Themen- 24.03.2017
Die nächste Kaufgelegenheit bei Goldminen rückt näher – aber Vorsicht beim DAX und bei Silber
Das ist das Holz, aus dem Aktienbaissen geschnitzt sind
Doch das ist noch nicht alles. Inzwischen kommen auch von der US-Wirtschaft deutliche Schwächezeichen. Deshalb musste die Federal Reserve Bank of Atlanta ihre Prognose des US-Wirtschaftswachstums des ersten Quartals 2017 von 2,5% per Ende Februar in schneller Folge auf nur noch 0,9% senken. Der von vielen beschworene Trump-Wirtschaftsboom, der ausschließlich auf Hoffnungen basierte, scheint sich in Luft aufzulösen.
Vor dem Hintergrund dieser für die Aktienmärkte höchst riskanten Entwicklung haben jetzt auch wichtige kurzfristige Indikatoren Verkaufssignale gegeben. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es an Aktienmärkten jetzt zu einem Kursrutsch kommt. Und da mein Risikoindikator im Lauf der letzten Wochen Höchststände erreicht hat,
während der Liquiditätsindikator auf einen Tiefststand gefallen ist, wird sich diese Korrektur wahrscheinlich als die erste Abwärtswelle einer neuen Aktienbaisse erweisen. Jetzt ist der Zeitpunkt für Sie gekommen, um auf fallende Kurse zu setzen. Details dazu sowie konkrete Kaufempfehlungen erhalten Sie in der am Dienstag erscheinenden April-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.
44% Plus sind möglich - Große Kaufgelegenheit bei Goldminenaktien steht für Sie bevor
Der Goldpreis und die Goldminenaktien sind in den vergangenen zwei Wochen gestiegen. Wie meine Leser bereits wissen, deuten meine Analysen darauf hin, dass dieser kurzfristige Kursanstieg jetzt vorüber ist und eine Korrektur begonnen hat. Eine Korrektur wäre zum jetzigen Zeitpunkt sehr zu begrüßen, weil sie dafür sorgen würde, dass die mittelfristig orientierten Indikatoren wieder auf Kaufniveaus sinken. Genau das war vor zwei Wochen nämlich nicht der Fall, weshalb ich der jüngsten Aufwärtswelle gegenüber skeptisch geblieben bin.
Das würde sich im Lauf der Korrektur, die sich gerade angekündigt hat, jedoch sehr schnell ändern. Denn langfristig könnten die Rahmenbedingungen für Gold und Goldminenaktien kaum bullisher sein, als sie es derzeit sind.
Deshalb rate ich Ihnen, beherzt zuzugreifen, sobald die mittelfristig orientierten Indikatoren wieder grünes Licht geben und die nächste große Aufwärtsbewegung der Goldminenaktien ankündigen. Die Kurse sollten in dieser Bewegung nämlich über ihre Hochs des Jahres 2015 steigen. Bezogen auf den Gold Bugs Index entspricht das vom heutigen Kurs aus gerechnet einem Kursgewinn von mehr als 44%. Auf Gewinne dieser Größenordnung müssen Sie beim DAX oder S&P 500 lange warten.
Die Profis erwarten einen weiteren Kursrückgang bei Silber
Während ich bei Gold lediglich eine harmlose Korrektur erwarte, zeigt sich bei Silber ein auffälliges Warnsignal: Die von den kommerziellen Terminmarktteilnehmern (Hedger) zu Absicherungszwecken gehaltenen Short-Kontrakte haben Ende Februar mit minus 108.010 Kontrakten fast ein Rekordniveau erreicht, wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, und wurden seither nur unwesentlich reduziert. Diese bestens informierte Anlegergruppe geht also von einem fallenden Silberpreis aus.
Mit 108.010 Kontrakten wurde am 28. Februar fast der Rekord von 109.121 Kontrakten erreicht, der am 2. August vorigen Jahres aufgestellt wurde. Damals notierte Silber bei 20,62 $ und befand sich in der Frühphase einer Abwärtswelle, die fast sechs Monate dauern sollte. Seien Sie also weiterhin vorsichtig bei Silber. Ich habe meinen Lesern zum Verkauf Ihrer Silberpositionen geraten. Konzentrieren Sie sich im Moment lieber auf Gold und Goldminenaktien.
Denn in diesem Sektor werden die oben erwähnten mittelfristig orientierten Indikatoren wahrscheinlich bald grünes Licht für neue Käufe von Goldminenaktien geben. Konkrete Empfehlungen erhalten Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren. Ordern
Sie noch heute – 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Am Dienstag erscheint auch meine neue Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe, in der es unter anderem darum geht, warum und wie Sie auch als Goldbesitzer Ihr Risiko streuen sollten.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Problematische Dienst- und Werkverträge der öffentlichen Hand
Liebe Leserinnen und Leser,
bei der Beschäftigung von Personal sind die staatlichen Stellen an die Vorschriften des Beamtenrechts bzw. an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst gebunden. Allerdings haben einige Dienststellen Mittel und Wege gefunden, um außerhalb dieser strengen Regelwerke zusätzliche Mitarbeiter einzustellen.
Interessante Einblicke in diese Grauzone behördlichen Handelns bietet eine Untersuchung aus einem norddeutschen Bundesland, deren Ergebnisse vor kurzem bekannt wurden. In einer Vielzahl von Fällen waren dort fragwürdige Dienst- oder auch Werkverträge abgeschlossen worden. Vertragspartner der betreffenden Behörden waren neben Außenstehenden auch derzeitige sowie ehemalige Mitarbeiter dieser Dienststellen. Als Begründung für den Vertragsschluss
gaben die Behörden an, dass entweder nur eine bestimmte Person das erforderliche Wissen gehabt hätte oder dass die Aufgaben mit dem vorhandenen Personal nicht hätten bewältigt werden können.
Bei den als Werkverträgen bezeichneten Verträgen handelte es sich in vielen Fällen aber tatsächlich um Dienstverträge, durch welche die Beschäftigten zur Arbeitsleistung verpflichtet wurden. Das war beispielsweise der Fall, wenn Arbeitsrückstände aufgearbeitet werden sollten oder wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit nach Eintritt in den Ruhestand mit kleinerem Stundenumfang fortsetzten.
Verträge mit Beschäftigten der eigenen Verwaltung
Mehrere Dienststellen schlossen Verträge mit ihren derzeitigen Mitarbeitern für Tätigkeiten, die zum Aufgabenbereich dieser Dienststellen gehörten. In einem Fall wurde eine zusätzliche Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche vereinbart, welche der betreffende Beamte zusätzlich zu seiner regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden zu erbringen hatte. Die Mitarbeiter erhielten dann selbstverständlich ein zusätzliches Entgelt für ihre Tätigkeiten.
Für Beamtinnen und Beamte ist die Besoldung durch Gesetz geregelt. Für die Zahlung zusätzlicher Entgelte ist eine Rechtsgrundlage erforderlich. Die gibt es nur für einige spezifische Tätigkeiten – zum Beispiel Lehrtätigkeiten – wobei die zusätzliche Vergütung sehr bescheiden ist. In den geschilderten Fällen gab
es keine entsprechende Rechtsgrundlage.
Verträge mit ehemaligen Mitarbeitern
Häufig wurden ehemalige Mitarbeiter der betreffenden Verwaltung nach Eintritt in den Ruhestand auf der Grundlage eines Dienstvertrages weiterbeschäftigt. Dabei ging es vielfach um Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einem laufenden Projekt standen. Scheiden in einem Projekt tätige Beschäftigte aus dem aktiven Dienst aus, kann es für die Dienststelle sinnvoll sein, Dienstverträge mit ihnen abzuschließen, um den Projekterfolg nicht zu gefährden.
In mehreren Fällen wurden allerdings Dienstverträge abgeschlossen, die langfristig oder auf Dauer angelegt waren. Eine solche Praxis ist nicht hinnehmbar. Verträge für die Wahrnehmung von dauerhaften Aufgaben müssen grundsätzlich auf der Grundlage und unter den Voraussetzungen der geltenden Tarifverträge
vereinbart werden.
Kürzung der Versorgungsbezüge
Verträge mit Ruhestandsbeamten können nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen dazu führen, dass die Versorgungsbezüge zu kürzen sind. Das ist dann der Fall, wenn die Summe von Versorgungsbezügen und Erwerbseinkommen aus öffentlichen Kassen über den Bezügen während der aktiven Dienstzeit liegt. Die für die Beamtenversorgung zuständigen Versorgungsstellen müssen allerdings Kenntnis davon haben, dass Ruhestandsbeamte ein Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst erzielen.
Im Zuge der erwähnten Untersuchung stellte sich heraus, dass die betreffenden Versorgungsstellen von vielen mit Ruhestandsbeamten abgeschlossenen Verträgen keine Kenntnis hatten. Die vertragschließenden Dienststellen kamen ebenso wenig wie die Ruhestandsbeamten
und -beamtinnen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, zusätzlich erzielte Einkünfte der Versorgungsstelle anzuzeigen. Dadurch konnte nicht geprüft werden, ob die Versorgungsbezüge zu kürzen waren.
Was getan werden sollte
Zusätzliche Verträge mit Beschäftigten der eigenen Verwaltung müssen unbedingt vermieden werden. Aufzuarbeitende Arbeitsrückstände können durch Umverteilung oder durch vorübergehende Mehrarbeit aufgefangen werden. Gegen die Weiterbeschäftigung von aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Mitarbeitern für einen begrenzten Zeitraum lässt sich nicht viel einwenden, insbesondere wenn dadurch laufende Projekte erfolgreich abgeschlossen werden können.
Allerdings wurde in einigen Fällen festgestellt, dass die früheren Mitarbeiter höher bezahlt wurden als zu ihrer aktiven Zeit, ja dass sie zum Teil sogar die in der Wirtschaft übliche Vergütung erhielten. Das darf nicht sein. Im Übrigen sollten die betreffenden Behörden durch ein vorausschauendes Wissensmanagement
frühzeitig dafür sorgen, dass das individuelle Wissen von Beschäftigten an deren Nachfolger weitergegeben wird und nicht durch Verträge teuer eingekauft werden muss.
Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass es in Zukunft weniger Problemfälle in dem geschilderten Bereich gibt. Dies wünscht sich
Ihr
Gotthilf Steuerzahler