Themen- 09.09.2016
EZB-"Käufe" erreichen die unfassbare 1 Billion Euro-Marke
Die EZB eifert blindlings ihren geldpolitischen Vorbildern aus Japan und den USA nach
Mit dem Anleihenkaufprogramm der EZB wandeln Draghi und Konsorten blindlings auf den Spuren ihrer geldpolitischen Vorbilder Haruhiko Kuroda aus Japan und Ben Bernanke aus den USA, die mit ähnlichen Aktionen schon vor Jahren begonnen haben. Erst gestern betonte Draghi nochmals auf der EZB-Pressekonferenz: "Für den Moment gibt es keine gewichtige Veränderung, die ein Handeln rechtfertigen würde. Unsere Geldpolitik ist wirksam."
Offenbar stört es auch in Europa niemanden, dass den irrwitzigen Kaufprogrammen der Zentralbanken weder eine solide Theorie zugrunde liegt, mit denen sie gerechtfertigt werden könnten, noch makroökonomische Daten, mit denen sich die Wirksamkeit dieser Maßnahmen belegen ließe. Im Gegenteil.
Inzwischen
lässt sich nämlich mit bewährten wissenschaftlichen Methoden zeigen, dass diese „unkonventionellen geldpolitischen Maßnahmen“, um einen von Bernanke geprägten Begriff zu verwenden, eindeutig nicht zu den erhofften Ergebnissen geführt haben. Draghis Behauptung, dass seine Geldpolitik wirksam sei, ist eine glatte Lüge.
Zu diesem Ergebnis kommt in Bezug auf die US-Zentralbank Fed übrigens auch eine aktuelle Studie aus den USA. Details zu diesem für die Zentralbanken vernichtenden Ergebnis lesen Sie in unserer nächsten Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe, die am 20. September erscheinen wird. Lassen Sie sich diese wichtige Lektüre nicht entgehen, in der wir außerdem über
den heiligen Gral des Börsenerfolgs berichten. Diesen sollten Sie kennen! Nur so werden Sie langfristig Erfolg an der Börse haben.
Gelddrucken dient der Umverteilung und vernichtet Wohlstand
Nun ist die Geschichte der Menschheit bekanntlich voller Irrungen und Wirrungen. Vor diesem Hintergrund bin ich mir sicher, dass spätere Historiker mit größter Verwunderung auf die hier thematisierten geldpolitischen Machenschaften und den irrwitzigen Zentralbank-Kult blicken werden.
Erstaunt werden sie die Frage stellen, wie es zu diesem Irrsinn kommen konnte, der doch so offensichtlich war. Schließlich weiß doch jeder, dass Gelddrucken keinen Wohlstand schaffen, sondern höchstens umverteilen kann. Dann werden sie diese langanhaltende Episode geldpolitischen Wunschdenkens in die Annalen des Wahns aufnehmen als ein weiteres Beispiel kurioser Massenverblendungen. Bis dahin wird die aktuelle Spekulationsblase an den Aktien-, Renten- und Immobilienmärkten
aber längst geplatzt und die sich anschließende Wirtschafts- und Finanzkrise bereits als schlimmste aller Krisen in die Geschichte eingegangen sein.
Die Kaufkraft von Gold nimmt zu, wenn die Kaufkraft der Papiergelder zerstört wird
Von Fed-Präsidentin Janet Yellen über ihren japanischen Kollegen Haruhiko Kuroda bis zu Mario Draghi sind keinerlei Anzeichen zu sehen, die auf eine mögliche Rückkehr zu einer wenigstens halbwegs seriösen Geldpolitik hindeuten. Ganz im Gegenteil. Deshalb sollten Sie sich darauf einstellen, dass der geldpolitische Irrsinn der vergangenen Jahre nicht nur weitergehen, sondern sogar noch absurdere Züge annehmen wird. Denn die Zentralbanknomenklatura ist offenbar fest dazu entschlossen, die Kaufkraft der in ihre Hände gelegten Papierwährungen zu zerstören.
Für Gold und Edelmetallaktien ist das eine sehr positive Nachricht. Die Hausse, die in diesem Sektor im Dezember 2015 begonnen hat, befindet sich noch immer in ihrem Frühstadium. Sie wird uns in
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Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Bis nächsten Freitag,
Herzliche Grüße,
Ihr
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Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Einsprüche gegen Steuerbescheide
Liebe Leserinnen und Leser,
wenn Steuerzahler sich gegen Steuerbescheide wehren, lassen sich die Finanzämter oftmals viel Zeit bei der Bearbeitung. Hier muss sich etwas ändern, damit die steuerzahlenden Bürger schneller zu ihrem Recht kommen. Im Übrigen sind überlange Verfahren auch für die Finanzverwaltung aufwendig und müssen vermieden werden.
Hält ein Steuerpflichtiger einen Steuerbescheid für fehlerhaft, kann er Einspruch einlegen und damit eine Überprüfung des Bescheides durch das Finanzamt herbeiführen. Schließt sich das Finanzamt der Argumentation des Steuerpflichtigen nicht oder nicht vollständig an, steht diesem der Weg zum Finanzgericht offen. Die im Finanzamt eingehenden Einsprüche werden zunächst von der Stelle bearbeitet, die den angefochtenen Steuerbescheid
erlassen hat. Hält diese an ihrer Entscheidung fest, übernimmt gewöhnlich die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts die weitere Bearbeitung.
Erfahrungsgemäß werden durchschnittlich zwei Drittel der Verfahren dadurch erledigt, dass die Finanzämter dem Einspruch stattgeben. In den verbleibenden Fällen werden je zur Hälfte die Einsprüche zurückgenommen oder es kommt zu Entscheidungen der Rechtsbehelfsstellen. Dabei wäre häufig ein Einspruch gar nicht nötig, wenn die Finanzämter die Steuerpflichtigen anhören würden, bevor sie eine belastende Entscheidung treffen.
Eine Anhörung der Steuerpflichtigen findet häufig nicht statt
Nach geltendem Steuerrecht haben die Steuerpflichtigen in diesen Fällen nämlich Anspruch auf rechtliches Gehör. Dies gilt insbesondere dann, wenn von dem Sachverhalt, der in der Steuererklärung mitgeteilt wurde, zuungunsten der Steuerpflichtigen abgewichen werden soll. Bei einer nur geringen steuerlichen Auswirkung der Abweichung reicht eine Erläuterung im Steuerbescheid aus. In vielen Fällen setzen sich die Finanzämter jedoch über den Anspruch auf rechtliches Gehör hinweg.
Untersuchungen haben ergeben, dass bei rund einem Viertel der Einspruchsverfahren im Vorfeld kein rechtliches Gehör gegeben wurde. Oftmals haben die Finanzämter in diesen Fällen die Abweichungen auch nicht im Steuerbescheid erläutert. Dabei wäre es ausgesprochen sinnvoll,
beabsichtigte Abweichungen von dem in der Steuererklärung mitgeteilten Sachverhalt bereits frühzeitig mit dem Steuerpflichtigen zu klären. Viele Einsprüche, die alle Beteiligten nur Zeit, Geld und Nerven kosten, würden dadurch vermieden!
Jedes dritte Einspruchsverfahren dauert länger als sechs Monate
Nach den für die Finanzverwaltung geltenden Vorschriften sind Einspruchsverfahren grundsätzlich zügig durchzuführen. Die Verwaltungspraxis sieht allerdings anders aus. Bei rund einem Drittel der Verfahren betrug die Bearbeitungsdauer mehr als sechs Monate, wie in mehreren Untersuchungen festgestellt wurde. Oft geht die lange Verfahrensdauer allerdings darauf zurück, dass die Verfahren kraft Gesetzes ruhen. Das ist dann der Fall, wenn wegen einer Rechtsfrage ein Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht oder einem obersten Bundesgericht anhängig ist und es bei dem Einspruch genau um diese Rechtsfrage geht. Weiterhin sind die Verzögerungen häufig darauf zurückzuführen, dass umfangreiche Sachverhaltsermittlungen notwendig sind oder die Steuerpflichtigen nicht ausreichend an dem Verfahren mitwirken, zum Beispiel auf Schreiben der Finanzämter nicht oder nur zeitverzögert antworten.
Vielfach beruht die lange Verfahrensdauer auf säumiger Bearbeitung
In rund drei Fünfteln der länger als sechs Monate dauernden Einspruchsverfahren lagen die vorstehend genannten Gründe vor. Insofern ist gegen die lange Verfahrensdauer zunächst einmal nichts einzuwenden. Jedoch ist bereits wiederholt festgestellt worden, dass die Gründe für das Ruhen der Verfahren in vielen Fällen schon seit Jahren entfallen waren. Häufig entsprach auch das für das Ruhen des Verfahrens angeführte Musterverfahren nicht dem zu entscheidenden Einzelfall. Bei den verbleibenden rund zwei Fünfteln der über sechs Monate dauernden Einspruchsverfahren lag keiner der genannten Gründe vor, die eine längere Verfahrensdauer hätten rechtfertigen können. Es handelte sich schlicht um Fälle, bei denen es die Finanzämter mit der Bearbeitung nicht eilig hatten.
Lange Verfahren belasten die Steuerpflichtigen und die Finanzämter
Aus der Sicht der Steuerpflichtigen sind viele Monate dauernde Einspruchsverfahren, die durch schleppende Bearbeitung verursacht werden, in höchstem Maße unerfreulich. Zunächst einmal müssen die festgesetzten Steuern in aller Regel trotz des Einspruchs bezahlt werden. Die Höhe der endgültigen Steuerlast bleibt dann für längere Zeit in der Schwebe, auf eventuelle Steuererstattungen müssen die Steuerpflichtigen lange warten.
Auch aus Sicht der Finanzverwaltung sind längerdauernde Verfahren unerfreulich. Häufig müssen sich wechselnde Mitarbeiter mit diesen Fällen beschäftigen, gegebenenfalls neu in die Zusammenhänge einarbeiten. Auch kommt es vor, dass sich die wirtschaftliche Lage der Steuerpflichtigen zwischenzeitlich verschlechtert hat oder diese
verstorben sind und die Rechtsnachfolger aufwendig ermittelt werden müssen. Es spricht also alles für eine kurze Verfahrensdauer bei Einsprüchen.
Die Finanzämter müssen ihre Arbeitsweise ändern
Die Finanzverwaltung sollte sich also bemühen, für kürzere Erledigungszeiten zu sorgen Dafür muss unter Umständen auch zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden. Die Vorgesetzten in den Finanzämtern müssen die Dauer der Einspruchsverfahren verstärkt überwachen, um eine schleppende Bearbeitung zu vermeiden. Und nicht zuletzt müssen die Finanzämter einsehen, dass es im eigenen Interesse liegt, den Steuerpflichtigen bei wesentlichen Abweichungen von der Steuererklärung frühzeitig rechtliches Gehör zu gewähren. Dass es hier bald zu Änderungen kommt, wünscht sich sehr, liebe Leserinnen und Leser,
Ihr
Gotthilf Steuerzahler