Themen- 26.08.2016
Nutzen Sie die Korrektur der Edelmetalle zum günstigen Kauf
In der Frühphase einer Hausse bleiben die meisten Anleger skeptisch und lassen sich die besten Chancen entgehen
Euphorie und Sorglosigkeit sind typisch für die Endphase einer Hausse, während weitverbreitete Skepsis und Angst vor Kursverlusten in der Frühphase einer Hausse typisch sind. Den meisten Anlegern steckt nämlich noch die vorangegangene Baisse in den Knochen und hält sie davon ab, die großen Chancen der neuen Hausse wahrzunehmen. Deshalb verkaufen sie ihre eventuell vorhandenen Altbestände viel zu früh und finden nicht den Mut zum Neueinstieg.
Gewöhnlich wagen sie den Einstieg erst, nachdem die Kurse bereits mehrere Jahre gestiegen sind und die Massenmedien zum Einstieg raten. Das geschieht allerdings erst, wenn die Hausse sich bereits in ihrer Endphase befindet, die von spekulativen Übertreibungen gekennzeichnet ist. So nahm in Deutschland zu
den Höchstkursen des Jahres 2015 das Interesse an der Börse sprunghaft zu, während dieser Effekt sich im Moment vor allem an den US-Aktienmärkten zeigt.
Die Angst der Goldanleger ist ein bullishes Zeichen – Nutzen Sie es
Nach dem hier Gesagten dürfte Ihnen klar sein, dass der schnelle Stimmungsumschwung, den die kleine Korrektur des Goldpreises bei den Goldanlegern ausgelöst hat, für Sie als bullishes Zeichen zu werten ist. Dass Begriffe wie „Flash-Crash“ die Runde machen, obwohl die Korrektur an den Edelmetallmärkten bisher sehr harmlos ausgefallen ist, bestärkt mich nur in meiner Prognose einer langanhaltenden Edelmetallhausse.
Meine Analysen kommen nach wir vor zu dem Ergebnis, dass im Dezember 2015 eine neue Edelmetallhausse begonnen hat, die noch sehr viel Platz nach oben hat. Deshalb rechne ich vor allem bei den Gold- und Silberminenaktien mit weiteren deutlichen Gewinnen.
Die aktuelle Korrektur bietet Ihnen eine exzellente Kaufgelegenheit. Gerade in der Frühphase einer Hausse sollten Sie den Mut haben, Korrekturen für Käufe zu nutzen. An der Börse führen gewöhnlich die Entscheidungen, die schwer fallen, zu denen Sie sich also regelrecht durchringen müssen, zu den größten Gewinnen. Deshalb rate ich Ihnen, gerade jetzt zu kaufen. Wenn Sie wissen möchten, welche Gold- und Silberminen wir derzeit zum Kauf empfehlen, dann fordern Sie noch heute meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren an – 30 Tage kostenlos.
Die aktuelle Korrektur bietet Ihnen eine exzellente Kaufgelegenheit. Gerade in der Frühphase einer Hausse sollten Sie den Mut haben, Korrekturen für Käufe zu nutzen. An der Börse führen gewöhnlich die Entscheidungen, die schwer fallen, zu denen Sie sich also regelrecht durchringen müssen, zu den größten Gewinnen. Deshalb rate ich Ihnen, gerade jetzt zu kaufen. Wenn Sie wissen möchten, welche Gold- und Silberminen wir derzeit zum Kauf empfehlen, dann fordern Sie noch heute meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren an – 30 Tage kostenlos.
Achtung! Die Überbewertung des US-Aktienmarktes erreicht ein neues zyklisches Hoch
An den allgemeinen Aktienmärkten hat der jüngste Kursanstieg in Kombination mit rückläufigen Unternehmensgewinnen dazu geführt, dass das langfristige Shiller-Kurs-Gewinn-Verhältnis (Shiller-KGV) des Weltleitindex S&P 500 ein neues zyklisches Hoch erreicht hat. Konkret bedeutet das, dass der US-Aktienmarkt nur während der großen Spekulationsblasen von 1929 und 2000 noch stärker überbewertet war als heute. Diese Tatsache können Sie auf dem folgenden Chart nachvollziehen, der Ihnen den Verlauf des Shiller-KGV seit 1880 zeigt.
Diese hohe Überbewertung wird auch im laufenden Zyklus zu entsprechend heftigen Kursverlusten führen. Ich rechne mindestens mit einer Kurshalbierung, bin mir aber voll und ganz im Klaren darüber, dass auch deutlich höhere Verluste möglich sind, gerade weil die Zentralbanken mit ihrer verantwortungslosen Geldpolitik den Marktmechanismus drastisch gestört haben.
Diese hohe Überbewertung wird auch im laufenden Zyklus zu entsprechend heftigen Kursverlusten führen. Ich rechne mindestens mit einer Kurshalbierung, bin mir aber voll und ganz im Klaren darüber, dass auch deutlich höhere Verluste möglich sind, gerade weil die Zentralbanken mit ihrer verantwortungslosen Geldpolitik den Marktmechanismus drastisch gestört haben.
Langfristig entscheidet die fundamentale Bewertung über den Gewinn
Langfristig ist die fundamentale Bewertung die alles entscheidende Größe am Aktienmarkt. Denn die fundamentale Bewertung entscheidet maßgeblich darüber, ob Sie am Aktienmarkt langfristig Geld verdienen werden oder höchstens auf einen kurzfristigen spekulativen Gewinn hoffen dürfen. Im ersten Fall erzielen Sie einen dauerhaften Vermögenszuwachs, was Ihnen im zweiten Fall hingegen nur gelingt, wenn Sie rechtzeitig verkaufen – wann immer das auch sein mag.
Aus dem gerade Gesagten folgt, dass konservative Anleger, die sich nicht als Spekulanten verstehen, in Zeiten hoher Überbewertung nicht am Aktienmarkt engagiert sein sollten.
Als konservativer Anleger setzen Sie jetzt auf Edelmetalle
In der Realität ist das allerdings häufig nicht der Fall, sondern das genaue Gegenteil: Je länger die Kurse gestiegen sind und je höher die fundamentale Bewertung geworden ist, desto mehr zieht es die Anleger an die Börse. Manchmal, wie in dem Extremfall Neuer Markt Ende der 1990er Jahre, ist es die pure Gier, die eigentlich konservative Anleger ihre Vorsicht vergessen lässt.
Heute scheint die Gier nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Jetzt scheinen vor allem die Angst vor dem Verpassen eines Kursanstiegs und die angebliche „Alternativlosigkeit“ des Aktienmarktes in Zeiten der Nullzinspolitik die Triebfedern zu sein, die Anleger dazu verführen, das extrem hohe Risiko eines drastisch überbewerteten Aktienmarktes einzugehen – während sie
die neue Hausse bei den Edelmetallen weitgehend verpassen.
Machen Sie es anders. Nutzen Sie die Chancen, die Ihnen der Edelmetallsektor derzeit bietet. Sobald meine kurzfristigen Indikatoren neue Kaufsignale für Gold- und Silberminenaktien geben, was wahrscheinlich schon in den kommenden Tagen der Fall sein wird, werde ich den Lesern meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren neben den schon bestehenden, die allesamt durch Stop-Loss abgesichert sind, weitere Minenaktien zum Kauf empfehlen. So profitieren meine Leser auch von der nächsten Aufwärtswelle.
Machen Sie mit, und kaufen Sie Edelmetalle, gerade weil es Ihnen im Moment wohl eher schwerfallen wird. In Krisensicher Investieren finden Sie die richtigen Investments.
Testen Sie uns, und bestellen Sie Krisensicher Investieren noch heute 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Bis nächsten Freitag,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: An den allgemeinen Aktienmärkten kündigt sich ein heißer Herbst an. Die aktuelle Sommerlethargie ist nur die Ruhe vor dem Sturm.
Die Suche hat ein Ende: Alle Finanzmessen in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf einen Blick - dank interaktiver Grafik auf Ariva.de: http://www.ariva.de/termine/messeguide/
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Langzeiterkrankungen von Beamten
Liebe Leserinnen und Leser,
bei längerdauernden Erkrankungen von Beamten werden längst noch nicht alle Möglichkeiten genutzt, die den zuständigen Stellen zur Verfügung stehen. Die Verantwortlichen müssen mehr tun, um Fehlentwicklungen in diesem Zusammenhang entgegenzuwirken.
Wenn Beamte dienstunfähig sind, erhalten sie weiterhin ihre Bezüge, und zwar in voller Höhe. Durch Erkrankungen, insbesondere, wenn sie von längerer Dauer sind, entstehen dementsprechend erhebliche Kosten für die Staatskasse. Hinzu kommt, dass die Aufgaben der erkrankten Beamten durch andere Mitarbeiter erfüllt werden müssen, die damit erhöhte Belastungen verkraften müssen. Die Beschäftigung von Vertretungskräften verursacht unter Umständen weitere Ausgaben.
Der Dienstherr hat aufgrund seiner Fürsorgepflicht den Ursachen der Erkrankungen seiner Mitarbeiter nachzugehen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Bei längerfristigen Erkrankungen sind oftmals dienstrechtliche Entscheidungen notwendig, wie beispielsweise die Anordnung der Untersuchung durch einen Amtsarzt. Voraussetzung hierfür ist, dass die zuständigen Behörden Kenntnis von solchen Erkrankungen erhalten. Einheitliche Vorgaben, ab wann eine Krankheit als "längerfristig" gilt und den für dienstrechtliche Maßnahmen zuständigen Behörden zu melden ist, fehlen jedoch häufig. Kürzere, sich auffällig häufende Erkrankungen lösen nur in wenigen Verwaltungsbereichen eine Meldepflicht aus.
Zur Verfügung stehende Maßnahmen bis hin zum Flaschen-Recycling werden nicht ausgeschöpft
Den zuständigen Dienststellen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um auf krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reagieren. Je nach Art und Dauer der Erkrankungen kann beispielsweise die Vorlage eines ärztlichen Attestes ab dem ersten Tag der Erkrankung oder eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit angeordnet werden. Weiterhin kann im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements durch Optimierung des Arbeitsplatzes, Zuweisung eines anderen Aufgabenbereichs oder Umsetzung (scherzhaft Flaschen-Recycling genannt) auf Fehlzeiten reagiert werden. Gegebenenfalls kann es sich auch empfehlen, einen Suchtbeauftragten einzuschalten.
Wie Untersuchungen ergeben haben, machen viele Behörden von den genannten Maßnahmen
nur unzulänglich Gebrauch. Ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Dienstfähigkeit werden in vielen Fällen erst mit erheblicher Verzögerung angeordnet. In Einzelfällen reagierten die zuständigen Stellen auf jahrelange Erkrankungen nicht, obwohl amtsbekannt war, dass der erkrankte Beamte beispielsweise ausgedehnte Fernreisen unternahm oder an seiner Promotion arbeitete. Ein Eingliederungsmanagement, mit dem geklärt werden soll, mit welchen unterstützenden Maßnahmen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann, ist längst nicht in allen Behörden vorhanden.
Kein Dienstantritt trotz festgestellter Dienstfähigkeit
Ist der Beamte nach amtsärztlicher Feststellung uneingeschränkt oder zumindest eingeschränkt dienstfähig, ist er zur Arbeitsaufnahme verpflichtet. Immer wieder versuchen Beamte, sich dieser Pflicht unter Vorlage privatärztlicher Atteste zu entziehen. Viele Dienststellen akzeptieren privatärztliche Atteste in diesen Fällen als Rechtfertigung für das Fernbleiben vom Dienst. Oft dauert es dann noch längere Zeit, ehe eine erneute amtsärztliche Untersuchung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit angeordnet wird. In aller Regel verrichtet der betreffende Beamte bis zur Vorlage des weiteren Untersuchungsergebnisses weiterhin keinen Dienst.
Kommt der Amtsarzt erneut zu dem Ergebnis, dass der Beamte dienstfähig ist, kann es vorkommen, dass das eben dargestellte
Verfahren durch ein weiteres privatärztliches Attest erneut angestoßen wird. So können Jahre vergehen, in denen der Beamte bei vollen Bezügen keinen Dienst leistet, aber auch nicht - mit verringerten Bezügen - in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird.
Anderweitige Verwendungen müssten häufiger realisiert werden
Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist, zum Beispiel bei eingeschränkter Dienstfähigkeit. Diese Regelung soll dem Interesse der Steuerzahler an der bestmöglichen Nutzung der knappen personellen Ressourcen des öffentlichen Dienstes Rechnung tragen. Sie entspricht auch der von den Beamten eingegangenen Verpflichtung zur vollen Dienstleistung bis zum Erreichen der Altersgrenze.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Suche nach einer anderweitigen Verwendung oftmals langwierig und nur
selten erfolgreich ist. Regelmäßig findet sie nur innerhalb des betreffenden Geschäftsbereichs statt. Durch eine ressortübergreifende zentrale Koordinierungsstelle könnten die Chancen deutlich erhöht werden, Beamte in eine andere, möglicherweise weniger belastende Tätigkeit zu vermitteln. Betroffenen Beamten kann - gegebenenfalls auch gegen ihren Willen - eine andere Tätigkeit übertragen werden, auch wenn dies eine Weiterqualifizierung erfordert. Dies steigert die Möglichkeiten des Einsatzes außerhalb des bisherigen Verwaltungszweigs.
Was zukünftig getan werden müsste
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die verantwortlichen Stellen krankheitsbedingten Fehlzeiten ihrer Mitarbeiter mehr Aufmerksamkeit schenken und rechtzeitig die zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen sollten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die vorgelegten ärztlichen Atteste, die Umstände der Erkrankung oder die Dauer der Dienstunfähigkeit zu Zweifeln Anlass geben. Auch sollten die Amtsärzte früher als derzeit einbezogen werden, um die Ursachen für Fehlzeiten festzustellen.
Die Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Beamten müsste deutlich mehr als bisher gefördert werden. So könnten Missstände stärker als in der Vergangenheit verhindert werden. Schließlich müssen wir, liebe Leserinnen und Leser, mit unseren Steuergeldern für
entsprechende Fehlentwicklungen aufkommen, meint verärgert
Ihr
Gotthilf Steuerzahler