Themen- 03.02.2017
Gold-Verächter melden sich lautstark zu Wort
Große deutsche Tageszeitung lässt kein gutes Haar an Gold
Die Erklärung für diese großzügige Berichterstattung ist allerdings einfach: Die Anlageklasse Gold sollte hier ganz offensichtlich nicht einer objektiven Betrachtung unterzogen, sondern mit allen Mitteln schlechtgeredet werden. Die geradezu kuriose Botschaft, die dieser Artikel übermitteln soll, wird schon durch die Wahl seiner Überschrift unmissverständlich transportiert. Sie lautet: „Gold ist nichts als schnöde Spekulation“. Was dann folgt, ist ein fast schon kabarettistisch anmutender Gold-Verächter-Sermon.
Gold zahlt keine Zinsen, stellt der Autor treffsicher fest. „Und wo kein Zins, da auch kein Zinseszins“, schlussfolgert er messerscharf. „Das allein ließe sich vielleicht noch als Sicherheitsprämie verkraften, wäre
Gold wenigstens sicher. Genau das ist aber nicht der Fall“, glaubt dieser Autor. Und er begründet seine Aussage mit dem Hinweis, dass der Goldpreis schwanke und die deutsche Hyperinflation der 1920er Jahre schon sehr lange her sei.
Wer lange keinen Schnupfen hat
Ach ja, mein bisher letzter Schnupfen ist auch schon lange her. In der Logik dieses Autors muss ich deshalb wohl nicht mehr mit einem Schnupfen rechnen. Gut zu wissen, nicht wahr?
Anschließend lässt sich der Autor ausgiebig über die Schwankungen von Euro/Dollar aus, die er interessanterweise nicht etwa als Schwachpunkt des Weltwährungssystems ungedeckter Gelder sieht, sondern zu einem Problem des Goldes umdeutet.
Dann lässt er eine Abhandlung über Gold-ETCs, Gold-Short-ETCs und gehebelte Gold-ETCs und deren Tücken folgen, nicht ohne diese Produkte zuvor als „Klassiker für Anleger“ vorgestellt zu haben. Wie es diese jungen Finanzinnovationen zu Klassikern geschafft haben sollen, bleibt ebenso offen wie die Frage, welche Bedeutung eine
Kritik dieser Produkte für die Anlageklasse Gold haben soll.
Wie einst bei Loriot
Zu guter Letzt regt sich der Autor auch noch über die ökonomische Selbstverständlichkeit auf, dass kleine Goldbarren relativ teurer sind als große. Hier frage ich mich unwillkürlich, ob er womöglich – wie einst Loriot in „Papa ante Portas“ – Senf palettenweise kauft. Doch damit nicht genug. Auch in der Existenz von Sammlermärkten für historische Goldmünzen glaubt der Autor noch ein Argument gefunden zu haben, das gegen eine Goldanlage spricht.
Das kuriose Fazit dieses Journalisten stellt die Welt komplett auf den Kopf und zeugt von einer bemerkenswerten Unkenntnis, vor welchen Risiken Sie sich mit Edelmetallen schützen: „Wohin auch immer man beim Gold blickt, überall stecken Risiken. So richtig hilfreich sind diese für einen vernünftigen
Vermögensaufbau nicht – auch nicht als Beimischung.“
Ich schätze diese Meinungsmache sehr
Mir gefällt es, wenn solche Artikel zu einer Zeit erscheinen, in der ich ausgesprochen bullish für das darin niedergemachte Investment bin. Allerdings wundere ich mich, wie ein erfolgreicher Wirtschaftsjournalist zu diesem Ergebnis kommen kann. Offenbar kennt er die Finanzgeschichte nicht, die von Lug und Trug in großem Stil, von Staatsbankrotten und Geldentwertung geprägt ist – trotz Zinseszins.
Gold ist in diesen geld- und staatsschuldenpolitisch völlig aus dem Ruder gelaufenen Zeiten ein unverzichtbares Basisinvestment. Gold ist Ihre Versicherung vor den wahrscheinlichen Folgen einer wieder einmal aus den Fugen geratenen Politik, die den Tag der Wahrheit mit der Anhäufung immer größerer Schuldenberge und dem permanenten Gelddrucken der Zentralbanken
immer weiter vor sich herschiebt. Dass die ungelösten Probleme dadurch immer größer werden, scheint die „Eliten“ nicht zu stören.
Mit Gold schützen Sie sich vor den Folgen dieser verantwortungslosen Politik. Und mit ausgewählten Gold- und Silberminenaktien sorgen Sie dafür, dass Ihr Vermögen auch noch wächst.
Und um nochmal auf die Zinsen zurückzukommen: Negative Zinsen sind bereits Realität. Und bei dem von einflussreichen US-Ökonomen geforderten Zins von bis zu minus 6% tendiert Ihr Vermögen langfristig gegen null – garantiert und ohne Risiko.
Wenn Sie Ende 2015, Anfang 2016 nicht mit von der Gold-Partie waren, bietet sich Ihnen jetzt die nächstbeste Gelegenheit, von der Edelmetallhausse zu profitieren. Wie
genau, das erfahren Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren. Bestellen Sie meine Börsenpublikation noch heute – 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende - bis nächsten Freitag,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Jeder muss seine Meinung kundtun dürfen, auch wenn er behauptet, die Welt sei eine Scheibe und Gold eine schnöde Spekulation.
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Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Zu lange Verfahren bei der Erbschaftsteuer
Liebe Leserinnen und Leser,
durch die Erbschaftsteuer profitiert der Staat sogar noch vom Tod seiner Bürger. Die Finanzämter lassen sich allerdings viel Zeit beim Eintreiben dieser Steuer. Auch fehlt es an einer umfassenden IT-Unterstützung bei der Steuerfestsetzung.
In Deutschland wird alljährlich Vermögen in einer Größenordnung von schätzungsweise 250 Milliarden Euro mit steigender Tendenz vererbt. Da will der deutsche Staat nicht abseitsstehen und fordert über die Erbschaft- und Schenkungsteuer seinen Anteil an den übertragenen Werten ein. Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe von Todes wegen und alle Schenkungen unter Lebenden der Besteuerung. Jedem Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der ebenso wie der Steuersatz vom Grad der Verwandtschaft abhängig
ist. Durch die Freibeträge sollen im Wesentlichen die nahen Angehörigen (überlebender Ehegatte, Kinder) begünstigt werden. Für vererbtes Betriebsvermögen gelten Sonderregelungen, welche eine geordnete Unternehmensnachfolge und den Erhalt von Arbeitsplätzen sicherstellen sollen.
Die Steuereinnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer betrugen im Jahr 2015 rund 6,3 Milliarden Euro und erreichten damit einen neuen Höchststand. Für starke politische Kräfte ist die Erbschaftsteuer in Deutschland zu niedrig, sie fordern einen stärkeren Zugriff des Staates. Diesem Ansinnen wird zu Recht entgegengehalten, dass die vererbten Vermögen ja schließlich aus bereits versteuertem Einkommen entstanden sind.
Unnötige Anforderung von Erbschaftsteuererklärungen
Durch Mitteilungen von Standesämtern, Banken, Gerichten usw. erfahren die Finanzämter von Erbfällen. Aus der Vielzahl der mitgeteilten Erbfälle müssen sie dann die steuerlich relevanten Fälle herausfiltern. Deren Zahl ist nicht all zu hoch. Nur in fünf bis sieben Prozent aller Erbfälle kommt es zu einer Steuerfestsetzung, wie sich bei Überprüfungen gezeigt hat. In bis zu sechzehn Prozent aller Erbfälle werden jedoch die Erben zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.
Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass die Finanzämter die steuerliche Bedeutung eines Erbfalls häufig nicht zutreffend einschätzen. Beispielsweise ist bei mehreren Erben mit hohen Freibeträgen (Ehegatte: 500.000 Euro, Kinder jeweils 400.000 Euro) und einer überschaubaren Erbmasse
vielfach auf den ersten Blick erkennbar, dass hier keine Erbschaftsteuer anfallen wird. Gleichwohl fordern viele Finanzämter in solchen Fällen aus Misstrauen eine Erbschaftsteuererklärung an und machen sich und anderen damit unnötige Arbeit. Die Erben, die sich oftmals in einer emotional schwierigen Phase befinden, werden durch solche bürokratischen Übertreibungen zusätzlich belastet.
Die Verfahren ziehen sich lange hin
Ohnehin zeichnen sich die Finanzämter beim Eintreiben der Erbschaftsteuer nicht durch besondere Schnelligkeit aus. Die Veranlagungen ziehen sich außergewöhnlich lange hin, ohne dass es dafür überzeugende Gründe gäbe. Wie eine Untersuchung in einem Bundesland ergab, lagen dort in über 50 Prozent aller Fälle mehr als zwölf Monate zwischen dem Eintritt des Erbfalls und der Steuerfestsetzung. In einem anderen Bundesland dauerte es durchschnittlich 18, bei Schenkungen sogar 36 Monate, bis die Steuern festgesetzt wurden.
Dabei liegen den für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzämtern die relevanten Informationen schon längst vor oder sind an anderer Stelle in der Finanzverwaltung vorhanden. Allerdings steht es um die Zusammenarbeit
zwischen den betroffenen Finanzämtern häufig nicht zum Besten. Es dauert oftmals lange, bis die für die Grundstücksbewertung zuständigen Finanzämter die für die Erbschaftsteuer notwendigen Werte zuliefern. Gleiches gilt für diejenigen Finanzämter, welche das betriebliche Vermögen zu bewerten haben.
Die elektronische Datenübermittlung muss ausgebaut werden
Vielfach lassen sich die Finanzämter die für die Festsetzung der Erbschaftsteuer notwendigen Unterlagen (Sterbefallanzeigen, Mitteilungen der Banken und Nachlassgerichte, notarielle Urkunden) noch in Papierform übermittelt. Anschließend werden diese Daten manuell in die IT-Systeme der Finanzämter eingepflegt. Dabei sind die gemeldeten Daten bei den Standesämtern und Banken doch schon in elektronischer Form vorhanden. Erst nach und nach lassen die Finanzämter eine elektronische Datenübermittlung durch die genannten Stellen zu.
Soweit noch nicht praktiziert, muss der elektronische Datenaustausch mit den Standesämtern, Banken und sonstigen Stellen umgehend realisiert werden, verbunden mit der Möglichkeit, die Daten in den Finanzämtern automatisiert
weiterzubearbeiten.
Eine umfassende IT-Unterstützung lässt auf sich warten
Die IT-Unterstützung der Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen in den Finanzämtern wird heutigen Anforderungen nicht gerecht. Die vorhandenen Systeme unterstützen die Nutzer lediglich bei der materiell-rechtlichen Fallbearbeitung, sie bieten aber nur wenig Hilfestellung bei der Steuerung der Arbeitsprozesse. Mit einem modernen IT-gestützten Steuerungs- und Koordinationssystem könnte dafür gesorgt werden, dass die Steuerfälle zügiger und zeitnäher erledigt werden.
Die Finanzverwaltung ist dabei, eine verbesserte Software zu entwickeln, die bundesweit eingesetzt werden soll. Das neue Verfahren soll in der Lage sein, sämtliche mit der Erhebung der Erbschaftsteuer befasste Arbeitsgebiete in den Finanzämtern umfassend zu unterstützen und den Bearbeitungsaufwand
zu reduzieren. Auf die Fertigstellung der neuen Software warten die Finanzämter allerdings schon seit vielen Jahren.
Die Bearbeitung muss beschleunigt werden
Die Finanzverwaltung ist bestrebt, die Zeit für die Bearbeitung der Erbschaftsteuerfälle zu verkürzen, bisher allerdings mit mäßigem Erfolg. Denn je mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger wird es, die finanziellen Zusammenhänge zur Zeit des Erbfalls festzustellen. Überdies kann es für die Erben sehr belastend sein, wenn sich die Festsetzung der Erbschaftsteuer über lange Zeiträume hinzieht. Wenn wir schon zahlen müssen, liebe Leserinnen und Leser, wollen wir doch bald wissen, was auf uns zukommt, sagt mit Nachdruck
Ihr
Gotthilf Steuerzahler