Themen- 04.11.2016
Platzt die Aktienblase jetzt?
Kurs-Umsatz-Verhältnis auf Rekordniveau
So befindet sich beispielsweise das Kurs-Umsatz-Verhältnis der im S&P 500 enthaltenen Aktien mit einem Wert von 2,3 Punkten auf einem Allzeithoch, während der Durchschnitt der Nachkriegszeit bei gerade einmal 0,9 Punkten liegt. Und das langfristige Kurs-Gewinn-Verhältnis oder die Marktkapitalisierung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt waren lediglich am Höhepunkt der beiden spektakulärsten Aktienblasen aller Zeiten – das heißt 1929 und 2000 – noch etwas höher als heute.
Im ersten Falle stürzten die Aktienmärkte anschließend rund 90% ab. Im zweiten Fall waren es „lediglich“ zwischen 50% beim S&P 500 und 70% beim DAX und an der NASDAQ. Der Neue Markt büßte damals sogar mehr als 97% an Wert ein und wurde anschließend von der Deutschen Börse
schamhaft abgeschafft. Frei nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn.“
Der Kursverlauf des Weltaktienindex signalisiert akute Gefahr für Ihr Depot
Der folgende Chart zeigt Ihnen den Kursverlauf des Weltaktienindex (FTSE All World Index) von 2005 bis heute. Ist es nicht erstaunlich, wie sehr sich die beiden mächtigen Formationen der Jahre 2007-2008 und 2014 bis 2016 gleichen? Genau genommen unterscheiden sie sich nur in ihrer Dauer: Im ersten Fall waren es anderthalb Jahre, im zweiten hingegen drei ganze Jahre, also doppelt so lang.
Wenn die hier deutlich sichtbare Analogie anhalten sollte, dann stehen den Aktienmärkten und dem Finanzsystem sehr aufregende Zeiten bevor. Und da bis jetzt noch jede Spekulationsblase geplatzt ist – wofür es gute Gründe gibt, deren Darlegung aber den Raum dieses Artikels sprengen würde – wird auch diese Blase platzen. Schützen Sie sich davor!
Mein Risikomodell hat Extremwerte angenommen
Zur Beurteilung des Risikos an den Aktienmärkten verwende ich ein auf zahlreichen Komponenten basierendes Modell. Neben der fundamentalen Bewertung gehen monetäre Indikatoren und Zinsdifferenzen ebenso in die Betrachtung ein wie Stimmungs- und Momentumindikatoren sowie eine Fülle technischer Kennzahlen.
Dieses Modell hat seit einigen Wochen Höchstwerte erreicht. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die aktuelle Spekulationsblase an den Aktienmärkten, für deren Entstehung ausschließlich die Zentralbankbürokraten mit ihrer völlig verantwortungslosen, ja unseriösen Geldpolitik verantwortlich sind, jetzt platzen wird.
Mit meiner Dreifachstrategie stehen Sie auf der Gewinnerseite
Sobald diese Blase platzt, werden die meisten Anleger sehr hohe Verluste erleiden – wieder einmal. Große Krisen bieten Ihnen jedoch stets ebenso großen Chancen. Erstens können Sie auch an fallenden Kursen Geld verdienen. Zweitens befinden sich die Edelmetallmärkte in der Frühphase einer vermutlich lang anhaltenden Hausse. Drittens schließlich können Sie am Ende einer Baisse zu Schnäppchenpreisen kaufen – wenn Sie Ihr Pulver bis dahin nicht verschossen haben.
Wie Sie diese Chancen am besten für sich nutzen und Ihr Vermögen sichern, erfahren Sie in meiner Börsenpublikation KRSIENSICHER INVESTIEREN. Jetzt 30 Tage kostenlos testen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Auch Ben Bernanke, der Vorgänger von Fed-Präsidentin Janet Yellen, erkannte damals die Gefahren der Immobilienblase nicht. Die anschließende Finanz- und Wirtschaftskrise traf ihn völlig unvorbereitet. Machen Sie es besser!
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Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Die Finanzen der Industrie- und Handelskammern
Liebe Leserinnen und Leser,
über die finanzielle Situation der Industrie- und Handelskammern war der Öffentlichkeit jahrzehntelang recht wenig bekannt. Das hat sich zwischenzeitlich geändert. In den letzten Jahren haben sich die Rechnungshöfe das Recht erstritten, diese Einrichtungen prüfen zu dürfen und haben dort interessante Feststellungen getroffen.
In Deutschland gibt es 79 Industrie- und Handelskammern, denen über 3 Millionen gewerbliche Unternehmen als Pflichtmitglieder angehören. Industrie- und Handelskammern sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht zur Selbstverwaltung. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen einer Region mit Ausnahme der reinen Handwerksunternehmen, der landwirtschaftlichen Betriebe und der Freiberufler gehören
ihrer jeweiligen Industrie- und Handelskammer kraft Gesetzes an. Sie werden also zur Mitgliedschaft gezwungen.
Die Industrie- und Handelskammern betätigen sich insbesondere im Bereich der Aus- und Weiterbildung, beraten Mitgliedsunternehmen und Existenzgründer, benennen Sachverständige und erstellen Gutachten für Behörden und Gerichte. Nach den zugrundeliegenden Gesetzen sollen sie das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahrnehmen, sich für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft einsetzen und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend berücksichtigen. Die Industrie- und Handelskammern finanzieren sich überwiegend aus Beiträgen ihrer Mitgliedsunternehmen, hinzu kommen Gebühren und Entgelte für verschiedenen Tätigkeiten.
Die zwangsweise Mitgliedschaft ist äußerst umstritten
Um die Industrie- und Handelskammern tobt seit Jahren ein heftiger Streit. Im Kern geht es um die zwangsweise Mitgliedschaft in diesen Einrichtungen. Ein Unternehmen kann beispielsweise auch dann nicht aus seiner Industrie- und Handelskammer austreten, wenn diese mit ihren Angeboten in der Fort- und Weiterbildung in Konkurrenz zu dem betreffenden Mitglied steht. Auch werden die sich aus der Mitgliedstellung ergebenden finanziellen Belastungen vielfach als zu hoch empfunden.
Im Laufe der Zeit wurden mehrere Vereine gegründet, welche die Zwangsmitgliedschaft bekämpfen. Auch wurden Hunderte von Prozessen geführt, die jedoch allesamt ohne Erfolg blieben. Letztlich haben sich die angerufenen Verwaltungsgerichte auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
berufen, das die Zwangsmitgliedschaft in den 1960er Jahren für zulässig erklärt hatte.
Die Rechnungshöfe mussten ihr Prüfrecht einklagen
Vor einigen Jahren begannen die Rechnungshöfe, sich für das Finanzgebaren der Industrie- und Handelskammern zu interessieren, da es sich bei ihnen ja um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt. Gegen dieses Ansinnen leisteten die Industrie- und Handelskammern unter Berufung auf ihr Selbstverwaltungsrecht erbitterten Widerstand. Letztendlich entschied das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2009 als Ergebnis eines Musterverfahrens, dass die Rechnungshöfe die Finanzen der Industrie- und Handelskammern prüfen dürfen. Seitdem hat es mehrere derartige Prüfungen gegeben bzw. sind diese angekündigt worden, wogegen sich einige Industrie- und Handelskammern immer noch gerichtlich wehren.
Den Industrie- und Handelskammern geht es finanziell sehr gut
Soweit schon Prüfberichte der Rechnungshöfe bekannt geworden sind, wird darin den Industrie- und Handelskammern eine exzellente Finanzausstattung bescheinigt. Die geprüften Kammern erzielten jahrelang Überschüsse und konnten zum Teil Rücklagen in Millionenhöhe bilden. Durch diese Feststellungen sahen sich die Kritiker bestätigt, welche sich schon seit Jahren über zu hohe Beitragslasten beschwert hatten. Die Beitragserhebung müsse sich an den zu erfüllenden Aufgaben orientieren, eine Vermögensbildung sei nicht zulässig.
Ausgelöst durch die Aktivitäten der Rechnungshöfe ist es bei einigen Industrie- und Handelskammern in den letzten Jahren zu anteiligen Beitragsrückerstattungen sowie Senkungen der Beitragssätze gekommen. Auch wurden erste Schritte
zur Auflösung bzw. zum Abbau von Rücklagen unternommen.
Das Personal wird besser bezahlt als im öffentlichen Dienst
Weiterhin stellten die Rechnungshöfe fest, dass die Industrie- und Handelskammern ihr Personal deutlich besser als die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bezahlen. Insbesondere bei den Führungskräften war das Gehaltsniveau weitaus höher als im Staatsdienst und orientierte sich an der Bezahlung in der Wirtschaft.
Die Rechnungshöfe haben darauf hingewiesen, dass die Industrie- und Handelskammern als Teil der Staatsverwaltung kein unternehmerisches Risiko trügen, nicht im Wettbewerb stünden und nicht insolvenzfähig seien. Mit ihrer Forderung, dass sich die Vergütung des Personals am öffentlichen Dienst orientieren solle, konnten die Rechnungshöfe sich jedoch nicht durchsetzen. Die für die Rechtsaufsicht über die Industrie- und Handelskammern
zuständigen Wirtschaftsministerien begründeten dies insbesondere mit der Konkurrenzsituation zur Wirtschaft bei der Personalgewinnung.
Die finanzielle Situation wird zukünftig transparenter sein
Immerhin konnten die Rechnungshöfe erreichen, dass zukünftig die Vollversammlung der betreffenden Industrie- und Handelskammer über die wesentlichen personalwirtschaftlichen Grundsätze, insbesondere über die Gehaltsfindung der Mitarbeiter, zu entscheiden hat. Damit wird einem Anliegen der Kritiker entsprochen, die beklagt hatten, dass die Entscheidungen über die Personalausstattung und -vergütung in inneren Zirkeln getroffen würden.
Insgesamt lässt sich sagen, dass durch die Aktivitäten der Rechnungshöfe die finanzielle Situation der Industrie- und Handelskammern transparenter geworden ist. Auch sind den Kritikern dieser Einrichtungen viele neue Argumente an die Hand gegeben worden, denn deren Kampf gegen die Zwangsmitgliedschaft geht weiter!
Jetzt sollen auch die Handwerkskammern geprüft werden
Immerhin konnten die Rechnungshöfe erreichen, dass zukünftig die Vollversammlung der betreffenden Industrie- und Handelskammer über die wesentlichen personalwirtschaftlichen Grundsätze, insbesondere über die Gehaltsfindung der Mitarbeiter, zu entscheiden hat. Damit wird einem Anliegen der Kritiker entsprochen, die beklagt hatten, dass die Entscheidungen über die Personalausstattung und -vergütung in inneren Zirkeln getroffen würden.
Insgesamt lässt sich sagen, dass durch die Aktivitäten der Rechnungshöfe die finanzielle Situation der Industrie- und Handelskammern transparenter geworden ist. Auch sind den Kritikern dieser Einrichtungen viele neue Argumente an die Hand gegeben worden, denn deren Kampf gegen die Zwangsmitgliedschaft geht weiter!
Ihr
Gotthilf Steuerzahler