Themen - Dezember 2015
Deutsche Schulden über alles, über alles … in der Welt
Selbst wir Deutschen erfüllen die Maastricht-Kriterien nicht (mehr)
Nun ist in der Eurozone der mit Abstand wichtigste Partner Deutschland, und der Betrachter könnte geneigt sein zu glauben, dass in Deutschland ja die Lage noch relativ günstig ist, und dieses Land die gesamte Eurozone wieder in Ordnung bringen könnte.
An dieser Hoffnung habe ich allerdings Zweifel. Denn die gesamte Staatsschuld Deutschlands liegt mit offiziell 2,2 Billionen Euro oder 71% des BIP ebenfalls schon deutlich über der 60%-Marke. Und die implizite Staatsverschuldung, die unter anderem auch Pensionsansprüche des Beamtenheeres berücksichtigt, beträgt sogar 4,4 Billionen Euro. In unserer Themenschwerpunktausgabe „Deutschlands Staatsverschuldung“ vom Oktober letzten Jahres sind wir auf dieses Thema explizit eingegangen, während wir in unserem
aktuellen Themenschwerpunkt 26 Gründe nennen, die für den Beginn einer neuen Goldhausse sprechen. Wenn Sie Interesse an diesem interessanten Themenschwerpunkt haben, bestellen Sie jetzt Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos.
Experten haben errechnet, dass wir mindestens ein jährliches Wirtschaftswachstum von 1,5% in den kommenden Jahren benötigen, um die bestehenden Staatsschulden zu finanzieren. In den 1960er Jahren hatten wir 3,5%, in den 1970er Jahren 2%, in den 1980er Jahren 1,7% und in den 1990er Jahren 0,8% Wirtschaftswachstum. Für dieses Jahr erwarten die gewöhnlich zu optimistischen Experten 1,5%.
Schuldenabbau bei Miniwachstum ist unmöglich
Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, dass ein Abbau der Schulden in den kommenden Jahrzehnten nicht möglich sein wird – selbst wenn die nach unten manipulierten Zinsen nie mehr steigen sollten.
Also bliebe eigentlich nur die Lösung eines gigantischen Anwachsens des Sparvolumens. Aber auch dies scheint illusorisch, insbesondere in Zeiten der Nullzinspolitik.
Sogar die Bild-Zeitung hat es verstanden: „Nie wieder Zinsen“
Am Donnerstag, dem 3. November 2015, gab EZB-Chef Mario Draghi bekannt, dass er das jetzige Kaufprogramm für Staatsanleihen in Höhe von 60 Milliarden Euro pro Monat über den September 2016 hinaus bis März 2017 verlängern und somit zusätzliche 360 Milliarden Euro mehr in die Märkte pumpen wird. Den Leitzins werde er auf dem Rekordtief von 0,05% belassen. Daraufhin titelte die Bild-Zeitung in fetten Lettern: „Nie wieder Zinsen auf Erspartes!” Das sollte jedem Anleger zu denken geben.
Niedrige Zinsen verführen Anleger zu höherem Risiko …
Die Bundesbank-Vizepräsidentin Claudia Buch formulierte es in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2015 so: „Je länger Phasen niedriger Zinsen andauern würden, umso größere Anreize bestünden für die Marktteilnehmer, erhöhte Risiken einzugehen. Problematisch werde es, wenn die Akteure nicht über ausreichende Kapitalpuffer verfügten, um die Risiken abfedern zu können.”
Im Klartext kann das zum Beispiel bedeuten, dass bei den Versicherungen die Erträge nicht mehr ausreichen, um den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Es kann auch bedeuten, dass Anleger, die auf der Suche nach einer höheren Rendite in risikoreichere Anlageklassen wie Aktien oder Junkbonds angelegt haben, bei einem starken Kursrückgang oder einem Crash empfindlich getroffen
werden.
… dann kann ein Crash sie auf dem falschen Fuß erwischen
Das gilt natürlich insbesondere für Anleger, die Wertpapiere auf Kredite kaufen. Und die Statistik zeigt, dass sich die Summe der Wertpapierkredite auf Rekordniveau befindet.
Der ehemalige amerikanische Präsident Thomas Jefferson, der hauptsächliche Verfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776, hat es einmal so formuliert: „Ich wünschte, ich könnte nachträglich einen Zusatz an die amerikanische Verfassung hinzufügen, der es jeder Regierung in Zukunft verbietet, Kredit aufzunehmen und sich Geld bei Banken auszuleihen.”
Jetzt zählt für Sie nur eins: Gold
Dem ist nichts hinzuzufügen. Und für einen Anleger, der auf Werterhalt seiner Ersparnisse ausgerichtet ist, bleibt unausweichlich nur die Alternative, die wir bereits vor geraumer Zeit postuliert haben: Legen Sie 25% bis 35% Ihrer Ersparnisse in physisches Gold an. Die nächste Finanzkrise steht vor der Tür, und die Notenbanken werden weiterhin die Geldschleusen öffnen.
Um auf den „Boten vom Bundestag” zurückzukommen, er würde heute wohl etwas anders formulieren: „Schulden, Schulden über alles, über alles wächst mal Gras. Ist es einmal stark gewachsen, kommt ein Schaf und frisst das Gras, große Inflation – das war‘s.” Eine große Inflation wird als unausweichliche Folge der gigantischen Staatsschuldenorgie und der sie begleitenden Geldmengenausweitung
der Notenbanken mit Sicherheit kommen. Bleiben Sie also auf der Hut und bereiten Sie sich entsprechend vor. Bestellen Sie noch heute unseren unabhängigen Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr trotz der sich abzeichnenden Finanzkrise.
Ihr
Roland Leuschel
Chefredakteur Krisensicher Investieren
P.S.: Noch eine Warnung: Sie sollten Ihr Gold geschickt geografisch streuen.
Roland Leuschel, der anerkannte Finanzmarktexperte seit über vier Jahrzehnten, hat unter anderem die Crashs der Jahre 1987 und 2008 vorhergesagt sowie den Beginn einer langfristigen Goldhausse im Jahr 2001. Er ist zusammen mit Claus
Vogt Chefredakteur des kritischen, unabhängigen und konträren Börsenbriefs Krisensicher Investieren. Jetzt Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos testen. 2004 schrieb er ebenfalls zusammen mit Claus Vogt das Buch "Das Greenspan Dossier" und 2009 die „Inflationsfalle“.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Wie der Staat die Ausgaben für die rechtliche Betreuung reduzieren kann
Liebe Leserinnen und Leser,
die Ausgaben des Staates für die rechtliche Betreuung erhöhen sich seit Jahren. Bestrebungen der zuständigen Justizbehörden, hier gegenzusteuern, sind jedoch kaum erkennbar. Dabei liegen viele Vorschläge zur Kostendämpfung auf dem Tisch, man muss sie nur endlich in die Tat umsetzen!
Bei der rechtlichen Betreuung geht es darum, für eine volljährige Person, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann, einen Betreuer zu bestellen. Dieser Betreuer, der vom Amtsgericht eingesetzt wird, darf Rechtshandlungen für die betreute Person vornehmen. Die rechtliche Betreuung wurde 1992 eingeführt, sie ist an die Stelle der früheren Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft
getreten. In Deutschland werden zurzeit etwa 1, 3 Millionen Menschen rechtlich betreut.
Der Betreuer wird für seine Tätigkeit bezahlt, und zwar grundsätzlich von dem Betreuten. Ist dieser mittellos, was bei 85 Prozent aller Betreuten der Fall ist, kommt das Geld aus der Staatskasse. Bei diesen vom Steuerzahler zu tragenden Kosten hat sich in den letzten Jahren eine erschreckende Entwicklung vollzogen: Betrugen die Ausgaben für die Betreuung 1992 lediglich fünf Millionen Euro, beliefen sie sich 2004 bereits auf 444 Millionen Euro und dürften inzwischen bei jährlich rund 900 Millionen Euro liegen!
Fehlanreize durch die Betreuervergütung
Ein Grund für die Kostenexplosion im Betreuungsbereich besteht in den Anreizen, die sich aus der Vergütung für die Betreuer ergeben. Als Folge der Rechtsänderung von 1992 hat sich ein neues Berufsbild entwickelt, nämlich der Beruf des selbständigen Betreuers.
Derzeit gibt es rund 60.000 Berufsbetreuer, weiterhin sind rund 20.000 Rechtsanwälte als Berufsbetreuer tätig. Und alle sind natürlich bestrebt, ihre Einnahmen nach Kräften zu mehren. Der größte Teil aller Betreuungen wird allerdings von ehrenamtlichen Betreuern geleistet, die nur eine kleine Aufwandsentschädigung von etwas mehr als 300 Euro im Jahr erhalten. Dagegen bewegt sich die Vergütung eines Berufsbetreuers zwischen 650 und 3000 Euro im Jahr, pro Betreuung wohlgemerkt.
In
früheren Jahren mussten die Betreuer jede einzelne Tätigkeit zeitlich genau festhalten und anschließend abrechnen. Dieses Abrechnungssystem setzte allerhand Kreativität frei und führte dazu, dass häufig Leistungen in Rechnung gestellt wurden, die gar nicht erbracht worden waren.
Berufsbetreuer nehmen zu viele Betreuungen wahr
Ab dem Jahr 2005 wurde die Betreuervergütung pauschaliert, um den Abrechnungsaufwand zu verringern und den Betreuern mehr Zeit für ihre Schützlinge zu ermöglichen. Doch was taten die Berufsbetreuer mit der gewonnenen Zeit? Sie erhöhten die Zahl der Betreuungen, um Einkommensverluste zu vermeiden.
In Einzelfällen nehmen Betreuer heutzutage weit über 100 Betreuungen wahr. Da bleibt nicht viel Zeit für jeden Betreuten übrig. Die einzelnen Amtsgerichte, welche die Betreuer bestellen, haben vielfach keine Kenntnis von der Gesamtzahl der wahrgenommenen Betreuungen, da die Betreuer häufig überregional tätig sind. Untersuchungen aus neuerer Zeit haben ergeben, dass einzelne Berufsbetreuer Jahreseinnahmen von 100. 000 Euro und mehr, in der Spitze sogar
von über 200. 000 Euro, aus der Staatskasse erzielten.
Dabei sollen nach dem Willen des Gesetzgebers Betreuungen grundsätzlich ehrenamtlich wahrgenommen werden. Ein Berufsbetreuer soll nur dann bestellt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht. Die Zahl der ehrenamtlichen Betreuungen - zumeist durch Familienangehörige - ist jedoch bundesweit seit Jahren rückläufig.
Es sollten mehr ehrenamtliche Betreuer gewonnen werden
Leider bemühen sich die verantwortlichen staatlichen Stellen viel zu wenig darum, mehr Ehrenamtliche für Betreuungen zu gewinnen. Dabei haben Umfragen ergeben, dass ein hoher Prozentsatz der Bürgerinnen und Bürger bereit ist, sich ehrenamtlich zu engagieren. Häufig fehlt es nur an einer entsprechenden Aufforderung. Dementsprechend sollten die Justiz- und Sozialbehörden gezielt Werbung für die ehrenamtliche Betreuung machen. Überdies sind die meisten ehrenamtlichen Betreuer nur im familiären Umfeld tätig. Bei vielen von ihnen kann erwartet werden, dass sie sich bei entsprechenden Bemühungen für weitere Betreuungen gewinnen lassen. Auch andere Personengruppen, bei denen eine erhöhte Bereitschaft zu bürgerschaftlichem Engagement zu erwarten ist, könnten gezielt auf die Übernahme einer Betreuung angesprochen werden. Hier ließe sich mit wenig Aufwand eine Menge bewegen.
Die Anzahl der Betreuungen hat stark zugenommen
Ein weiterer Grund für den Anstieg der Betreuungskosten liegt darin, dass die Anzahl der Betreuungen Jahr für Jahr stark zugenommen hat. Erst in letzter Zeit hat sich der Anstieg etwas abgeflacht. Vielfach wird in diesem Zusammenhang argumentiert, die Zunahme der Betreuungen beruhe auf der Alterung der deutschen Bevölkerung und den damit einhergehenden alterstypischen Erkrankungen wie Demenz. Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass drei Viertel der Betreuten jünger als 65 Jahre sind. Häufigste Gründe für die Anordnung einer Betreuung sind geistige Behinderungen, psychische Erkrankungen und Alkoholismus.
Aus der Alterung der Bevölkerung lässt sich mithin der Anstieg der Fallzahlen nur zum Teil erklären. Die wachsende Zahl der Betreuungen dürfte
in erster Linie auf die gestiegene Bereitschaft von Behörden und Gerichten zurückgehen, eine Betreuung zu beantragen bzw. anzuordnen.
Betreuungen könnten vielfach vermieden werden
Ein weiterer Anstieg der Betreuungen muss vor diesem Hintergrund nicht wie ein Naturereignis hingenommen werden. Vielmehr bedarf es vermehrter Anstrengungen, um Betreuungen zu vermeiden. In vielen Fällen reicht beispielsweise eine Bevollmächtigung aus, um die rechtliche Handlungsfähigkeit von erkrankten oder behinderten Menschen sicherzustellen. Eheleute und Lebenspartner könnten sogar kraft Gesetzes zu Bevollmächtigten bestimmt werden, was der Gesetzgeber schon einmal erwogen, dann aber nicht weiterverfolgt hat.
Von vorhandenen Hilfsangeboten, die eine Betreuung vermeiden könnten, wird längst noch nicht ausreichend Gebrauch gemacht. Als derartige Hilfen kommen beispielsweise die Schuldnerberatung, die Bestellung eines Vertreters in Verwaltungsverfahren
oder behördliche Beratungsangebote in Betracht. Leider ist vielfach festzustellen, dass gerade Behörden wie Sozialämter oder Jobcenter eine Betreuung anregen, weil sie einen schwierigen Kunden loswerden möchten. Hier muss von allen Seiten mehr Kostenbewusstsein entwickelt werden! Vor der Einrichtungen einer Betreuung sollte routinemäßig geprüft werden, ob nicht andere Möglichkeiten gegeben sind.
Es ist Zeit für eine Kostendämpfung
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein wohlmeinender Gesetzgeber mal wieder eine Regelung getroffen hat, ohne sich um die finanziellen Folgen seines Tuns zu kümmern. Die sich daraus ergebende alarmierende Ausgabenentwicklung wurde tatenlos hingenommen.
Jetzt muss alles daran gesetzt werden, die Kosten zu reduzieren. Das mag für die betroffenen staatlichen Stellen anstrengend und ungewohnt sein, verspricht aber gute Erfolge! Darauf wartet voller Ungeduld, liebe Leserinnen und Leser,
Ihr
Gotthilf Steuerzahler