Themen- 08.04.2016

Der US-Dollar fällt – Gold steigt

Beachten Sie die wichtige Trendwende an den Devisenmärkten

Liebe Leser,

ein fallender US-Dollar ist bullish für Gold.“ Diese Aussage liest man immer wieder. In dieser Absolutheit stimmt sie natürlich nicht, aber sie beschreibt doch einen häufig zu beobachtenden Zusammenhang. Deshalb möchte ich Sie heute auf eine sehr wichtige Trendwende hinweisen, die an den Devisenmärkten stattgefunden hat und eine generelle Dollarschwäche ankündigt.

Yen steigt gegen Dollar – trotz Interventionen der Zentralbank

Der folgende Chart zeigt Ihnen den Kursverlauf des japanischen Yen zum US-Dollar. Wie Sie sehen, hat dieses wichtige Währungspaar im Jahr 2015 eine klare Bodenformation gebildet, und Anfang dieses Jahres erfolgte dann der dynamische Ausbruch nach oben. Damit hat aus charttechnischer Sicht eine bedeutende Trendwende stattgefunden.

Yen / US-Dollar, 2011 bis 2016
Der Yen hat gegenüber dem Dollar einen Aufwärtstrend begonnen.
Quelle: Quelle: StockCharts.com

Von seinem Tief aus gerechnet ist der Yen bereits 15% gestiegen. Meinen Krisensicher Investieren-Lesern habe ich übrigens schon Ende Januar empfohlen, auf einen Anstieg des Yen gegen Dollar zu setzen. Deshalb können sie sich im Moment über einen Buchgewinn von mehr als 23% freuen.

Interessanterweise haben die Bodenbildung und die anschließende Aufwärtsbewegung des Yen stattgefunden, obwohl die japanische Zentralbank unermüdlich versucht hat, für einen schwachen Yen zu sorgen. Insofern sehen Sie hier ein hervorragendes Beispiel dafür, dass Zentralbanken nicht allmächtig sind und sich letztlich die Marktkräfte doch immer als stärker erweisen.

Das werden auch Mario Draghi und Janet Yellen demnächst erleben: Die Aktienmärkte werden einbrechen und in den USA wird eine Rezession beginnen – ganz gleich, womit und wie stark die Herren und Damen der Gelddruckmaschine dagegenhalten werden. Doch das ist ein anderes Thema, das ich heute nicht vertiefen möchte, zumal ich auch hier schon ausführlich dazu Stellung bezogen habe.

Von seinem Tief aus gerechnet ist der Yen bereits 15% gestiegen. Meinen Krisensicher Investieren-Lesern habe ich übrigens schon Ende Januar empfohlen, auf einen Anstieg des Yen gegen Dollar zu setzen. Deshalb können sie sich im Moment über einen Buchgewinn von mehr als 23% freuen.

Interessanterweise haben die Bodenbildung und die anschließende Aufwärtsbewegung des Yen stattgefunden, obwohl die japanische Zentralbank unermüdlich versucht hat, für einen schwachen Yen zu sorgen. Insofern sehen Sie hier ein hervorragendes Beispiel dafür, dass Zentralbanken nicht allmächtig sind und sich letztlich die Marktkräfte doch immer als stärker erweisen.

Das werden auch Mario Draghi und Janet Yellen demnächst erleben: Die Aktienmärkte werden einbrechen und in den USA wird eine Rezession beginnen – ganz gleich, womit und wie stark die Herren und Damen der Gelddruckmaschine dagegenhalten werden. Doch das ist ein anderes Thema, das ich heute nicht vertiefen möchte, zumal ich auch hier schon ausführlich dazu Stellung bezogen habe.

Große Umkehrformationen auch bei Euro/Dollar und dem Dollar Index

Eine mächtige Bodenformation zeigt sich auch beim Euro zum Dollar. Im Unterschied zum Yen hat der Ausbruch nach oben aber noch nicht stattgefunden. Allerdings notiert der Euro im Moment direkt an der Ausbruchslinie, und ich halte die Wahrscheinlichkeit für groß, dass die nächste und charttechnisch entscheidende Aufwärtswelle sehr bald beginnen wird. Den entsprechenden Chart zeige ich Ihnen hier aus Platzgründen nicht. Die Kaufkraftparität der beiden Währungen liegt nebenbei bemerkt bei 1,20 € bis 1,30 €. Es besteht also durchaus Spielraum nach oben für den Euro bzw. nach unten für den Dollar.

Schließlich zeigt sich auch beim US-Dollar Index eine mächtige Umkehrformation, die ich hier ebenfalls nicht zeigen kann. Da der US-Dollar Index einen Währungskorb gegenüber dem Dollar abbildet, handelt es sich nicht um eine Bodenformation, sondern um eine große Topformation. Auch beim US-Dollar Index dürfte der Ausbruch aus der Formation nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Ein weiter fallender Dollar wird den Goldpreis zusätzlich beflügeln

Wie Sie sehen, deutet alles auf einen weiteren Kursrückgang des Dollar hin. Ein fallender Dollar hat vor dem aktuell sehr bedrohlichen makroökonomischen Hintergrund das Potenzial, den Goldpreis zusätzlich zu beflügeln. Denn der oben erwähnte Zusammenhang zwischen einem fallenden Dollar und einem steigenden Goldpreis ist gerade unter US-Anlegern allgemein bekannt. Deshalb werden sie wie schon früher mit Goldkäufen auf die immer klarer werdenden Entwicklungen an den Devisenmärkten reagieren.

Vorige Woche habe ich Sie hier bereits auf die große Bedeutung der neuen wichtigen Chartmarke bei Gold von rund 1.290 $ pro Unze hingewiesen: Sie bildet die obere Begrenzungslinie einer mächtigen Schulter-Kopf-Schulter-Bodenformation. Im Moment fehlen dem Goldpreis gerade einmal 4% zum Erreichen dieser Marke. Es braucht also nicht viel für einen Ausbruch nach oben, und die Sentimentindikatoren befinden sich lediglich im neutralen Bereich, stehen einem Kursanstieg also nicht im Wege. Schließlich zeigen sich auch die Goldminenaktien schon wieder sehr freundlich. Damit scheinen sie einen weiteren Anstieg des Goldpreises vorwegzunehmen.

Goldpreis pro Unze in $, 2013 bis 2016
Die Marke von 1.290 $ pro Unze hat jetzt eine sehr wichtige charttechnische Bedeutung.
Quelle: Quelle: StockCharts.com

Aktien runter, Gold hoch

So lautet weiterhin eine meiner wichtigsten Prognosen für 2016. Beides eröffnet Ihnen exzellente Gewinnchancen, die Sie nicht ungenutzt lassen sollten. Testen Sie noch heute meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos, um zu erfahren, welche Goldminenaktien und welche Short-Positionen ich im Moment empfehle.

Ich wünsche Ihnen ein frühlingshaftes Wochenende.

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Währungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Musterdepots.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Unternehmensbeteiligungen des Staates

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben Bund und Länder eine Vielzahl von Gesellschaften des Privatrechts gegründet oder sich an bestehenden Gesellschaften beteiligt. Bei der Steuerung dieser vielen staatlichen Beteiligungen ergeben sich jedoch häufig Probleme.

Die Voraussetzungen, unter denen der Bund oder die Länder eine Beteiligung an einer Gesellschaft des Privatrechts eingehen dürfen, sind nicht allzu streng. Zum einen muss nach geltendem Haushaltsrecht ein wichtiges staatliches Interesse vorliegen, was von Politik und Verwaltung natürlich immer bejaht wird, wenn eine Beteiligung - ganz gleich aus welchen Gründen - gewollt ist. Zum andern muss die Einzahlungspflicht des Staates auf einen bestimmten Betrag begrenzt sein. Dem wird Rechnung getragen, indem man sich an Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften beteiligt. Und schließlich müssen der Bund bzw. das jeweilige Land zur Sicherung des wichtigen staatlichen Interesses einen angemessenen Einfluss auf die Gesellschaft erhalten. Das geschieht über den Aufsichtsrat oder ein entsprechendes Überwachungsorgan.

Die bloße Gewinnerzielungsabsicht reicht nicht aus, um ein wichtiges staatliches Interesse für das Eingehen einer Beteiligung zu begründen. Aber welches Staatsunternehmen erzielt schon nennenswerte Gewinne? Die meisten sind defizitär und werden durch Zuschüsse am Leben erhalten.

Umfangreicher Beteiligungsbesitz von Bund und Ländern

Der Bund ist zurzeit an über 50 Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie drei Aktiengesellschaften beteiligt. Diese Gesellschaften haben häufig eine Vielzahl von Tochter- und Enkelgesellschaften, so dass die Gesamtzahl der Beteiligungen in die Hunderte geht. Dabei hat der Bund in den letzten Jahrzehnten immer wieder Anläufe unternommen, um die Zahl seiner Beteiligungen zu reduzieren. Aber es wachsen halt immer wieder neue Gesellschaften nach.

Im Bereich der Länder sieht es ähnlich aus, auch einige Bundesländer kommen mit Tochter- und Enkelgesellschaften auf Hunderte von Beteiligungen. Angesicht dieser Größenordnungen verwundert es nicht, dass es bei der Steuerung und Überwachung der Beteiligungen immer wieder zu Schwierigkeiten kommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Anzahl der Beteiligungen stark erhöht hat, in den zuständigen Ministerien aber keine ausreichenden Personalkapazitäten für die Überwachung vorhanden sind. Häufig entwickeln die Gesellschaften dann ein starkes Eigenleben.

Vergütungen der Geschäftsführer

Geschäftsführer von Beteiligungsunternehmen erwarten in der Regel Vergütungen, wie sie in der freien Wirtschaft üblich sind, und erhalten diese auch. Dabei sind diese Unternehmen zumeist keinem wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt, oft sind sie sogar Monopolisten in ihrem Bereich. Ein Teil der Gesamtvergütung für Geschäftsführer ist gewöhnlich variabel und von der Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse abhängig. Die Kriterien für die variable Vergütung sind jeweils vor Beginn des Geschäftsjahres in Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen den Geschäftsführern und den Aufsichtsgremien festzulegen. Eine Untersuchung hat ergeben, dass die entsprechenden Vereinbarungen meist nicht rechtzeitig, teilweise sogar erst zum Jahresende oder im Folgejahr geschlossen wurden. Leistungsanreize konnten so nicht gesetzt werden. Überdies wurden die vereinbarten Ziele in aller Regel weit übertroffen. Insofern kann es sich nicht um sonderlich ambitionierte Ziele gehandelt haben.

Einflussmöglichkeiten werden nicht genutzt

Besonders kompliziert sind Beteiligungen im Hochschulbereich, da die Hochschulen sowohl staatliche Einrichtungen als auch rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Häufig kommt es vor, dass sich sowohl mehrere Hochschulen eines Bundeslandes als auch das betreffende Bundesland selbst an einer Gesellschaft beteiligen, unter Umständen auch noch Außenstehende. In vielen dieser Fälle stimmen sich Hochschulen und Land nicht ausreichend untereinander ab, so dass die Einflussmöglichkeiten des Staates in den Aufsichtsräten nicht genügend genutzt werden.

Großzügigkeiten bei der Finanzierung

Auch sind die Vertreter von Land und Hochschulen in Finanzierungsfragen oft sehr großzügig und lassen sich von Vertretern der Wirtschaft über den Tisch ziehen. Beispielsweise wurde vor einigen Jahren eine GmbH gegründet, an welcher ein Trägerverein, bestehend aus verschiedenen Unternehmen, zwei Drittel der Anteile hielt. Das restliche Drittel übernahm das Land und eine Universität.

Der Trägerverein sollte die Hauptverantwortung für die Gesellschaft tragen und diese auch finanziell nachhaltig unterstützen. Das Land wollte nur die Investitionen für die wissenschaftliche Infrastruktur finanzieren. Die GmbH hat dann aus den für Investitionen zur Verfügung gestellten Landesmitteln mehr als eine Million Euro für Beratung, Werbung, Fortbildung und Reisen zu Messen ausgegeben. Die Vertreter des Landes haben diese nichtinvestiven Ausgaben einfach hingenommen.

Beteiligungen können sinnvoll sein

Trotz immer wieder auftretender Missstände können Beteiligungen des Staates an Gesellschaften des Privatrechts sinnvoll sein. Nämlich dann, wenn das Eingehen und Aufrechterhalten einer Beteiligung wirtschaftlicher ist als die Aufgabenerfüllung durch eine Behörde. Dieser Nachweis muss aber erst einmal erbracht werden!

Allerdings dürfen die Staatsunternehmen auf keinen Fall den Markt verzerren. Wenn es bereits einen funktionierenden Markt gibt, sind vom Staat getragene Gesellschaften nicht erforderlich. Dementsprechend müssen die Beteiligungen von Bund und Ländern in regelmäßigen Abständen auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Dies erwartet, liebe Leserinnen und Leser, voller Überzeugung



Ihr

Gotthilf Steuerzahler