Themen- 05.02.2016

Goldhausse und Aktienbaisse - Jetzt locken große Gewinne

Die Aktienbaisse hat begonnen – profitieren Sie davon

Liebe Leser,

an den Aktienmärkten hat eine zyklische Baisse begonnen, und die US-Wirtschaft befindet sich auf direktem Weg in eine Rezession. Dazu sollten Sie wissen, dass Aktienbaissen besonders heftig ausfallen, wenn sie mit Rezessionen einhergehen. Deshalb erwarte ich in den kommenden Monaten nicht nur eine durchschnittliche Baisse von minus 36% im Weltleitindex S&P 500, sondern mindestens eine Kurshalbierung.

Als kluger Anleger fürchten Sie die Baisse aus zwei guten Gründen nicht. Erstens warten am Ende einer Baisse exzellente Kaufgelegenheiten auf Sie. Zweitens können Sie auch mit fallenden Kursen sehr viel Geld verdienen, und das gewöhnlich sogar schneller als in Haussephasen. Beispielsweise haben meine Leser gerade erst einen Gewinn von 32% realisiert, indem sie auf einen Kursrückgang der Goldman Sachs-Aktie gesetzt hatten. In den kommenden Monaten wird es noch viele Chancen dieser Art geben. Nutzen Sie sie. Wie genau, erfahren Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Massive Warnsignale meines Prognosemodells durch Charttechnik bestätigt

Mein umfangreiches Prognosemodell zeigt schon seit Langem die höchste Risikostufe für die Aktienmärkte an. Dieses sehr deutliche Warnsignal wurde inzwischen auch aus charttechnischer Sicht bestätigt. Durch die Kursrückgänge seit Anfang des Jahres ist nämlich endgültig klar geworden, dass der gesamte Kursverlauf der vergangenen zwei Jahre nichts anderes als eine mächtige Topformation gewesen ist.

Die meisten Indizes sind inzwischen schon ohne Wenn und Aber aus ihren jeweiligen Topformationen nach unten ausgebrochen. Wichtige Beispiele dafür sind der Dow Jones Transportation Average, der US-Banken Index, der Emerging Markets Index oder der US-Nebenwerte Index. Sie alle haben ihre Topformationen längst mit klaren Baissesignalen beendet.

Viele Aktien sind schon mehr als 20% gefallen – doch das ist erst der Anfang

Eine Vielzahl einzelner Aktien ist bereits mehr als 20% gefallen. Dennoch sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass wir uns erst in der Frühphase dieser Baisse befinden, die von einem extremen Überbewertungsniveau aus begonnen hat. Nur ein einziges Mal, und auch da nur für wenige Monate, war die fundamentale Überbewertung noch irrwitziger als dieses Mal: am Höhepunkt der Spekulationsblase des Jahres 2000.

Was damals folgte, wissen Sie: Der S&P 500 halbierte sich, NASDAQ und DAX brachen um mehr als 70% ein. Der damalige Darling deutscher Privatanleger, der Neue Markt, verlor sogar mehr als 95% - und wurde von der Deutsche Börse AG kurzerhand abgeschafft. Aus den Augen, aus dem Sinn, lautete hierbei wohl der Wunsch der Börsenbetreiber.

US-Banken Index, 2013 bis 2016
Ein Chart wie aus dem Lehrbuch: Der Bankensektor hat eine mächtige zweijährige Topformation mit einem klaren Baissesignal beendet.
Quelle: Quelle: StockCharts.com

Beim Goldpreis tut sich endlich was: Die Hausse hat begonnen

Als der Goldpreis im Dezember vorigen Jahres auf 1.050 $ gefallen war, pfiffen die Spatzen von den Dächern, dass es für Gold nur eine Richtung gebe: abwärts. Seither ist der Goldpreis um 10% gestiegen. Damit hat er die Untergrenze meiner damals auch hier veröffentlichten Prognose einer zwei- bis dreimonatigen Rally von 10% bis 15% bereits erfüllt.

Im Moment deutet aber noch nichts darauf hin, dass dieser Aufwärtsbewegung schon die Luft ausgehen könnte. Im Gegenteil, da jetzt auch der Silberpreis ein charttechnisches Kaufsignal gegeben hat und die Goldminenaktien deutlich nach oben geschossen sind, mehren sich die Signale, die für den Beginn einer großen Goldhausse sprechen.

26 Argumente sprechen für eine Goldhausse

In meiner Mitte Dezember erschienenen Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „Strategische und taktische Argumente für Gold – Teil II der langfristigen Goldhausse steht bevor“ habe ich nicht weniger als 26 Argumente zusammengetragen, die für eine fulminante Goldhausse sprechen. Damit stellt sich die aktuelle Lage am Goldmarkt genauso bullish dar wie zuletzt im Jahr 2001.

Damals begann eine Goldhausse, in deren Verlauf der Goldpreis von 250 $ pro Unze auf 1.920 $ steigen sollte. Eine ähnliche Entwicklung halte ich auch jetzt wieder für wahrscheinlich. Um es der Hausse von 2001 bis 2011 gleichzutun, müsste der Goldpreis sage und schreibe auf über 8.000 $ steigen. Warten wir es ab. Fakt ist: Jetzt müssen Sie einsteigen.

Verdienen Sie sich jetzt eine goldene Nase

Mit ausgewählten Goldminenaktien können Sie sich in diesem Szenario eine wahrlich goldene Nase verdienen. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Bestellen Sie noch heute Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos – inklusive der höchst interessanten Rubrik „Fragen Sie Claus Vogt“. Gerne beantworte ich Ihnen hier Ihre Fragen in einer allen Abonnenten zugänglichen Form.

Bis nächsten Freitag.

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Vergessen Sie nicht zu diversifizieren: Hervorragende Gewinnchancen sehen wir im Moment auch bei zwei ausgewählten Währungen. Und in unserem konservativen Depot haben wir gerade einen Gewinn von 12,6% realisiert.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Hohe Subventionen der Landwirtschaft sind längst nicht mehr zeitgemäß

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

wenn es um das Eintreiben von Steuern geht, versteht unser Staat keinen Spaß. Schließlich braucht er das Geld, um die vielen dem Wählerstimmenkauf dienenden Wohltaten zu finanzieren und die große Umverteilungsmaschinerie am Laufen zu halten. Aber es gibt einen Bereich, der vom Steuergesetzgeber und auch von der Finanzverwaltung sehr großzügig behandelt wird, das ist die Landwirtschaft. Als normaler Steuerzahler kann man über das Wohlwollen, welches den Bauern entgegengebracht wird, nur staunen.

Die Vorzugsbehandlung der Landwirtschaft erklärt sich aus der großen Bedeutung, die dieser Wirtschaftszweig einstmals hatte. Nach den Hungerjahren der Kriegs- und Nachkriegszeit war die Sicherstellung der Ernährung in der Frühzeit der Bundesrepublik von großer Bedeutung. Auch war die Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft hoch, die Bauernlobby hatte erheblichen Einfluss auf die Politik.

Seitdem ist die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe stark zurückgegangen, ebenso die Zahl der dort Beschäftigten. Waren früher viele Gegenden Deutschlands von kleinen bäuerlichen Familienbetrieben geprägt, bestimmen heute Großbetriebe überall das Bild. Politisch spielt die Landwirtschaft keine Rolle mehr. Was sich jedoch nicht geändert hat, ist ihre starke Abhängigkeit von staatlichen Transferzahlungen. Mehr als die Hälfte der Einnahmen, welche die landwirtschaftlichen Betriebe erzielen, stammen aus öffentlichen Kassen (Land, Bund, EU).

Pauschale Gewinnermittlung bei Kleinbetrieben

Bei der Besteuerung der landwirtschaftlichen Einkünfte ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, den Gewinn pauschal nach Durchschnittssätzen zu ermitteln. Die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen ist als eine vereinfachte, pauschalierende Methode gedacht, sie soll kleinere landwirtschaftliche Betriebe von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten befreien.

Wichtigste Voraussetzung für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ist, dass die selbst bewirtschaftete Fläche 20 Hektar nicht überschreitet. Die zugrunde zu legenden Durchschnittssätze sind unrealistisch niedrig, so dass sich bei Anwendung dieser Methode besonders niedrige Gewinne ergeben, welche dann zu versteuern sind. Durch die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen will die Politik kleinere, zumeist im Nebenerwerb geführte landwirtschaftliche Betriebe steuerlich begünstigen. Viele Jahre lang wurde die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen konsequenterweise auch in den Subventionsberichten der Bundesregierung aufgeführt. Mehr als ein Viertel aller landwirtschaftlichen Betriebe nimmt diese Gewinnermittlungsart in Anspruch.

Bei den Flächenangaben wird gemogelt

Es versteht sich von selbst, dass für Landwirte ein großer Anreiz besteht, die Obergrenze von 20 Hektar selbst bewirtschafteter Fläche nicht zu überschreiten. Da wird schon mal getrickst, indem beispielsweise Flächen auf die Kinder übertragen werden oder hinzugepachtete Flächen „vergessen“ werden. Die Landwirte sind verpflichtet, in ihrer Steuererklärung Angaben zu der bewirtschafteten Fläche machen.

Auch wenn die Bauern Agrarsubventionen beantragen, müssen sie detaillierte Angaben zu den bewirtschafteten Flächen machen. Dabei gilt, dass es für größere Flächen in aller Regel mehr Geld gibt. Hier besteht demnach ein Anreiz, möglichst viele Hektar anzugeben. Irgendwann kam in einem süddeutschen Bundesland ein misstrauischer Mensch auf den Gedanken, die Flächenangaben der Landwirte beim Finanzamt mit den Flächenangaben gegenüber der subventionsgewährenden Landwirtschaftsverwaltung zu vergleichen. Und siehe da, die Flächen stimmten in vielen Fällen (15 Prozent der Stichprobe) nicht überein!

Steht der Datenschutz einem Datenabgleich im Wege?

Daraufhin entspann sich eine lebhafte Diskussion darüber, ob denn ein Datenabgleich zwischen den Finanzämtern und der Landwirtschaftsverwaltung überhaupt zulässig sei. Stehe dem nicht der Datenschutz entgegen, bedürfe es nicht einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage für einen Austausch der Daten?

Weder die Finanzverwaltung noch die für die Agrarsubventionen zuständige Landwirtschaftsverwaltung des Bundeslandes waren sonderlich daran interessiert, die Mogeleien der Landwirte bei den Flächenangaben aufzudecken. Vielmehr verschanzten sich beide Verwaltungen zunächst hinter datenschutzrechtlichen Bedenken. Erst nach langem Hin und Her änderten die beteiligten Behörden schließlich ihre Auffassung. Nunmehr werden die Daten der Landwirtschaftsverwaltung routinemäßig an die Finanzämter übermittelt.

Sonderregelung für die Landwirtschaft bei der Umsatzsteuer

Auch bei der Umsatzsteuer hat sich der Gesetzgeber eine Vorzugsbehandlung der Landwirtschaft ausgedacht. Aufgrund einer Sonderregelung dürfen sie auf ihre Lieferungen und Leistungen einen besonderen Umsatzsteuersatz aufschlagen, den sogenannten Durchschnittssatz. Er liegt zurzeit bei 10,7 Prozent. Die eingenommene Steuer müssen die Landwirte allerdings nicht an das Finanzamt abführen. Der zusätzliche Erlös soll vielmehr pauschal die Vorsteuer ausgleichen, mit der die Landwirte finanziell belastet sind.

Wie nicht anders zu erwarten, nehmen 70 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe diese Sonderregelung in Anspruch, nur 30 Prozent entscheiden sich für die reguläre Umsatzbesteuerung. Natürlich profitieren die Landwirte finanziell von dieser Sonderregelung, da sie regelmäßig mehr Umsatzsteuer kassieren als sie an Vorsteuer gezahlt haben. Ein kleines Bonbon für unsere Bauern!

Das gesamte Steuerrecht sollte radikal vereinfacht werden!

Die Zeiten sind vorbei, in denen viele kleine Betriebe das Bild der deutschen Landwirtschaft prägten. Die ungewöhnliche Großzügigkeit des Gesetzgebers bei der Besteuerung der Landwirtschaft ist nicht mehr zeitgemäß. Warum sollen für Einkünfte aus der Landwirtschaft andere Spielregeln gelten als für alle anderen Einkunftsarten? Schließlich gibt es im Steuerrecht ja den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Danach sind die Steuerpflichtigen bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern.

Es spricht nichts gegen sachgerechte Pauschalierungen, welche den Steuerpflichtigen wie der Finanzverwaltung das Leben erleichtern. Derartige Pauschalierungen dürfen aber nicht dazu dienen, einen bestimmten Wirtschaftszweig wie hier die Landwirtschaft unter der Hand zu begünstigen. Insofern wäre es an der Zeit, das gesamte deutsche Steuerrecht mit Blick auf Vereinfachungsmöglichkeiten radikal zu vereinfachen. Aber auf eine derartige Steuerreform, liebe Leserinnen und Leser, wartet diese Republik schon seit Jahrzehnten, sagt voller Enttäuschung

Ihr

Gotthilf Steuerzahler