Themen- 07.10.2016

Kaufen Sie, wenn die Kanonen donnern – Neues Kaufsignal für Gold

Nutzen Sie diesen Rückgang als Kaufgelegenheit

Liebe Leser,

am Dienstag, den 4. Oktober 2016 ist der Goldpreis um 3,3% auf 1.270 $ gefallen. Als Auslöser dieser Minipanik wurden die Äußerungen des Fed-Gouverneurs Lacker genannt, der von deutlichen Zinserhöhungen gesprochen haben soll. Da sich die US-Wirtschaft am Rande einer Rezession bewegt, halte ich Zinserhöhungen der Fed zwar für nahezu ausgeschlossen. Andere Marktteilnehmer scheinen das jedoch anders zu beurteilen.

Aber selbst wenn die Zentralbankbürokraten endlich wieder zu einem normalen Zinsniveau zurückkehren würden, wäre das für den Goldpreis mitnichten eine Hiobsbotschaft. Denn steigende Zinsen führen nicht zwangsläufig zu einem fallenden Goldpreis. Das hat die Goldhausse der 1970er Jahre klar gezeigt. Damals wurden die US-Zinsen von Fed-Präsident Paul Volcker bis in den zweistelligen Bereich angehoben, während gleichzeitig der Goldpreis durch die Decke ging.

Haben Sie den Mut und kaufen Sie jetzt Gold und Goldminenaktien

Der oben genannte Rückgang des Goldpreises hat dazu geführt, dass einer meiner wichtigsten Indikatoren für Gold ein Kaufsignal gegeben hat. Es ist sein zweites Kaufsignal seit Beginn der neuen Goldhausse im Dezember 2015. Das erste Signal erfolgte im Mai dieses Jahres, das heißt am Ende der damaligen Korrektur von 1.300 $ pro Unze auf 1.200 $.

Natürlich bedarf es einer gewissen Courage und Kaltschnäuzigkeit, um nach einem Kursrückgang wie diesem zu kaufen. Schließlich gibt es auch bei diesem Indikator keine absoluten Garantien, obwohl er in der Hausse von 2001 bis 2011 keine Fehlsignale gegeben hat. Aber eines können Sie mir glauben: Das Befolgen der Kaufsignale in den Jahren 2009 bis 2011, die Sie auf dem folgenden Chart sehen (blaue Kreise), erforderte ebenso viel Mut wie heute. Ich sage Ihnen: Kaufen, wenn die Kanonen donnern, hat nicht nur die Rothschilds sehr reich gemacht.

Goldpreis pro Unze in $, Preisbänder-Indikator, 2008 bis 2011
Die blauen Kreise kennzeichnen die Kaufsignale dieses Indikators während der Hausse von 2008 bis 2011.
Quelle: Quelle: StockCharts.com

Es gibt noch einen weiteren Punkt, der ganz vehement für den Kauf von Gold spricht: Die von vielen in Vergessenheit geratene Bankenkrise ist mit großem TamTam an die Märkte zurückgekehrt. Oder sagen wir lieber, sie war nie weg, sondern wurde nur in Schach gehalten.

Es gibt noch einen weiteren Punkt, der ganz vehement für den Kauf von Gold spricht: Die von vielen in Vergessenheit geratene Bankenkrise ist mit großem TamTam an die Märkte zurückgekehrt. Oder sagen wir lieber, sie war nie weg, sondern wurde nur in Schach gehalten.

Scheinbar plötzlich ist die Bankenkrise zurück

Bevor ich also gleich auf die Vorgänge rund um die Deutsche Bank eingehen werde, möchte ich Sie ganz kurz an die Jahre 2007/08 erinnern. Denn damals, in 2007, habe ich meine Leser ausdrücklich vor Bankenpleiten gewarnt. Und im Sommer 2008, also rechtzeitig vor der heißen Phase der damaligen Bankenkrise, habe ich meinen Lesern sogar dazu geraten, alle Gelder von den Banken in die Tagesanleihe des Bundes umzuschichten, damit sie vor Bankenpleiten geschützt sind. Damit gehöre ich zu den ganz wenigen Analysten, die das damalige Desaster haben kommen sehen. Später habe ich meine Leser dann immer wieder darauf hingewiesen, dass die Bankenkrise nicht etwa vorüber sei, sondern lediglich so getan wurde, als seien die Probleme dieses durch und durch maroden Sektors gelöst.

Seither sind acht Jahre vergangenen, in denen die Zentralbankbürokraten alles dafür getan haben, dass die Probleme fortbestehen konnten, anstatt eine marktwirtschaftliche Lösung zuzulassen. Das Ergebnis dieser Vogel-Strauß-Politik ist die Schaffung zahlreicher Zombie-Banken, die unter marktwirtschaftlichen Bedingungen längst von der Bildfläche verschwunden wären. Dabei halte ich die jetzt so heftig unter Beschuss geratene Deutsche Bank allerdings für eines der stärkeren Institute.

Ich bin zuversichtlich für die Deutsche Bank, ...

Um es vorweg zu nehmen: Ich teile die Angst vor einer Pleite der größten deutschen Bank derzeit nicht. Diese Aussage steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass Banken aufgrund der großen Bilanzierungsspielräume für externe Analysten kaum noch zu analysieren sind – worauf ich in den vergangenen Jahren immer wieder hingewiesen habe.

Trotz dieser Einschränkung kann ich im Moment beim besten Willen nicht erkennen, warum die Deutsche Bank vor dem Untergang stehen sollte. Sie hat weder ein Liquiditätsproblem, noch gar ein Solvenzproblem. Sie ist „lediglich“ – wie fast der gesamte europäische Bankensektor – deutlich unterkapitalisiert.

Um eine große Kapitalerhöhung wird das Institut deshalb kaum herumkommen. Für die bestehenden Aktionäre, die in den vergangenen zehn Jahren bereits einen Kursverlust von mehr als 90% zu verdauen hatten, ist das natürlich keine gute Nachricht. Den Kunden und Geschäftspartnern der Bank kann das aber egal sein, sie sind davon ja nicht betroffen.

… auch weil sie aufs Engste mit dem Staat verquickt ist

Darüber hinaus ist die Deutsche Bank aufs Engste mit der Allianz und dem Staat verquickt. Im Tandem sitzen diese beiden mächtigen Finanzriesen gewissermaßen auf dem Schoß der Kanzlerin – oder vielleicht auch umgekehrt. In dem meiner Meinung nach unwahrscheinlichen Fall der Fälle würde diese parasitäre Symbiose dafür sorgen, dass der Staat der Bank mit Steuergeldern zur Hilfe eilen wird – ganz gleich, was unsere Politiker jetzt sagen. Schließlich gilt in der Politik das von Jean-Claude Juncker öffentlich gemachte Credo: „Wenn es ernst wird, muss man lügen.“

Verstehen Sie mich an dieser Stelle nicht falsch: Ich war und bin ein ausgesprochener Gegner staatlicher Bankenrettungen. Es geht hier aber nicht darum, was aus marktwirtschaftlicher Sicht und ordnungspolitisch richtig ist, sondern ausschließlich darum, was im real existierenden Land der Alternativlosigkeit geschehen wird. Für Sie heißt es deshalb ganz einfach: Finger weg von Bankaktien und rein in Gold. Wenn Sie wissen möchten, welche Goldminenaktien ich im Depot habe, fordern Sie meine Börsen-Publikation Krisensicher Investieren für einen kostenlosen 30 Tage-Test an.

Ich wünsche Ihnen einen goldenen Herbst,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Für die Aktienmärkte signalisieren meine Indikatoren übrigens keinen goldenen, sondern einen heißen Herbst. Positionieren Sie sich also jetzt richtig.


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Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Gebührenerhebung durch die Polizei

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

der deutsche Staat finanziert sich ganz überwiegend durch Steuern. Daneben hat er sich jedoch noch weitere Instrumente zur Deckung seines Finanzbedarfs geschaffen, insbesondere Gebühren und Beiträge.

Bei Gebühren handelt es sich um eine Art „Preis“ für bestimmte Leistungen der öffentlichen Hand, zum Beispiel für die Ausstellung eines Passes. Um zu Beiträgen herangezogen zu werden, genügt es schon, dass man die Möglichkeit hat, öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Auf die tatsächliche Inanspruchnahme kommt es dagegen nicht an.

Auch die Polizei erhebt für bestimmte Tätigkeiten Gebühren, zum Beispiel für die Begleitung von Groß- und Schwertransporten, für die Verwahrung von sichergestellten Gegenständen oder für die Suche und Rettung von Personen oder Tieren. Auch das ungerechtfertigte Alarmieren der Polizei oder das Vortäuschen einer Gefahrenlage ist gebührenpflichtig, ebenso die Inanspruchnahme polizeilicher Einrichtungen wie zum Beispiel eines Hubschraubers.

In einigen Bundesländern wird auch für den Einsatz von Polizeikräften bei Ruhestörungen oder Streitigkeiten, soweit wiederholtes Einschreiten in der gleichen Angelegenheit erforderlich ist, eine Gebühr verlangt. In welchen Fällen und in welcher Höhe Gebühren von der Polizei zu erheben sind, ist in Gebührenordnungen und Gebührentarifen genau festgelegt.

Gebührenpflicht für individuell zurechenbare Leistungen

Als Steuerzahler fragt man sich, wieso Gebühren im Bereich der Polizei überhaupt erforderlich sind, weshalb die Polizei nicht ausschließlich aus Steuermitteln finanziert wird. Nun, die Gebührenpflicht knüpft an Leistungen an, die zu Gunsten einzelner Bürger oder Unternehmen erbracht werden oder von diesen veranlasst wurden. Mit der Gebührenerhebung will die öffentliche Hand die Kosten individuell zurechenbarer Leistungen wieder hereinholen, zugleich aber auch lenkend auf das Verhalten Einzelner einwirken, zum Beispiel den Missbrauch öffentlicher Ressourcen verhindern. Die individuelle Zurechenbarkeit ist in vielen Zusammenhängen durchaus gegeben, eine daran anknüpfende Gebührenpflicht führt aber nicht immer zu sachgerechten Ergebnissen.

Falschalarme

Für Falschalarme durch Einbruchmeldeanlagen sehen die Gebührentarife eine Gebührenerhebung vor. Alarmmeldungen, bei denen die Spurenlage nicht offensichtlich einen Einbruchsversuch belegt, werden durch die vor Ort eingesetzten Polizeibeamten in der Regel als Falschalarm deklariert. In der Praxis wird auf eine Gebührenerhebung jedoch dann verzichtet, wenn die Betroffenen nachweisen können, dass doch ein Einbruchsversuch und damit kein Falschalarm vorlag. Bei Fehlfunktionen der Meldeanlagen muss die Gebühr allerdings bezahlt werden.

Erfahrene Polizeipraktiker sehen dies kritisch. Sie fordern, die Gebührenpflicht bei Falschalarmen zu streichen. Angesichts steigender Einbruchszahlen erscheine es kontraproduktiv, wenn die Politik die Bevölkerung zu Investitionen in die Sicherheitstechnik auffordere und gleichzeitig Fehlfunktionen der Meldeanlagen mit einer Gebühr belegt würden. Dieser Auffassung ist zuzustimmen.

Groß- und Schwertransporte

Für die Begleitung von Groß- und Schwertransporten erheben die Polizeibehörden Gebühren für jedes Begleitfahrzeug entsprechend den gefahrenen Kilometern. In einigen Bundesländern werden nur die Kosten der Transportbegleitung in Rechnung gestellt. In anderen Bundesländern werden zusätzlich die Kosten weiterer Einsatzkräfte, die zum Beispiel für die Sperrung des Gegenverkehrs oder für die Kontrolle der Absenkung der Transportfahrzeuge vor Brückendurchfahrten zuständig sind, in die Gebührenberechnung einbezogen.

Die Gebühr wird zwar von den Transportunternehmen für die Dienstleistung der Polizei erhoben. Wirtschaftlich trägt aber der Verbraucher, der irgendwann die transportierten Güter in Anspruch nimmt, die Kosten der Gebührenerhebung. Es erscheint gerechtfertigt, dass der Verbraucher mit den gesamten Kosten des von ihm konsumierten Produkts belastet wird, wozu eben auch die gebührenpflichtige Leistung der Polizei gehört.

Manche Bundesländer erwägen, den Unternehmen weitere Kosten in Rechnung zu stellen, nämlich für die An- und Abfahrt der begleitenden Polizeibeamten, für die Transportüberprüfung und für eventuelle Wartezeiten. Dies geht sehr weit und dürfte von dem Interesse geprägt sein, zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Suche und Rettung von Personen und Tieren

In diesen Fällen hat die Polizei innerhalb eines weiten Rahmens Gebühren zu erheben. An sich sind die Ordnungsämter für das Einfangen und Unterbringen von Tieren zuständig. Häufig muss die Polizei jedoch einspringen, wenn eine Gefahrenabwehr durch die Ordnungsämter nicht rechtzeitig möglich ist. Dann müssen entlaufene Hunde, Pferde oder Kühe, gelegentlich auch ein Lama oder Känguru, von der Polizei gefangen werden, teilweise in mehrstündigen Einsätzen.

In der Polizeipraxis kommt es auch nicht selten vor, dass in Gefahr geratene Menschen aufwändig gerettet werden müssen. So erging in einem Bundesland nach der Rettung eines Eisseglers ein Gebührenbescheid über 2.700 Euro, bei dem allein die Kosten des Polizeihubschraubers mit 1.000 Euro zu Buche schlugen. Auch wenn die geschilderten Einsätze zweifellos den Gebührenschuldnern angelastet werden können, handelt es sich doch zugleich um Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr, einer klassischen Aufgabe der Polizei. Dies muss bei der Gebührenfestsetzung berücksichtigt werden.

Zusätzliche Gebühren überfordern die steuerzahlenden Bürger

Die für die Polizei Verantwortlichen sollten nicht bestrebt sein, möglichst viele polizeiliche Tätigkeiten gebührenpflichtig zu machen. Zu viele Gebührentatbestände untergraben die Loyalität der steuerzahlenden Bürger, die eine funktionierende Polizei erwarten dürfen, ohne für allerlei Einzelleistungen gleich wieder in die Tasche greifen zu müssen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Staat heutzutage die innere Sicherheit an vielen Stellen nicht mehr gewährleisten kann. Überdies sind die Grenzen zwischen Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit und individuell zurechenbaren Leistungen häufig fließend.

Zurückhaltung bei der Gebührenerhebung erscheint demnach geboten. Die vorhandenen Gebührentatbestände sollten kritisch auf ihre Berechtigung überprüft werden. Fiskalische Interessen des Staates, liebe Leserinnen und Leser, dürfen dabei keine Rolle spielen, sagt mit Nachdruck

Ihr

Gotthilf Steuerzahler