Themen- 05.05.2017
Warum ich mich nicht bei Helikopter-Ben entschuldigen werde
In Sachen Spekulationsblase steht es 2:0 für Leuschel und mich
Im derzeit so populären Fußballerjargon ausgedrückt, steht es in dieser Hinsicht also 2:0 für uns: Im Jahr 2000 platzte die Aktienblase und sieben Jahre später die Immobilienblase. Jetzt befindet sich die Welt aufgrund der weiterhin betriebenen ultralaxen Geldpolitik erneut in einer Spekulationsblase. Und diese Blase ist sehr viel größer als alle ihre Vorgängerinnen.
Wir sind uns auch jetzt wieder sicher, dass die Blase platzen wird, und erwarten aufgrund ihrer Größe und ihres Umfangs sogar noch viel mehr Ungemach als in 2008. Deshalb halten wir Bernankes Triumphgeheul für ebenso kurzsichtig wie seine Lageeinschätzung im Jahr 2007, als er die beginnende Hypothekenkreditkrise als belanglos („contained“) bezeichnete.
Darüber hinaus übersieht
Bernanke die schwerwiegenden gesellschaftlichen bzw. politischen Folgen seiner Geldpolitik. Sie spaltet die Bevölkerung in reiche Gewinner und arme Verlierer. Deshalb führt sie völlig zu Recht zu großer Unzufriedenheit bei dem Teil der Bevölkerung, der zu den Verlierern dieser Politik gehört.
Jetzt platzt die dritte Spekulationsblase
In der vorige Woche erschienenen Mai-Ausgabe unseres Börsenbriefes Krisensicher Investieren haben wir das aktuelle Warnsignal eines Indikators vorgestellt, der auch im Bereich des Aktien-Tops des Jahres 2007 ein Verkaufssignal gegeben hatte. In unserer nächsten Ausgabe werden wir die Besprechung eines weiteren höchst interessanten Indikators folgen lassen, der ebenfalls gerade ein massives Warnsignal gegeben hat.
Seit dem Jahr 1900 hat er nur 10 Signale gegeben. Neun davon waren Volltreffer, darunter die Jahre 1929, 1972, 1987, 2000, und 2007, in denen es zu spektakulären Aktiencrashs bzw. Kursverlusten von 50% und mehr gekommen ist. Aufgrund dieser sehr beeindruckenden Historie sollten Sie diesen Indikator kennen und sein aktuelles Warnsignal
nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Warten auf die Kaufgelegenheit im Edelmetallsektor
In den vergangenen Wochen habe ich Sie auf die hohe Wahrscheinlichkeit einer größeren Korrektur im Edelmetallsektor hingewiesen und über die massiven Warnsignale berichtet, die am Silbermarkt sichtbar waren. Seit rund drei Wochen nimmt diese Korrektur nun ihren Lauf.
Im großen Bild sehe ich in diesem Kursrückgang eine klare Kaufgelegenheit. Deshalb halte ich mit Argusaugen Ausschau nach Anzeichen einer bevorstehenden Trendwende nach oben. Im Moment ist davon aber noch nicht viel zu sehen, obwohl der Silberpreis bereits um 12% gefallen ist und der Gold Bugs Index der Gold- und Silberminenaktien sogar schon um gut 16%.
Gold Bugs Index erreicht erste Unterstützungslinie
Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, hat der Gold Bugs Index inzwischen seine recht massive Unterstützungszone bei rund 180 Punkten erreicht. Da die Minenaktien häufig eine Vorlauffunktion zu den Metallen einnehmen, wäre es ein gutes Zeichen, wenn es von hier aus zu einer Gegenbewegung nach oben kommen würde. Vor diesem Hintergrund erwarte ich mir von den nächsten Handelstagen erste wichtige Informationen über den weiteren Verlauf dieser Korrektur.
Ich werde das weitere Geschehen dieses sehr interessanten Sektors aufs Engste verfolgen, damit ich die Leser meines Börsenbriefes Krisenscher Investieren auf die nächste große Kaufgelegenheit aufmerksam machen kann. Da die Kurse der Minenaktien traditionell sehr stark schwanken, eröffnen sie Ihnen regelmäßig außerordentlich große Gewinnchancen im zwei- und sogar dreistelligen Bereich. Deshalb sollten Sie den Minen-Sektor unbedingt in ihrem Depot berücksichtigen. Näheres zu dieser spannenden Entwicklung erfahren Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren. Ordern Sie noch heute – 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen ein schönes
Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Ende März habe ich meinen Lesern empfohlen, auf einen steigenden Euro zu setzen. Es ist noch nicht zu spät, diesem Rat zu folgen.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Wie eine Förderbank mit Steuergeldern umging
Liebe Leserinnen und Leser,
bei finanziellen Hilfen für die Wirtschaft schalten Bund und Länder gerne ihre Förderbanken in die Abwicklung der Förderung ein. Nicht immer wird dabei sorgsam mit dem Geld des Steuerzahlers umgegangen, was der nachstehende Fall belegt.
Der Bund und alle sechzehn Bundesländer besitzen eine solche Förderbank in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Diese Institute haben satzungsgemäß den Auftrag, den Bund bzw. das jeweilige Bundesland bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben insbesondere im Bereich der Wirtschafts- und Strukturpolitik zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen durchzuführen und zu verwalten. Die Förderbanken werden recht ordentlich für ihre Unterstützungstätigkeit bezahlt; dieses Geschäftsmodell ist krisenfest,
denn Bund und Länder legen ständig neue Förderprogramme auf.
Bei den Förderinstituten handelt es sich um Spezialbanken, die kein Wettbewerbsgeschäft betreiben und damit nicht in Konkurrenz zu anderen Kreditinstituten stehen. Dadurch unterscheiden sich die Förderbanken von den Landesbanken, die ebenfalls der öffentlichen Hand gehören. Die Landesbanken, ursprünglich die Hausbanken der Bundesländer, betätigen sich seit Jahren als allgemeine Geschäftsbanken. Nach Skandalen und Milliardenverlusten bei einigen Landesbanken ist ihre Zahl geschrumpft und ihre Bedeutung stark zurückgegangen.
Rückzahlbare Zuschüsse für Unternehmen in der Krise
Vor einigen Jahrzehnten befanden sich verschiedene deutsche Industriezweige in einer Krise. Zu deren dauerhafter Behebung und zur Verminderung von Wettbewerbsnachteilen entwickelte die Wirtschaftspolitik seinerzeit ein System von finanziellen Hilfen für die betroffenen Unternehmen. Seit Mitte der 1970er Jahre gewährte der Bund für bestimmte Bereiche der Wirtschaft rückzahlbare Zuschüsse. Eine Förderung erfolgte nur dann, wenn auch das betreffende Bundesland Zuschüsse bewilligte, die mindestens halb so hoch wie die Zuschüsse des Bundes sein mussten. Die Rückzahlungsverpflichtung des unterstützten Unternehmens war an die Erzielung von Jahresüberschüssen gekoppelt.
Gemeinsame Förderung durch Bund und Land
Im Jahr 1985 gewährte der Bund einem Unternehmen einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von etwas mehr als 4,6 Millionen DM (rund 2,4 Millionen Euro). Für das betreffende Bundesland schloss die dortige Landesförderbank ebenfalls im Jahr 1985 einen Fördervertrag über einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss von 2,3 Millionen DM (rund 1,2 Millionen Euro). Die Fördermittel des Bundes und des Landes wurden in diesem Jahr auch ausgezahlt.
Die Bundesförderung wurde zurückgezahlt
Im Lauf der Jahre ging es dem geförderten Unternehmen wirtschaftlich besser, es wurden Überschüsse erwirtschaftet. Mit Erzielung eines Jahresüberschusses zum 31. 12. 2006 entstanden nach den Förderbedingungen Rückzahlungsansprüche, und zwar in voller Höhe der seinerzeit gewährten Zuschüsse. Diese wurden mit Testat des Jahresabschlusses 2006 fällig. Der Bund forderte daraufhin im Jahr 2007 das geförderte Unternehmen auf, den Bundesanteil an der Förderung nebst Zinsen zurückzuzahlen, was auch geschah.
Die Rückzahlung der Landesförderung unterblieb
Die zeitgleiche Rückforderung des Landeszuschusses durch die Förderbank unterblieb hingegen aus nicht bekannten Gründen. Auch bei späteren Überprüfungen konnte nicht aufgeklärt werden, warum es nicht zur Rückzahlung kam. Die Förderbank konnte keine Unterlagen über die Förderung mehr vorlegen. Zu den Pflichten der Bank bei der Bearbeitung des Förderfalls gehörte ausdrücklich auch die Überwachung der Berichts- und Nachweispflichten des Zuschussempfängers. Bei Eintritt der Bedingung für die Rückzahlung hätte die Förderbank den Zuschuss zeitnah zurückfordern müssen. Dies wurde versäumt, obwohl es sogar einen entsprechenden Hinweis des Bundes gegeben hatte.
Der Anspruch des Landes war verjährt
Im Dezember 2015 forderte die Förderbank schließlich das geförderte Unternehmen auf, eine Rückzahlung in Höhe des von dem betreffenden Bundesland gewährten Zuschusses zu leisten. Der Zuschussempfänger erhob daraufhin die Einrede der Verjährung. Eine Rückforderung des Landeszuschusses war damit nach den zugrundeliegenden Regelungen nicht mehr möglich.
Die Förderbank und das Wirtschaftsministerium des betreffenden Bundeslandes haben sich zwischenzeitlich darauf geeinigt, dass die Bank dem Bundesland den Betrag von 1.2 Millionen Euro zuzüglich Zinsen erstattet. Die Zahlung ist Anfang 2017 erfolgt.
Der öffentlichen Hand ist ein Schaden entstanden
In der Förderpraxis kann man oft erleben, dass mit zweifelhalten Begründungen auf Rückzahlungsansprüche des Staates verzichtet wird. Hier hat der Bund ohne zu zögern seine Rückforderung durchgesetzt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Förderbank seinerzeit trotz eines entsprechenden Hinweises den Anspruch des Landes nicht ebenfalls geltend gemacht hat.
Es ist auch kein Trost, dass die Förderbank dem Bundesland den Rückforderungsbetrag von 1,2 Millionen Euro erstattet hat. Der Gewinn der Förderbank steht nämlich dem betreffenden Bundesland zu. Im Ergebnis ist dem Land durch das Versäumnis der Förderbank ein Schaden in entsprechender Höhe entstanden. Ein wirklich ärgerlicher Fall, liebe Leserinnen und Leser, sagt dazu verdrossen
Ihr
Gotthilf Steuerzahler