Themen- 27.11.2015
Zwei weitere Kaufsignale für den Edelmetallsektor - Das wird ein goldenes 2016
Attraktive kurzfristige Kaufgelegenheit bei Goldminenaktien
Ganz aktuell sind zwei weitere Kaufsignale dazugekommen. Beide sind für sich genommen zwar nur kurzfristiger Natur. Aber bei den sehr volatilen Gold- und Silberminenaktien reichen auch kurzfristige Signale aus, um Ihnen innerhalb weniger Wochen sehr erfreuliche Gewinne zu bescheren. So haben meine Krisensicher Investieren-Leser im Oktober innerhalb von nur 4 Wochen mit zwei kurzfristig orientierten Aktienkäufen Gewinne von immerhin 30,7% und 36,0% realisiert.
Eines dieser beiden Kaufsignale möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Es basiert auf einem Sentimentindikator, der die Anzahl der Marktteilnehmer auswertet, die entweder bullish oder bearish sind. Dieser Indikator gibt immer dann ein Kaufsignal, wenn er einen bestimmten Schwellenwert bullisher
Anleger unterschreitet.
Kurzfristiger Kursanstieg des Goldminenindex von 20% bis 35% wahrscheinlich
Der folgende Chart zeigt Ihnen den Kursverlauf des wichtigsten US-Goldminen-ETF seit 2013. Die blauen Pfeile markieren die Kaufsignale meines Indikators.
Vier wichtige Dinge fallen hier ins Auge:
Erstens folgte auf fast alle dieser Signale ein Kursanstieg der Goldminenaktien.
Zweitens dauerte dieser Kursanstieg gewöhnlich zwei bis drei Monate, in denen der Index zwischen 20% und 40% zulegen konnte – trotz des übergeordneten Abwärtstrends der vergangenen Jahre.
Drittens kam es seit Juli 2015 zu einer massiven Häufung dieser Signale, begleitet von zwei Aufwärtswellen von 23% bzw. 35%.
Viertens schließlich wurde soeben ein neues Kaufsignal gegeben.
Vier wichtige Dinge fallen hier ins Auge:
Erstens folgte auf fast alle dieser Signale ein Kursanstieg der Goldminenaktien.
Zweitens dauerte dieser Kursanstieg gewöhnlich zwei bis drei Monate, in denen der Index zwischen 20% und 40% zulegen konnte – trotz des übergeordneten Abwärtstrends der vergangenen Jahre.
Drittens kam es seit Juli 2015 zu einer massiven Häufung dieser Signale, begleitet von zwei Aufwärtswellen von 23% bzw. 35%.
Viertens schließlich wurde soeben ein neues Kaufsignal gegeben.
Nutzen Sie diese Kaufgelegenheit mit ausgewählten Minenwerten
Eine Möglichkeit, dieses Kaufsignal zu nutzen, besteht im Kauf eines Goldminenaktien-ETF. Eine wesentlich bessere Gewinnchance nehmen Sie jedoch wahr, wenn Sie Ihre Käufe auf ein paar ausgesuchte Einzelwerte konzentrieren. Jetzt fragen Sie sich sicher, welche das sind.
In unserem kurzfristig orientierten Krisensicher Investieren Trading-Depot befinden sich im Moment bereits drei solcher Aktien. In den nächsten Tagen werden weitere Positionen hinzukommen. Wenn Sie sich diese attraktive Kaufgelegenheit nicht entgehen lassen wollen, bestellen Sie noch heute Krisensicher Investieren für einen kostenlosen 30-Tage-Test.
Ich wünsche
Ihnen ein schönes Adventswochenende.
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Die Ende September in unserem Trading-Depot gekaufte Evonik-Aktie haben unsere Leser in dieser Woche mit einem Gewinn von 12% verkauft. Wie Sie sehen, berücksichtigen wir in unserem Trading-Depot nicht nur den Edelmetallsektor.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Wenn Behörden bei der Verwaltungsmodernisierung nicht mitziehen
Liebe Leserinnen und Leser,
in Deutschland hat es in den letzten Jahren viele Bestrebungen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung gegeben. Moderne Managementmethoden sollen bei den staatlichen Stellen Einzug halten und dort für mehr Effizienz sorgen. Aber setzen die Behörden die Modernisierungsansätze auch in die Tat um? Es gibt durchaus Anlass, hieran zu zweifeln.
Ein sehr sinnvoller Modernisierungsansatz besteht darin, das in der Privatwirtschaft entwickelte Benchmarking-Verfahren auf die öffentliche Verwaltung zu übertragen. Beim Benchmarking geht es um einen systematischen Vergleich von Leistungen, Prozessen und Wirkungen. Ziel der an einem Leistungsvergleich teilnehmenden Stellen ist es, durch Lernen vom Besten selbst besser zu werden. Dem Gesetzgeber war
der Leistungsvergleich zwischen Behörden so wichtig, dass er im Jahre 2009 sogar eine entsprechende Regelung in das Grundgesetz aufgenommen hat (Art. 91d GG).
Dort heißt es, dass Bund und Länder zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen Vergleichsstudien durchführen können. In der Begründung zu der Grundgesetzänderung wird ausgeführt, Leistungsvergleiche hätten sich als wirksames Instrument zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität staatlichen Handelns erwiesen. Sie könnten einen Wettbewerb um innovative Lösungen in Gang setzen. Schöne Worte, aber welchen Stellenwert haben Leistungsvergleiche in der öffentlichen Verwaltung tatsächlich?
Leistungsvergleiche haben in der Bundesverwaltung keine Bedeutung erlangt
Der Bundesrechnungshof hat sich vor kurzem mit dem Thema Benchmarking in der Bundesverwaltung beschäftigt. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bundesregierung es versäumt hat, die im Grundgesetz verankerten Leistungsvergleiche als wirkungsvolles Instrument zur Verwaltungsmodernisierung zu etablieren.
Zwar habe die Bundesregierung Leistungsvergleiche als Projekt in ihr Regierungsprogramm „Vernetzte und transparente Verwaltung“ aufgenommen. Danach sollte jedes Ministerium bis zum Jahr 2013 an mindestens einem Leistungsvergleich mehrerer Behörden zu derselben Aufgabe (Vergleichsring) teilnehmen. Trotz dieser Vorgaben tat sich in der Bundesverwaltung jedoch nicht viel. Im Jahr 2011 wurde ein Vergleichsring „Fortbildung“ gestartet, woran zwei
Bundesministerien und drei nachgeordnete Behörden teilnahmen. Mit den Ländern gab es einen Vergleichsring „Betriebliches Gesundheitsmanagement“, an dem ein Bundesministerium teilnahm. Weitere Leistungsvergleiche kamen nicht zustande, weil sich nicht genügend Bundesbehörden zu einer Teilnahme bereit erklärten.
Rechnungshof fordert, Leistungsvergleiche mehr als bisher zu nutzen
Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass die Bundesregierung das Instrument des Leistungsvergleichs nicht hinreichend genutzt habe. Je ein Vergleichsring innerhalb der Bundesverwaltung und mit den Ländern sei zu wenig, um die Wirtschaftlichkeit staatlichen Handelns spürbar zu verbessern. Auch seien keine konkreten Ergebnisse aus den Leistungsvergleichen, zum Beispiel Vorschläge zur Verbesserung der Verwaltungsverfahren, vorgelegt worden. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, Leistungsvergleiche stärker als bisher zu nutzen, um die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu verbessern.
Keine Bereitschaft, sich einem Leistungsvergleich zu stellen
Das federführende Bundesministerium des Innern hat die Bedeutung von Leistungsvergleichen bekräftigt. Es hat eingeräumt, dass das Ziel der Bundesregierung – Teilnahme aller Ressorts an mindestens einem Vergleichsring – nicht erreicht worden sei. Die Ergebnisse und der Verlauf der Vergleichsringe würden nun umfassend ausgewertet.
Allerdings haben sich weder der Rechnungshof noch das Innenministerium damit auseinandergesetzt, warum die Leistungsvergleiche bisher so wenig Anklang in der Bundesverwaltung gefunden haben. Der Rechnungshof spricht nur von der fehlenden Bereitschaft der Ressorts, sich einem Vergleich zu stellen. Worin diese fehlende Bereitschaft begründet ist, dazu sagt der Rechnungshof nichts.
Kein Druck zur Kostensenkung in der öffentlichen Verwaltung
Nun, Behörden scheuen vor einem Leistungsvergleich einmal deshalb zurück, weil sie befürchten, möglicherweise schlecht dazustehen. Das ist durchaus verständlich. Aber es gibt noch einen viel tiefer liegenden Grund für das Desinteresse an Leistungsvergleichen und den dabei möglicherweise zu erzielenden Wirtschaftlichkeitsverbesserungen: In der Welt der Behörden besteht – anders als in der Privatwirtschaft – kein wirklicher Druck, effektiver und effizienter zu werden. Den Zwang zur Kostensenkung, weil ansonsten das wirtschaftliche Überleben gefährdet ist, gibt es in der öffentlichen Verwaltung nicht. Und schließlich profitieren nach den Besoldungsregelungen des öffentlichen Dienstes weder die Behördenleitungen noch die einzelnen Mitarbeiter von kostensenkenden Maßnahmen. Warum soll man sich bei diesen Rahmenbedingungen anstrengen und nach wirtschaftlicheren Lösungen suchen?
Die öffentliche Verwaltung müsste stärker auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet werden
Bei der Übertragung des Benchmarking-Ansatzes auf den öffentlichen Sektor hat man diesen fundamentalen Unterschied zur Privatwirtschaft nicht berücksichtigt. Es lässt sich daher vorhersagen, dass Leistungsvergleiche zwischen Behörden auch in Zukunft keine große Bedeutung erlangen werden. Erst wenn der öffentliche Sektor viel stärker auf Wirtschaftlichkeit und Kostensenkung ausgerichtet würde, könnten moderne Managementmethoden tatsächlich ihre Wirkung entfalten. Dass es in absehbarer Zeit zu einer solchen Neuausrichtung kommt, liebe Leserinnen und Leser, ist aber wenig wahrscheinlich, sagt voller Bedauern
Ihr
Gotthilf Steuerzahler