Themen- 24.06.2016
Die Briten sind draußen und Draghis EZB steht über dem Gesetz
Gold schützt Sie auch vor den weichgespülten Juristen des Bundesverfassungsgerichts
Wie nicht anders zu erwarten, haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts die Anleihenkaufprogramme der EZB als rechtens erklärt. Die Details dieses Urteils kennen Sie bereits aus den Massenmedien, weshalb ich sie hier nicht wiederholen muss.
Bei diesem Urteil haben die Verfassungsrichter im Vergleich zu ihrem Vorlagebeschluss des Jahres 2014 eine geradezu peinliche Kehrtwende vollzogen und sich fast vollständig der Sichtweise des Europäischen Gerichtshofs angeschlossen. Dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht objektiv sein kann, sondern stets im Sinne von mehr Machtbefugnissen für EU-Institutionen ausfällt, kann niemanden verwundern. Oder erwarten Sie etwa von, sagen wir, einem passionierten Freier, dass er sich für eine
Einschränkung der Prostitution stark macht? Wohl kaum.
Sogar dieses Urteil hat noch eine gute Seite: Sie wissen jetzt, woran Sie sind
Etwas Gutes hat aber sogar dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Jetzt wissen Sie definitiv, was Sie von zeitgenössischen deutschen Verfassungsrichtern erwarten dürfen. Diese lauwarmen Juristen werden sich wohl nie gegen den erklärten Willen der Machthaber stellen.
Damit ist die vielleicht letzte Chance auf eine „rechts- und regelgebundene Europäische Wirtschafts- und Währungsunion“ vertan, wie es die FAZ in einem Editorial ausgedrückt hat.
Aber was bleibt, wenn die EU nicht rechts- und regelgebunden ist? Ein über Recht und Gesetz stehender Machtkoloss, der nach Gutdünken schalten und walten kann. Wohin diese Weichenstellung führt, können Sie in jedem Geschichtsbuch nachlesen: Es ist der Weg in die Knechtschaft. Seien Sie also
auf der Hut – und kaufen Sie Gold zu Ihrem Schutz.
Unter die Räuber gefallen: Europäische Draghödie nimmt ihren Lauf
Nachdem nun also klar ist, dass Draghi und Konsorten auch vom Bundesverfassungsgericht nicht mehr zurückgepfiffen werden und die Europäische Draghödie weiter ihren Lauf nehmen wird, sollten Sie sich unbedingt mit der Geschichte der Geldentwertung vertraut machen. Denn diese Geschichte zeigt, wie gefährlich das exzessive Spiel mit der Gelddruckmaschine ist.
Der renommierte Schweizer Professor Peter Bernholz hat im Jahr 2003 ein sehr wichtiges wirtschaftshistorisches Buch (Titel: „Monetary Regimes and Inflation“) zum Thema Geldentwertung vorgelegt, das ich Ihnen an dieser Stelle schon mehrfach ans Herz gelegt habe. Darin kommt er zu folgenden, auch für Sie sehr wichtigen Ergebnissen:
„Das politische System tendiert dazu, Inflation zu
favorisieren. Alle großen Inflationen wurden von Königen oder Regierungen verursacht.“
„Hyperinflationen sind immer verursacht durch Defizite des Staatshaushalts, die überwiegend durch Geldschöpfung finanziert werden.“
„Notwendige Bedingungen zur Vermeidung von Inflation sind Währungssysteme, die den Herrschern, Politikern und Regierungen die Hände binden.“
Eindeutiger können die Ergebnisse einer wirtschaftshistorischen Betrachtung nicht ausfallen. Und klarer kann auf das sehr hohe Risiko einer kommenden (Hyper)-Inflation nicht hingewiesen werden. Denn die als „Quantitative Easing“ oder „Outright Monetary Transactions“ absichtlich mit unverständlichen Namen versehenen Anleihenkäufe der Zentralbanken sind nun einmal nichts anderes als Defizite des Staatshaushalts,
die überwiegend durch Geldschöpfung finanziert werden.
Die Verfassungsrichter hatten die Chance, der EZB ein paar Bedingungen zur Vermeidung von Inflation zu diktieren. Diese Chance haben sie kläglich vergeben und sich stattdessen zu Komplizen verantwortungslos agierender Gelddrucker gemacht.
In unserer gerade erschienenen Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „Wieviel kostet uns die Flüchtlingskrise“ zeigen wir Ihnen unter anderem, wie sehr die deutsche Staatsverschuldung steigen wird, sobald die nächste Rezession erfolgt. Bei den noch deutlich maroderen EU-Mitgliedsstaaten ist die Lage natürlich noch prekärer. Wer diesen nächsten großen Anstieg der Staatsverschuldung finanzieren wird, ist Ihnen hoffentlich
klar: Mario Draghi und seine Gang der Wohlfahrtszerstörer.
Da hilft nur noch Gold, denn Gold schützt Sie vor Geldentwertung
Eine weitere bedeutende Lehre der Finanzgeschichte lautet: Gold ist der beste Schutz vor Geldentwertung. Dass im Dezember vorigen Jahres eine neue Goldhausse begonnen hat, dürfte wohl kein Zufall sein, sondern eine marktwirtschaftliche Reaktion auf die geldpolitische Scharlatanerie der vergangenen und kommenden Jahre. Der Kaiser ist nackt, und immer mehr Menschen erkennen seine Blöße.
Da Sie den geldpolitischen Irrsinn nicht stoppen können, sollten Sie sich wenigstens vor seinen absehbaren Folgen schützen: Kaufen Sie Gold, um Ihr Vermögen zu erhalten, und ausgewählte Goldminenaktien, um es zusätzlich zu mehren. Konkrete Strategien dazu lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.
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Ich wünsche Ihnen ein schönes und hochsommerliches Wochenende.
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Die Briten haben uns in puncto Demokratie wieder einmal eine Lehrstunde erteilt: Im Unterschied zu uns Deutschen darf die britische Bevölkerung selbstverständlich über wichtige politische Weichenstellungen ihres Landes abstimmen.
Die Suche hat ein Ende: Alle Finanzmessen in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf einen Blick - dank interaktiver Grafik auf Ariva.de: http://www.ariva.de/termine/messeguide/
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Wie Bund und Länder um die Aufteilung des Steuerkuchens streiten
Liebe Leserinnen und Leser,
für jeden föderal aufgebauten Staat ist es von großer Bedeutung, wie das Steueraufkommen zwischen den einzelnen Ebenen des Gemeinwesens aufgeteilt wird. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich diesbezüglich ein besonders kompliziertes und intransparentes System geschaffen, das immer wieder zu Streitigkeiten führt.
Grundlegende Anordnungen für die Aufteilung des Steueraufkommens trifft das Grundgesetz, die Einzelheiten werden dann in ergänzenden Gesetzen geregelt. Die mit den verschiedenen Ausgleichs- und Korrekturmechanismen verfolgten Ziele sind eindeutig: Die Bundesländer sollen - unabhängig von dem tatsächlichen örtlichen Steueraufkommen - finanziell weitgehend gleich ausgestattet werden.
Dies geschieht in einer ersten Stufe durch den sogenannten Länderfinanzausgleich. Die Bundesländer mit überdurchschnittlich hohem Steueraufkommen, die sogenannten Geberländer, müssen einen Teil ihrer Steuereinnahmen an die Bundesländer mit unterdurchschnittlichem Steueraufkommen, die sogenannten Nehmerländer, abgeben. Geberländer waren in den letzten Jahren stets die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Die Hansestadt Hamburg befand sich in manchen Jahren auf der Geberseite, in manchen Jahren hingegen auf der Empfängerseite. Alle übrigen Länder erhielten durchgängig Geld aus dem Finanzausgleich. In einer zweiten Verteilungsrunde erhöht dann der Bund noch einmal die Finanzausstattung der Nehmerländer durch ergänzende Zuweisungen, um bestimmte Belastungen auszugleichen.
Die Finanzkraft der Geberländer wird vermindert
Begründet wird der Länderfinanzausgleich mit der Solidarität unter den Bundesländern und mit dem Gebot des Grundgesetzes, in ganz Deutschland für gleichwertige (nicht: „identische“) Lebensverhältnisse zu sorgen. Im Jahr 2015 musste Bayern 5,4 Milliarden Euro, Baden-Württemberg 2,3 Milliarden Euro und Hessen 1,7 Milliarden Euro an die finanzschwachen Bundesländer zahlen. Hamburg musste lediglich etwas mehr als 100 Millionen Euro abgeben.
Größter Profiteur des Finanzausgleichs war das Land Berlin, das rund 3,6 Milliarden Euro erhielt. Das sind mehr als 1.000 Euro für jeden Einwohner Berlins. Umgekehrt gehen Bayern pro Einwohner rund 400 Euro an Steueraufkommen verloren. In der Reihenfolge der Finanzkraft rutschen die Geberländer durch die verschiedenen
Ausgleichsmechanismen nach hinten ab und werden von den finanzschwächeren Bundesländern überholt. Bayern zum Beispiel verliert seinen ersten Platz in der Finanzkraft und findet sich stattdessen auf Platz sechs wieder. Die Spitzenplätze bei der Finanzausstattung werden von den neuen Bundesländern eingenommen.
Die Umverteilung erzeugt falsche Anreize
Die geschilderten Verteilungsmechanismen sind zu Recht vielfach kritisiert worden. Den Nehmerländern wird der ökonomische Anreiz genommen, ihre Finanzen aus eigener Kraft zu stabilisieren. Stattdessen gewöhnen sie sich an eine dauerhafte Subventionierung durch die Geberländer. So haben die finanzschwachen Länder weder einen Anreiz, ihre Ausgaben zu senken, noch ihre Einnahmen zu erhöhen.
Umgekehrt werden die finanzkräftigen Bundesländer durch die gewollte Umverteilung nicht motiviert, sich weiterhin um die Ansiedlung von steuerzahlenden Unternehmen zu bemühen. Denn von den Ergebnissen ihrer wirtschaftsfreundlichen Politik bleibt ihnen fast nichts! Ohnmächtig müssen die Geberländer zusehen, wie die Empfängerländer großzügig mit dem erhaltenen
Geld umgehen, sich manches leisten, was die Geberländer ihrer Bevölkerung nicht gönnen.
Die Empfängerländer blockieren vernünftige Reformen
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass der Finanzausgleich immer höchst umstritten war. Die Geberländer wollten mehr von ihrem Steueraufkommen behalten, die Empfängerländer wollten auf das Geld der anderen Bundesländer nicht verzichten. Als Profiteure der Umverteilung haben die Empfängerländer bisher alle Reformbemühungen blockiert.
Natürlich haben die Beteiligten auch versucht, ihre jeweiligen Interessen auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Mal riefen die Geberländer das Bundesverfassungsgericht an, um eine Reduzierung ihrer Belastungen zu erreichen, mal gingen Empfängerländer nach Karlsruhe und forderten unter Hinweis auf ihre finanziellen Nöte eine höhere Unterstützung. Das Verfassungsgericht hat zwar verschiedene punktuelle Änderungen
angemahnt, an der Kompliziertheit und Intransparenz des Verteilungssystems hat sich jedoch nicht viel geändert.
Eine neue rechtliche Grundlage muss geschaffen werden
Nun hat sich in letzter Zeit ein starker Druck auf alle Beteiligten aufgebaut, sich über die Grundzüge einer Reform zu verständigen. Die Gesetze, welche die Einzelheiten des Finanzausgleichs regeln, treten nämlich Ende 2019 außer Kraft. Es muss also bald eine neue rechtliche Grundlage für die Steueraufteilung geschaffen werden.
Angesichts der völlig unterschiedlichen Interessenlage der Geber- und der Nehmerländer erschien eine Einigung über eine Reform des Finanzausgleichs sehr unwahrscheinlich. Aber dann geschah das Unerwartete: Die Ministerpräsidenten aller Bundesländer einigten sich im Dezember 2015 auf eine gemeinsame Linie für die anstehenden Verhandlungen mit dem Bund.
Der Bund soll zusätzliche Milliarden bereitstellen
Die finanzstarken Länder sollen nach den Vorstellungen der Ministerpräsidenten spürbar entlastet werden, zugleich sollen die Vergünstigungen für die finanzschwachen Länder beibehalten werden. Dieses Kunststück soll dadurch erreicht werden, dass der Bund den Ländern zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt, und zwar in Höhe von jährlich über neun Milliarden Euro! So lässt sich natürlich schnell eine gemeinsame Linie der Länder finden, wenn der Bund alles bezahlen soll.
Man kann gespannt sein, in welchem Umfang sich der Bund auf dieses für ihn sehr nachteilige Angebot der Länder einlassen wird. In der Vergangenheit war es allerdings so, dass der Bund in Verhandlungen mit den Ländern meistens nachgegeben hat, da er ja in vielen Fällen auf deren Zustimmung
angewiesen ist. Man kann also davon ausgehen, dass ein Kompromiss gefunden werden wird, um Ruhe bei der Verteilung des Steueraufkommens zu bekommen, und sei es auch nur für einige Jahre.
Ein einfaches und transparentes Verteilungssystem sollte geschaffen werden
Wie schön wäre es, wenn für die Verteilung des Steueraufkommens auf die Ebenen der Bundesrepublik Deutschland ein einfaches und transparentes System installiert werden würde, das dann auf Dauer und ohne permanente Streitigkeiten Bestand hätte. Nach dem Vorbild anderer föderal aufgebauter Staaten könnte das Aufkommen bestimmter Steuerarten dem Bund, das Aufkommen anderer Steuerarten den Ländern zugeordnet werden. Dann hätten es der Bund und die einzelnen Länder jeweils selbst in der Hand, durch eine wirtschafts- und wachstumsfreundliche Politik die zugewiesenen Steuerquellen zum Sprudeln zu bringen.
Dann würden die falschen Anreize beseitigt, und das Leben auf Kosten anderer hätte ein Ende. Aber dass an die Stelle von Umverteilung ein Bemühen
um die Steuerquellen tritt, das werden wir, liebe Leserinnen und Leser, wohl nicht mehr erleben, sagt resigniert
Ihr
Gotthilf Steuerzahler