Themen- 21.10.2016
Ist die Gold-Korrektur vorüber?
Die bullishen Argumente überwiegen immer noch deutlich
Dieser vermeintlich schlechten Nachricht stehen zahlreiche bullishe Argumente gegenüber. Auf drei davon möchte ich im Folgenden näher eingehen.
Erstens habe ich bei meinen Chartanalysen ursprünglich eine andere, kleinere Bodenformation als die gerade Genannte verwendet. Die Obergrenze dieser kleineren Formation habe ich Ihnen in dem folgenden Chart in Rot eingezeichnet:
Diese Bodenformation hat zwar den Schönheitsfehler einer nicht vorhandenen rechten Schulter. Aber das kommt hin und wieder vor, insbesondere am Beginn besonders ausgeprägter Haussen, worauf ich Sie damals hingewiesen habe.
Wenn diese ursprüngliche Interpretation die Richtige ist, dann ist die jüngste Goldpreis-Korrektur zwar immer noch nicht schön, aber sie hat keinen charttechnischen Schaden angerichtet, sondern bewegt sich im Rahmen des Erlaubten.
Ein zweites bullishes Argument ist die steigende 200-Tage-Durchschnittslinie. In Bullenmärkten gilt die steigende 200-Tage-Durchschnittslinie als wichtige Unterstützung. Die Grundregel lautet, dass Kursrückgänge in die Nähe oder sogar unter die steigende 200-Tage-Durchschnittslinie Kaufgelegenheiten
sind.
Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens beginnt eine Baisse gewöhnlich erst, nachdem sich die 200-Tage-Durchschnittslinie zunächst deutlich abgeflacht hat und dann nicht mehr steigt. Zweitens fallen die Kurse nur selten deutlich unter die steigende 200-Tage-Durchschnittslinie. Käufe auf diesem Niveau weisen also ein attraktives Chance-Risiko-Verhältnis auf, da Sie einen engen Stop-Loss-Kurs setzen können, während Sie nach oben alle Chancen wahren.
Diese Bodenformation hat zwar den Schönheitsfehler einer nicht vorhandenen rechten Schulter. Aber das kommt hin und wieder vor, insbesondere am Beginn besonders ausgeprägter Haussen, worauf ich Sie damals hingewiesen habe.
Wenn diese ursprüngliche Interpretation die Richtige ist, dann ist die jüngste Goldpreis-Korrektur zwar immer noch nicht schön, aber sie hat keinen charttechnischen Schaden angerichtet, sondern bewegt sich im Rahmen des Erlaubten.
Ein zweites bullishes Argument ist die steigende 200-Tage-Durchschnittslinie. In Bullenmärkten gilt die steigende 200-Tage-Durchschnittslinie als wichtige Unterstützung. Die Grundregel lautet, dass Kursrückgänge in die Nähe oder sogar unter die steigende 200-Tage-Durchschnittslinie Kaufgelegenheiten
sind.
Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens beginnt eine Baisse gewöhnlich erst, nachdem sich die 200-Tage-Durchschnittslinie zunächst deutlich abgeflacht hat und dann nicht mehr steigt. Zweitens fallen die Kurse nur selten deutlich unter die steigende 200-Tage-Durchschnittslinie. Käufe auf diesem Niveau weisen also ein attraktives Chance-Risiko-Verhältnis auf, da Sie einen engen Stop-Loss-Kurs setzen können, während Sie nach oben alle Chancen wahren.
Ohne Risikomanagement haben Sie auf Dauer keinen Erfolg an der Börse
An dieser Stelle möchte ich Sie auf die herausragende Bedeutung eines sinnvollen Risikomanagements hinweisen. Nur mit einem konsequenten Risikomanagement werden Sie dauerhaft Erfolg an der Börse haben. Dennoch wird fast nie über dieses extrem wichtige Thema geschrieben. Wahrscheinlich ist es einfach nicht spannend genug, um für Auflage zu sorgen. Aber es ist wichtig genug, um den entscheidenden Unterschied in Bezug auf Ihren Börsenerfolg zu machen.
Deshalb habe ich dieses Thema ausführlich in meiner jüngsten Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe besprochen. Wenn ich Ihnen nur ein einzige Empfehlung geben dürfte, dann würde diese lauten: Beschäftigen Sie sich unbedingt mit Risikomanagement,
bevor Sie auch nur eine einzige Aktie kaufen. Denn ohne ein funktionierendes Risikomanagement können Sie an der Börse auf Dauer nicht erfolgreich sein. Doch nun zurück zu Gold.
Mein wichtigster Gold-Indikator hat ein Kaufsignal gegeben
Ein drittes bullishes Argument für Gold ist die Tatsache, dass mein hier nicht gezeigter Gold-Preisbänder-Indikator bereits am 4. Oktober ein Kaufsignal gegeben hat. Dieser Indikator hat sich zunächst während der Goldhausse der Jahre 2001 bis 2011 mit hervorragenden Kaufsignalen bewährt. Aber auch während der anschließenden Baisse von 2011 bis Ende 2015 war er sehr hilfreich, indem er in dieser Zeit kein einziges Kaufsignal mehr gegeben hat.
Erst nachdem die neue Goldhausse begonnen hatte, meldete sich der Indikator wieder zu Wort. Das erste Kaufsignal der neuen Hausse gab dieser in der Vergangenheit so treffsichere und hilfreiche Indikator am Ende der Mai-Korrektur, als der Goldpreis von 1.300 $ auf 1.200 $ gefallen war. Fast unmittelbar danach
ging es mit dem Goldpreis wieder nach oben, in der Spitze auf 1.377 $.
Dann begann die nächste Korrektur, in deren Verlauf der Goldpreis auf 1.243 $ gefallen ist. Prompt gab der Preisbänder-Indikator das zweite Kaufsignal der neuen Hausse. Wenn Sie in Zukunft wissen möchten, ob Sie die aktuelle Situation an den Edelmetallmärkten für einen Kauf oder einen Verkauf nutzen sollten, fordern Sie noch heute die gerade erschienene November-Ausgabe von Krisensicher Investieren für 30 Tage kostenlos zum Test an. Hier finden Sie auch eine detaillierte Darstellung meines sehr hilfreichen Preisbänder-Indikators, der mir schon während der großen Goldhausse von 2001 bis 2011 hervorragende Dienste geleistet hat.
Ich wünsche Ihnen einen
goldenen Herbst,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Abseits der Edelmetallmärkte finden Sie in meinem aktuellen Börsenbrief Krisensicher Investieren den Hinweis auf eine lukrative kurzfristige 16%-Gewinn-Chance. Verpassen Sie den Einstieg nicht.
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Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Wenn die EU überflüssige Vorschriften produziert
Liebe Leserinnen und Leser,
die EU wird allgemein als ein Hort der Bürokratie angesehen, welche ständig neue Regelungen erlässt, um die Mitgliedsstaaten zu gängeln. Leider trifft diese negative Einschätzung durchaus zu, wie sich an vielen Beispielen belegen lässt. Häufig erstrecken sich die Vorgaben der EU in solchen Fällen jedoch auf sehr spezielle Bereiche, so dass sich nur die Fachwelt darüber aufregt, eine Diskussion in der Öffentlichkeit aber kaum stattfindet.
Nehmen wir zum Beispiel die Bestrebungen der EU, die Standards für die Buchführung und Rechnungslegung des öffentlichen Sektors europaweit zu vereinheitlichen. Im Kern geht es dabei um Daten über die Finanz- und Vermögenssituation des Staates und der sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts in allen
Mitgliedsländern. Sicherlich ein sprödes Thema, welches aber von großer praktischer und finanzieller Bedeutung ist.
Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherungsträger usw. verfahren hierzulande unterschiedlich bei ihrer Buchführung und Rechnungslegung, was rechtlich zulässig ist. Nun sollen also einheitliche, verbindliche Standards für alle diese Körperschaften eingeführt werden, und das nicht nur in Deutschland, sondern in allen Mitgliedsländern der EU. Angesichts der völlig unterschiedlichen Verwaltungstraditionen in den einzelnen europäischen Staaten ein gewagtes Unterfangen mit enormen Kostenfolgen.
Die Finanzdaten einiger Mitgliedsländer waren unzuverlässig
Auslöser für den Vorstoß der EU-Kommission war die Finanz- und Schuldenkrise der Jahre 2008/2009. Das Augenmerk der Kommission richtete sich seitdem nicht etwa die Versäumnisse und Fehler der Zentralbanken, sondern verstärkt auf die Qualität der von den Mitgliedsstaaten für den öffentlichen Sektor zu meldenden finanzstatistischen Daten. Diese stellen eine wichtige Grundlage für die Beiträge der Mitgliedsstaaten, die Verteilung der EU-Mittel und die Überwachung der nationalen Haushalte dar. Die Kommission verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Finanzdaten einiger Mitgliedsländer teilweise unzuverlässig seien, es fehle an kohärenten Primärdaten aus dem öffentlichen Sektor.
Damit die Kommission ihre Überwachungsaufgaben durchführen könne,
seien hochwertige statistische Informationen auf der Grundlage harmonisierter Buchhaltungs- und Rechnungslegungsgrundsätze erforderlich.
Bis 2020 sollten alle Mitgliedsländer ihr Rechnungswesen umstellen
Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen internationale Standards für die Buchführung und Rechnungslegung zur Anwendung kommen, welche dann zu eigenständigen EU-Standards weiterentwickelt werden sollen. Ursprünglich sollte eine entsprechende Rahmenverordnung der EU bis Ende 2015 verabschiedet werden und bereits Anfang 2016 in Kraft treten. Bis Ende 2020 sollten dann alle Mitgliedsstaaten die EU-Standards für die öffentliche Verwaltung anwenden.
Nun muss man wissen, dass die genannten internationalen Standards sehr stark von amerikanischen Vorstellungen über das Rechnungswesen privatwirtschaftlicher Unternehmen geprägt und auf die Informationsbedürfnisse von Investoren zugeschnitten sind. Für den öffentlichen Sektor sind sie wenig geeignet.
In Deutschland formierte sich Widerstand gegen die Pläne der EU
Die deutsche Politik und auch die öffentliche Verwaltung sind ausgesprochen EU-freundlich, denn angeblich profitiert Deutschland ja in ganz besonderem Maße von der Union. So begrüßten unsere Finanzministerien, Rechnungshöfe und statistischen Ämter zunächst, wenn auch etwas verhalten, die Absicht der Kommission, vollständige, zuverlässige und vergleichbare Daten über die Situation der öffentlichen Haushalte von allen Mitgliedsländern zu verlangen. Gleichwohl entstand angesichts der weitreichenden Vorschläge der EU-Kommission und des daraus sich ergebenden Zeitdrucks eine erhebliche Unruhe. Nach und nach formierte sich Widerstand gegen die Pläne der Brüsseler Kommission.
Warum wurden weniger belastende Lösungen nicht erwogen?
So wurde von deutscher Seite zu Recht die Frage aufgeworfen, ob denn eine einheitliche, europaweite Regelung der Buchführung und Rechnungslegung des öffentlichen Sektors überhaupt erforderlich sei. Gelte der Grundsatz der Subsidiarität denn nicht mehr, wonach eine EU-Regelung nur dann zulässig sei, wenn die Mitgliedsländer nicht in der Lage seien, ein Problem im nationalen Rahmen zu lösen.
Weniger belastende Alternativen als eine europaweite Lösung, zum Beispiel ein verbessertes Qualitätsmanagement in der Finanzstatistik, seien von der Kommission erst gar nicht geprüft worden. Und überhaupt, warum wirke die EU-Kommission nicht vorrangig auf diejenigen Mitgliedsstaaten ein, die in der Vergangenheit unzutreffende finanzstatistische Daten geliefert
hätten, anstatt alle mit einem komplexen neuen System zu überziehen?
Die Kosten der Umstellung werden sich auf 2,5 Milliarden Euro belaufen
Im weiteren Verlauf der Diskussion beschäftigten sich die Finanzministerien und Rechnungshöfe auch mit den Kosten, welche die Umstellung hierzulande verursachen wird. In Deutschland wären in Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen rund 17.500 öffentliche Einrichtungen von der Einführung und Anwendung der EU-Standards betroffen. Erste Schätzungen gehen dahin, dass die Umstellung in Deutschland Kosten von rund 2,5 Milliarden Euro verursachen würde. Die eingesetzten IT-Systeme müssten angepasst oder ausgetauscht und das Personal geschult werden.
Ein messbarer Nutzen der Umstellung für Deutschland ist hingegen kaum erkennbar. Die deutschen finanzstatistischen Daten waren auch bisher schon vollständig und korrekt und wurden von der EU-Kommission
nicht angezweifelt. Etwas verschämt wird von deutscher Seite davon gesprochen, dass eine verbesserte Qualität der Statistiken und eine realistische und verlässliche Darstellung der Finanzlage der Mitgliedsstaaten nicht nur im Interesse der EU, sondern auch im Interesse Deutschlands als dem größten Beitragszahler liege.
Nunmehr sollen die neuen Regelungen erst später eingeführt werden
Die EU-Kommission hat inzwischen ihren Zeitplan geändert, die neuen Standards sollen in einem zweistufigen Verfahren eingeführt werden: In den ersten fünf Jahren sollen die Mitgliedsstaaten bei der freiwilligen Umstellung auf eine moderne Buchführung unterstützt werden. Gleichzeitig soll die endgültige Fassung der EU-Standards erarbeitet werden. Die Umstellung auf die neuen Standards soll dann in einer zweiten Phase innerhalb von weiteren fünf Jahren vollzogen werden.
Deutschland hat zwischenzeitlich eingesehen, dass es ohne die Unterstützung anderer Mitgliedsstaaten die Umstellung nicht verhindern oder entscheidend beeinflussen kann. Nunmehr wird angestrebt, dass deutsche Experten in Arbeitsgruppen der EU mitarbeiten, um hiesige Vorstellungen
in die endgültige Fassung der zu erarbeitenden Regelungen einzubringen. Da kann man, liebe Leserinnen und Leser, unseren Fachleuten nur viel Erfolg bei ihrer Arbeit wünschen. Teuer für Deutschland wird es auf jeden Fall, sagt bitter
Ihr
Gotthilf Steuerzahler