Themen- 11.11.2016

Die Wahl von Trump ist bullish für Gold

Heftige Kursausschläge verwirren das Bild

Liebe Leser,

der für viele Beobachter und das gesamte politische Establishment sehr überraschende Wahlsieg Donald Trumps hat sowohl an den Finanzmärkten als auch bei den Edelmetallen zu sehr heftigen Kursausschlägen geführt. Während die US-Märkte noch geschlossen waren, stürzten die Aktienmärkte um rund 5% ab und die Edelmetallpreise schossen nach oben.

Aber als der Handel in den USA begann, kam es zu einer dramatischen Wende. Jetzt ging es bei Gold und Silber bergab, während die Aktienmärkte ihre Anfangsverluste wieder aufholten und den Tag sogar mit deutlichen Kursgewinnen beendeten. An den folgenden beiden Tagen ging es dann weiter nach oben.

„Politische Börsen haben kurze Beine“

„Politische Börsen haben kurze Beine“, besagt völlig zurecht ein bekanntes Börsenbonmot. Normalerweise beeinflusst ein Wahlausgang das Geschehen an der Börse nämlich nur sehr kurzfristig. Dafür gibt es einen guten Grund: Neue politische Weichenstellungen brauchen Zeit.

Das ist insbesondere auch dann der Fall, wenn die neu gewählte Partei radikale Veränderungen planen sollte, weil auch diese sich in einer Demokratie nicht von heute auf morgen umsetzen lassen – wenn überhaupt. Dafür sorgt schon die mächtige und träge Ministerialbürokratie, die den Staatsapparat sehr viel mehr beeinflusst oder prägt als gemeinhin angenommen wird. Weil das so ist, spielt Politik jenseits der Geld- und Fiskalpolitik in meinen Analysen fast keine Rolle.

Daran wird auch der Wahlsieg Donald Trumps nichts ändern. Schließlich wurde er ja nicht zum Alleinherrscher gekürt und wird die Beschränkungen und Zwänge, denen auch ein US-Präsident unterliegt, bald kennenlernen.

Die Weichen stehen längst auf Geldentwertung – mit oder ohne Trump

Viel interessanter ist es zu schauen, was sich abseits des aktuellen Politikspektakels abspielt. Denn alle Zeichen stehen längst auf Geldentwertung. Daran könnte auch ein US-Präsident nur noch wenig ändern, selbst wenn er es unbedingt wollte – was bei Trump ganz sicher nicht der Fall ist.

Alle großen Geldentwertungen bzw. Hyperinflationen hatten folgende drei Gemeinsamkeiten:

1. Ungedecktes, das heißt beliebig vermehrbares Geld,
2. eine drastisch steigende Staatsverschuldung, die
3. von der Zentralbank finanziert wird.

Alle drei Bedingungen sind nahezu weltweit bereits seit Jahren erfüllt. Dennoch scheint Geldentwertung derzeit kaum zu existieren. Diese Aussage gilt allerdings nur, wenn Sie den offiziellen Zahlen Glauben schenken. Warum Sie das nicht tun sollten, zeigen wir Ihnen in der am Dienstag, den 15. November erscheinenden Dezemberausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren. Doch das soll hier nicht Thema sein, weshalb der Hinweis genügen muss, dass die offiziellen Inflationszahlen die tatsächliche Geldentwertung schon seit Jahren systematisch verschleiern.

Sehr viel wichtiger als diese vergangenheitsorientierte Tatsache ist natürlich die zukünftige Entwicklung. Und diese wird von einem deutlichen Anspringen der Inflation geprägt sein. Die dafür sprechenden Zeichen mehren sich jedenfalls – mit oder ohne Trump.

Trumps angekündigte Politik ist inflationär

Im Zentrum von Trumps wirtschaftspolitischen Absichtserklärungen steht ein gewaltiges Infrastrukturprogramm zur Belebung der US-Wirtschaft. Finanziert werden kann das natürlich nur durch eine erhebliche Ausweitung der längst völlig aus dem Ruder gelaufenen Staatsverschuldung – oder durch Helikoptergeld der Zentralbank. Da beide Varianten inflationär sind, werden sie die Geldentwertung befeuern. Machen Sie sich also keine Illusionen: Eine Rückkehr zu geld- und staatsschuldenpolitischer Vernunft und Solidität wird es auch unter Präsident Trump nicht geben. Die Ende 2015 begonnene Edelmetallhausse wird also weitergehen.

„Aber hat sich Trump denn nicht sehr positiv über die Wiedereinführung des Goldstandards geäußert?“, werden Sie an dieser Stelle vielleicht einwenden. Doch, das hat er tatsächlich getan. Wie das zusammenpasst, lesen Sie in der am kommenden Dienstag erscheinenden Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren. Bestellen Sie noch heute 30 Tage kostenlos zum Kennenlernen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

 P.S.: Lassen Sie sich durch die jüngsten Kursgewinne an den Aktienmärkten nicht täuschen: Diese sind historisch überbewertet und folglich überaus anfällig für extreme Kursverluste.

 

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Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Selbstanzeigen bei Steuerstraftaten

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

 

Liebe Leserinnen und Leser,

sind die Finanzämter bei Selbstanzeigen zu vertrauensselig gegenüber den Angaben der Steuerpflichtigen und ihrer Berater? Die Finanzverwaltung sieht sich mit Forderungen konfrontiert, hier die Gangart zu verschärfen und die erlangten Informationen gründlicher auszuwerten.

Durch eine Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung erlangen die Täter einer Steuerhinterziehung Straffreiheit. Sie müssen gegenüber dem Finanzamt in vollem Umfang unrichtige Angaben berichtigen, unvollständige Angaben ergänzen oder unterlassene Angaben nachholen. Die hinterzogenen Steuern werden dann mit Zinsen nacherhoben. Durch die Verzinsung soll dem Steuerhinterzieher der Vorteil der verspäteten Zahlung genommen werden. Die Hinterziehungszinsen betragen für jeden vollen Monat des Zinslaufs 0,5 Prozent.

Die strafbefreiende Selbstanzeige soll einen Anreiz zur Berichtigung unzutreffender oder unvollständiger Angaben geben und dem Fiskus eine bislang verborgene Steuerquelle erschließen. In den letzten Jahren ist die Zahl der Selbstanzeigen sprunghaft gestiegen. Dies ging insbesondere darauf zurück, dass deutsche Behörden gesetzeswidrig erlangte Datenträger ankauften, die Informationen über nicht versteuerte Kapitalerträge bei ausländischen Banken enthielten. Im politischen Raum gab es daraufhin Vorschläge, die Selbstanzeige auf Bagatellfälle zu beschränken oder ganz abzuschaffen. Als Ergebnis der Diskussion wurden die gesetzlichen Bestimmungen über die Selbstanzeige verschärft, eine Mehrheit für die Abschaffung fand sich hingegen nicht.

Hinterziehungszinsen wurden häufig nicht festgesetzt

Die gestiegene Zahl der Selbstanzeigen hat in mehreren Bundesländern Untersuchungen ausgelöst, wie gründlich die eingegangenen Anzeigen abgearbeitet werden. Dabei wurde festgestellt, dass in vielen Fällen Hinterziehungszinsen gar nicht oder jedenfalls nicht in voller Höhe festgesetzt wurden. Dies hing damit zusammen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Steuerfahndung und den örtlichen Finanzämtern nicht richtig funktionierte.

Die Steuerfahndung, welche für die Selbstanzeigen zuständig ist, übermittelte den örtlich zuständigen Finanzämtern häufig nur unzureichende Informationen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Vielfach wurden nicht alle für die Zinsfestsetzung in Betracht kommenden Zeiträume und Steuerarten aufgeführt. Zwischenzeitlich hat die Finanzverwaltung dafür gesorgt, dass die Abläufe aufeinander abgestimmt sind und die örtlich zuständigen Finanzämter alle für die Festsetzung der Hinterziehungszinsen erforderlichen Daten erhalten.

Die Angaben der Steuerpflichtigen wurden ungeprüft übernommen

Die bereits erwähnten Untersuchungen befassten sich weiterhin damit, ob die nachträgliche Besteuerung in den Hinterziehungsfällen zutreffend vorgenommen worden war. Regelmäßig beschränkten sich die Finanzämter darauf, die mitgeteilten Informationen über die hinterzogenen Kapitalerträge zu verarbeiten. Sie übernahmen die Angaben der Steuerpflichtigen und ihrer Berater, ohne die Belege in Augenschein zu nehmen, welche der Selbstanzeige zugrunde lagen. Häufig war es nicht möglich, anhand der Akten die Kapitalverzinsungen, Kapitalzugänge und -abgänge sowie die Herkunft der Mittel nachzuvollziehen. Weiterhin gingen die Finanzämter auch nicht der Frage nach, ob die erklärten Einkünfte aus anderen Quellen (z. B. einem Betrieb oder aus Vermietung und Verpachtung) vollständig erklärt waren.

Die Wirksamkeit vieler Selbstanzeigen sei in Frage zu stellen

Die für die Untersuchungen Verantwortlichen kamen zu dem Ergebnis, dass die Finanzämter die Vollständigkeit der Selbstanzeigen des Öfteren nur unzureichend geprüft und den Angaben der Steuerpflichtigen allzu sehr vertraut hätten. Außenprüfungen sowie betriebsnahe Veranlagungen hätten in diesen Fällen überwiegend nicht stattgefunden.

Eine derart eingeschränkte Bearbeitung werde der bestehenden Gesetzeslage nicht gerecht. Die Wirksamkeit vieler von den Finanzämtern anerkannten Selbstanzeigen sei vor diesem Hintergrund in Frage zu stellen. Zudem hätten die Finanzämter vielfach die Auswirkungen der Selbstanzeigen auf vorangehende Veranlagungszeiträume sowie die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen verkannt. Hierdurch seien dem Fiskus Steuern in Millionenhöhe entgangen.

Muss bei Selbstanzeigen zukünftig vertieft geprüft werden?

Die Finanzämter haben sich gegen diese Kritik mit dem Argument verteidigt, dass die Steuerpflichtigen in der Regel darum bemüht seien, vollständige Erklärungen abzugeben, um Straffreiheit zu erlangen. Eine ausgeweitete Überprüfung sei nur bei Vorliegen eindeutiger Anhaltspunkte sinnvoll. Die Diskussion über die aus den Untersuchungen zu ziehenden Konsequenzen ist noch nicht beendet. Man kann gespannt sein, ob sich die Vertreter einer härteren Gangart bei Selbstanzeigen gegen die pragmatische Linie der arbeitsmäßig überlasteten Finanzämter durchsetzen werden.

Nur beim Eintreiben von Steuern zeigt der Staat Härte

Wir braven Steuerzahler, die wir unsere Steuerlast geduldig tragen, können den Ausgang dieses Streites mit großer Gelassenheit abwarten. Was spricht dagegen, dass man Steuersündern bei einer Selbstanzeige intensiv auf die Finger schaut, ob sie ihre Erklärungspflichten auch wirklich in vollem Umfang erfüllt haben?

Andererseits fällt schon auf, welche Härte unser Staat an den Tag legt, wenn es um das Eintreiben von Steuern geht. Da versteht auch die Politik keinen Spaß, welche sonst für jedes Anliegen Verständnis entwickelt. Der riesige Staatsapparat muss schließlich finanziert werden. An anderer Stelle wird dagegen selbst auf massive Gesetzesverstöße mit Milde und Nachsicht reagiert. Dass die geltenden Gesetze immer und überall ernst genommen und angewendet werden, liebe Leserinnen und Leser, das wünscht sich sehr

Ihr

Gotthilf Steuerzahler