Themen- 13.11.2015
Langfristindikator gibt Kaufsignal für Gold – erst das vierte Signal seit 1975
Langfristig spricht alles für Gold
An den langfristigen Argumenten, die für eine fulminante Goldhausse sprechen, hat sich dadurch aber nichts geändert. Die völlig unseriöse Geldpolitik, die inzwischen sogar in großem Stile Staatsfinanzierung hoffnungslos überschuldeter Länder betreibt, zwingt vorausschauende Anleger regelrecht dazu, einen großen Teil ihres Vermögens in Gold zu halten.
EZB-Präsident Draghi hat bereits durchblicken lassen, dass er nicht nur an seiner unseriösen Geldpolitik festhalten, sondern diese sogar noch unseriöser gestalten wird. In das gleiche Horn blasen auch seine kommunistischen Kollegen aus China und die Vorreiter des erfolglosen Quantitative Easing, die japanischen Zentralbanker. Und die Damen und Herren der US-amerikanischen Gelddruckmaschine schwadronieren
im Moment zwar wieder einmal von einer minimalen Zinserhöhung, aber da die treffsicheren US-Frühindikatoren immer klarer auf eine Rezession hindeuten, wird auch die US-Zentralbank schon bald wieder ganz andere Töne anschlagen.
Dass die Wahrscheinlichkeit einer Rezession in den USA deutlich zugenommen hat, was das bedeutet und worauf Sie in diesem Zusammenhang jetzt achten sollten, lesen Sie in der am Dienstag erscheinenden aktuellen Dezember-Ausgabe meines Börsenbriefs Krisensicher Investieren.
Nicht nur die Sentimentindikatoren geben klare Kaufsignale für Gold, …
Der erneute Rückgang des Goldpreises hat dazu geführt, dass die Sentimentindikatoren inzwischen wieder klare Kaufsignale geben. Sie deuten darauf hin, dass sich die jüngste Abwärtswelle bereits in ihrer Endphase befindet.
Dafür spricht auch das extrem einseitige Geschehen am Goldmarkt während der vergangenen Tage. Der Verkaufsdruck gemessen an Abwärtstagen innerhalb eines Dreiwochenzeitraums (also 15 Börsentage) hat seit Freitag, den 6. November 2015, mehrmals einen Rekordwert von 13 Abwärtstagen erreicht. Von den letzten 20 Handelstagen schloss der Goldpreis sage und schreibe 17 Mal im Minus, und von den letzten 10 Handelstagen endete nur ein einziger im Plus.
Solche Serien von Minustagen sind selten. Beispielsweise gab es eine Serie
von 8 Minustagen in Folge, wie wir sie gerade gesehen haben, seit 1975 nur sieben Mal. In allen Fällen notierte der Goldpreis drei Monate später auf einem höheren Niveau.
… sondern ganz aktuell auch einer der treffsichersten Langfristindikatoren
Inzwischen hat auch ein langfristig orientierter Indikator ein Kaufsignal für den Edelmetallsektor gegeben. Und hier wird es besonders spannend. Seit 1975 hat dieser Indikator nur 3 Kaufsignale gegeben, die alle drei als Volltreffer bezeichnet werden müssen, da ihnen jeweils jahrelange Bullenmärkte folgten.
Ich gehe davon aus, dass dem gerade erst gegebenen vierten Kaufsignal ein vergleichbarer Erfolg beschieden sein wird. Eine ausführliche Besprechung dieses Indikators würde den Rahmen meines Marktkommentars sprengen. Sie bleibt den Lesern meines Börsenbriefs Krisensicher Investieren vorbehalten und wird in der am kommenden Dienstag erscheinenden Dezember-Ausgabe veröffentlicht. Wenn Sie Interesse
an unabhängigen Informationen und konkreten Kaufempfehlungen fernab vom Mainstream haben, dann biete ich Ihnen Krisensicher Investieren jetzt 30 Tage kostenlos zum Test an.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Die jüngste Rally an den Aktienmärkten ist Teil einer gewaltigen Topformation. Die aktuelle Situation gleicht der Lage am Top der Jahre 1972, 1987, 1998, 2000 und 2007. Auch dazu mehr in der nächsten Ausgabe von Krisensicher Investieren.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Wenn sich der Gesetzgeber nicht um die Kosten seiner Regelungen kümmert
Liebe Leserinnen und Leser,
Gesetze sind hierzulande häufig recht kompliziert. Das hängt damit zusammen, dass die Politik bei der Gesetzgebung vielfach schwer nachvollziehbare Kompromisse aushandelt, um unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen. Welche Kosten die Umsetzung der gefundenen Kompromisse bei den zuständigen Behörden verursacht, kümmert die politischen Akteure bei ihrem Ringen um Mehrheiten hingegen wenig.
In den Gesetzgebungsverfahren müssen regelmäßig die Interessen der Fachpolitiker und der Finanzpolitiker zum Ausgleich gebracht werden. Für Sozialpolitiker beispielsweise können die einzelnen Sozialleistungen gar nicht hoch genug und kann der Kreis der Leistungsempfänger gar nicht weit genug sein. Die Finanzpolitiker sehen dies gewöhnlich anders.
Sie möchten die Höhe der Sozialleistungen niedrig halten und die Zahl der Leistungsempfänger nach Möglichkeit beschränken.
Bei vielen Sozialleistungen stellt sich zudem die Frage, wie mit eigenem Einkommen der Leistungsempfänger zu verfahren ist, das heißt, in welchem Umfang es auf die staatlichen Leistungen angerechnet werden soll. Hier werden bei den einzelnen Gesetzesvorhaben im Prozess des politischen Aushandelns durchaus unterschiedliche und keinesfalls stets überzeugende Regelungen getroffen. Die zuständigen Behörden müssen die Vorgaben der Politik dann ohne Rücksicht auf die entstehenden Kosten in die Verwaltungspraxis umsetzen.
Waisenrenten für volljährige Kinder
Dass nicht durchdachte gesetzliche Regelungen im Einzelfall zu enormen Aufwänden führen können, belegt eine Untersuchung aus jüngerer Zeit, welche sich mit dem Bezug von Waisenrenten durch volljährige Kinder beschäftigte. Eine Waisenrente dient als Ausgleich für die wegfallenden Unterhaltsleistungen des verstorbenen Rentenberechtigten. Ist nur ein Elternteil verstorben, spricht man von einer Halbwaisenrente, sind beide Elternteile verstorben, von einer Vollwaisenrente.
In der gesetzlichen Rentenversicherung haben volljährige Kinder, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, beim Tod eines Rentenberechtigten bis zum vollendeten 27. Lebensjahr Anspruch auf eine Waisenrente. Eigene Einkünfte der sich in der Ausbildung befindenden Kinder
führen zu einer Kürzung der Waisenrente, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Die Einkommensverhältnisse der Bezieher von Waisenrenten werden jährlich überprüft.
Hoher Verwaltungsaufwand bei der Überprüfung von Einkommen
Die erwähnte Untersuchung hat nun ergeben, dass diese jährliche Überprüfung zu einem hohen Verwaltungsaufwand bei den gesetzlichen Rentenversicherungen führt. Jährlichen Kosten von mehr als 12 Millionen Euro für die Einkommensüberprüfung stehen nur wenige Kürzungen des Rentenanspruchs wegen Überschreitung der Freibeträge gegenüber.
So kam es im Jahr 2011 bundesweit bei nur rund acht Prozent aller Waisenrenten zu einer Anrechnung von eigenem Einkommen. Im Durchschnitt beliefen sich die Kürzungen wegen der hohen Freibeträge auf monatlich lediglich 15 bis 20 Euro. Bei den Halbwaisenrenten, die über 96 Prozent aller Fälle ausmachen, ergaben sich Kürzungen von insgesamt 2,6 Millionen Euro. Der entstandene Verwaltungsaufwand betrug demnach ein Mehrfaches
der vorgenommenen Rentenkürzungen.
Verzicht auf die Einkommensermittlung
Die Verfasser des Untersuchungsberichts haben den Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass in früheren Jahren auch beim Kindergeld das Einkommen des volljährigen Kindes ermittelt werden musste. Ab dem Jahr 2012 sei diese Regelung entfallen. Nunmehr müssten die zuständigen Stellen lediglich feststellen, ob sich ein volljähriges Kind noch in Ausbildung befinde. Das eigene Einkommen des Kindes habe keine Auswirkungen mehr auf den Kindergeldanspruch. Als Ergebnis der Untersuchung wurde vorgeschlagen, die Regelungen für das Kindergeld auf die Waisenrenten zu übertragen.
Es hat dann zwar einige Zeit gedauert, aber schließlich hat sich der Deutsche Bundestag tatsächlich die Empfehlung der Untersuchung zu Eigen gemacht. Seit dem 1. Juli 2015 ist die Einkommensüberprüfung
bei den Waisenrenten für volljährige Kinder entfallen. So wurde eine verfehlte gesetzgeberische Entscheidung endlich korrigiert, deren Auswirkungen vorher niemand interessiert hatten.
Der Gesetzgeber sollte stärker auf die entstehenden Aufwände achten
Trotz aller Lippenbekenntnisse der Politik, welche seit Jahren bekundet, die finanziellen und sonstigen Auswirkungen von Gesetzen stärker in den Blick zu nehmen, hat sich bei der Gesetzgebung in dieser Hinsicht nicht viel getan. Die bei der Durchführung von Gesetzen entstehenden Aufwände spielen bei der Entscheidungsfindung nach wie vor keine große Rolle. Diese Kosten muss natürlich der steuerzahlende Bürger tragen. Da wünscht man sich, liebe Leserinnen und Leser, einen Gesetzgeber, der auch mal an uns denkt, die wir das alles finanzieren, sagt betrübt
Ihr
Gotthilf Steuerzahler