Die sich dadurch ergebenden Chancen sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Meine aktuellen Kaufempfehlungen erfahren Sie in Krisensicher Investieren.

Goldpreis pro Unze in $, Preisbänder-Indikator, 2013 bis 2017
Das Kursziel der aktuellen Aufwärtswelle ist das 1. obere Preisband meines Indikators, das im Moment bei 1.400 $ verläuft und steigt.
Quelle: Quelle: StockCharts.com

Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Der DAX sieht angeschlagen aus und notiert jetzt auf demselben Niveau wie im April 2015, das heißt vor mehr als zwei Jahren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Bei Steuerhinterziehung werden jetzt rückwirkend Zinsen fällig

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

 

Liebe Leserinnen und Leser,

der Ankauf von illegal beschafften Steuer-CDs durch deutsche Behörden vor einigen Jahren löste eine Flut von Selbstanzeigen und eine intensive Diskussion über Steuerhinterziehung aus. Als Folge dieser Diskussion hat der Gesetzgeber die Bestimmungen über die strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Auch an der Finanzverwaltung ist diese Debatte nicht spurlos vorbeigegangen. Die Finanzämter untersuchen neuerdings die Selbstanzeigen viel gründlicher als noch vor einigen Jahren. Während früher die Festsetzung von Hinterziehungszinsen häufig unterblieb, werden diese nunmehr für alle in Frage kommenden Steuerarten geltend gemacht.

Bei Steuerhinterziehung und Selbstanzeige sind nicht nur die hinterzogenen Steuern nachzuzahlen, sondern auch Zinsen zu entrichten. Im Einzelfall kann dies zu hohen Nachforderungen führen, da die Zinsen rückwirkend für bis zu zehn Jahren festgesetzt werden können. 

Der Zinssatz beträgt für jeden vollen Monat 0,5 Prozent der hinterzogenen Steuern, das sind sechs Prozent im Jahr. Der Zinslauf beginnt mit dem Eintritt der Steuerverkürzung. Er endet mit der Zahlung der hinterzogenen Steuern. Durch die Erhebung der Hinterziehungszinsen sollen die wirtschaftlichen Vorteile abgeschöpft werden, die der Steuerhinterzieher durch seine Hinterziehung erlangt hat. Als Vorteil wird insbesondere angesehen, dass die geschuldeten Steuern erst später gezahlt werden.

Selbstanzeigen werden intensiver überprüft

Bis vor kurzem beschränkten sich viele Finanzämter in Selbstanzeigefällen, bei denen es beispielsweise um nicht deklarierte Kapitalerträge ging, auf die Überprüfung der jeweils erklärten Besteuerungsgrundlagen. Sie änderten diese zumeist antragsgemäß ab und überprüften nur die angezeigten Kapitalerträge.

Meisten folgten die Finanzämter in diesen Fällen den Aufstellungen der Steuerpflichtigen und ihrer Berater, ohne die originären Belege in Augenschein zu nehmen. Die Kapitalzugänge und -abgänge sowie die Herkunft der Mittel wurden nicht weiter überprüft. Mittelverwendungsrechnungen, Außenprüfungen sowie betriebsnahe Veranlagungen wurden überwiegend nicht durchgeführt. Unter dem Druck interner Untersuchungen werten die Finanzämter diese Fälle nunmehr intensiver aus als in früheren Zeiten.

Fehler bei der Festsetzung der Hinterziehungszinsen

Viele Finanzämter machten früher in Selbstanzeigefällen keinerlei Hinterziehungszinsen geltend. Andere Finanzämter setzten zwar Zinsen für die hinterzogene Einkommensteuer fest, unterließen aber vielfach die korrespondierende Festsetzung von Zinsen zum Solidaritätszuschlag. Auch ansonsten war die Berechnung der Hinterziehungszinsen häufig fehlerbehaftet, was im Zuge der bereits erwähnten internen Untersuchungen festgestellt wurde. Oftmals wurden nicht alle für die Zinsfestsetzung in Betracht kommenden Zeiträume und Steuerarten berücksichtigt.

Neuerdings erhalten die Festsetzungsfinanzämter alle relevanten Informationen

Zuständig für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen sind die Veranlagungsstellen in den Finanzämtern. Die hierfür erforderlichen Informationen erhalten sie von den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung. Häufig wurden in früheren Zeiten bei der Übermittlung der Informationen Fehler gemacht und nicht alle für die Zinsfestsetzung relevanten Angaben weitergegeben. Zwischenzeitlich hat die Finanzverwaltung durch organisatorische Änderungen sichergestellt, dass die Veranlagungsstellen die erforderlichen Informationen in betragsmäßig zutreffender Höhe für alle betroffenen Steuerarten sowie für alle in Betracht kommenden Zeiträume erhalten.

Zinsen für nicht geleistete Steuervorauszahlungen

Seit kurzem gehen die Finanzämter in Hinterziehungsfällen dazu über, Zinsen für nicht geleistete Steuervorauszahlungen festzusetzen. Die zu verzinsenden Zeiträume sind unterschiedlich. Die Verzinsung beginnt bei der Jahressteuer erst mit der Bekanntgabe des Steuerbescheides, bei den Vorauszahlungen hingegen zeitlich vorher. Früher wurden Hinterziehungszinsen ausschließlich für die festgesetzten Jahressteuern berechnet.

Mehr IT-Unterstützungen, mehr Schulungen

Da die Zinsberechnungen aufgrund dieser Entwicklung aufwändiger werden, rüsten die Finanzämter bei der IT-Unterstützung auf, um die Bearbeitung dieser Fälle zu erleichtern. Weiterhin werden die Mitarbeiter der Finanzämter durch Verfügungen der vorgesetzten Dienststellen auf die verschiedenen Fallkonstellationen hingewiesen und in Bezug auf die festzusetzenden Hinterziehungszinsen geschult.

Vor dem geschilderten Hintergrund, liebe Leserinnen und Leser, kann man allen Steuerbürgern nur raten, sich von der Welt der Steuerhinterziehung und Selbstanzeigen möglichst fernzuhalten, meint mit Nachdruck

Ihr

Gotthilf Steuerzahler