Themen- 30.10.2015
Headline in times 28 px Zentralbankbürokraten haben eine gefährliche Echoblase kreiert.
Es wird Staatsbankrotte geben - auch in Europa
Smart Investor: Herr Vogt, Herr Leuschel, eine der drängenden wirtschaftspolitischen Fragen ist die Staatsverschuldung. Wollen wir die theoretischen Optionen kurz durchdeklinieren, oder gibt es ohnehin keine praktikable Lösung?
Vogt: Selbstverständlich gibt es praktikable Lösungen, aber leider keine schmerzfreien. Dazu ist es längst zu spät. Die prinzipiell zur Verfügung stehenden Lösungen der Überschuldung lauten: Inflation, drastische Steuererhöhungen in Kombination mit Ausgabenkürzungen sowie Staatsbankrott.
Smart Investor: Müssen wir uns also auf Staatbankrotte einstellen – auch innerhalb Europas?
Leuschel: Ja, wir bleiben bei unserer Prognose, dass
es Staatsbankrotte geben wird, gerade in Europa. Das Sich-Nicht-Eingestehen-Wollen, dass die Europäische Währungsunion eine folgenschwere Fehlentscheidung war, wird dazu führen. Das sehen inzwischen wohl auch die sogenannten Wirtschaftsweisen so, sonst würden sie wohl kaum eine Insolvenzordnung für die Euroländer fordern. Dabei übersehen sie aber, dass es einer solchen Insolvenzordnung eigentlich gar nicht bedarf. Denn Griechenland hätte aufgrund der bestehenden Verträge der Währungsunion schon im Jahr 2010 Pleite gehen müssen. Die Nicht-Beistandsklausel besagt ja ausdrücklich, dass jedes Euroland für seine Schulden selbst haftet. Und bis vor wenigen Jahren war es eine Selbstverständlichkeit, dass Gläubiger ihre Verluste selbst tragen müssen und nicht an den Steuerzahler weiterreichen können.
Im großen Bild halten wir aber weiterhin die Wahrscheinlichkeit für sehr groß, dass es doch noch zu einer weltweiten Inflation kommen wird, weil die Staaten ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem nicht bezahlbaren Wohlfahrtsstaat und dem bestehenden Schuldenberg zunehmend mit der Gelddruckmaschine nachkommen werden. Diese „Lösung“ ist politisch am einfachsten durchzusetzen.
Smart Investor: Allerdings haben die Verantwortlichen bislang durchaus kreative lebens- bzw. leidensverlängernde Maßnahmen gefunden und dabei die Einsätze in schwindelerregende Höhen getrieben. Das kann aber doch nicht ewig so weitergehen?
Leuschel: Nach den Ereignissen der vergangenen Jahre rechnen wir nicht mehr damit, dass die Verantwortlichen doch noch zur Vernunft
kommen. Sie werden den eingeschlagenen Weg weitergehen bis zum bitteren Ende des Zusammenbruchs des bestehenden Währungssystems.
Smart Investor: Wie muss man sich einen Staatsbankrott eigentlich konkret vorstellen?
Vogt: Ganz einfach: Die Regierung erklärt, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen wird. Staatsanleihen werden wertlos, und deren Eigentümer – darunter die Besitzer von Kapitallebensversicherungen – erleiden entsprechende Verluste. Und wenn der Staat ein Primärdefizit hat, dann muss er auch andere Zahlungen kürzen, beispielsweise Pensionen oder Beamtengehälter. Es gibt aber auch die Variante des durch Inflation verschleierten Staatsbankrotts. In diesem Fall werden die Zahlungsverpflichtungen de jure erfüllt,
aber mit mehr oder weniger wertlosem Geld. Wir glauben, dass die Welt insgesamt auf diese Variante zusteuert.
Smart Investor: Der Verteilungskampf wird also wohl rauer. Ist es da nicht fahrlässig, massenhaft Menschen ins Land zu holen, die – zumindest nach Recht und Gesetz – kaum Chancen auf dauerhaften Aufenthalt haben?
Leuschel: An welcher Stelle sinnvollerweise gespart werden sollte, ist ein müßiges Thema.
Politiker gehen den Weg des geringsten Widerstandes - auch wenn er in die Katasstrophe führt
Smart Investor: Es scheint, als sei das Finanzsystem auf maximale Ansteckung hin konstruiert. Ist das bewusst so gemacht, um das Droh- und Erpressungspotenzial zu erhöhen?
Vogt: Wir glauben nicht, dass das Finanzsystem bewusst auf maximale Ansteckung hin konstruiert wurde, im Gegenteil. Aber es hat sich mit der Zeit dazu entwickelt, weil sich Politiker und Zentralbankbürokraten aufgrund kurzfristig orientierter Überlegungen immer wieder für den Weg des geringsten Widerstandes entschieden haben, ohne auf die langfristigen Folgen zu achten. Auf diese Weise sind wir tatsächlich so weit gekommen, dass sogar der Bankrott eines ökonomisch völlig unbedeutenden Landes wie Griechenland verheerende Folgen für dessen Gläubiger
haben kann. Hieran erkennen Sie, wie groß der Schlamassel tatsächlich schon ist. Wer soll die Retter retten? Vielleicht erklärt sich daraus die beharrliche Suche nach Planeten, auf denen erdähnliche Verhältnisse herrschen.
Smart Investor: Das ist ein interessanter Zusammenhang. Aber Spaß beiseite, wie sollte sich der Einzelne – insbesondere auch als Anleger – konkret verhalten?
Leuschel: Wir empfehlen bereits seit 2001 einen hohen Goldanteil. Der Kauf von Gold dient vor allem dem Schutz vor den Folgen einer unseriösen Geld- und Staatsschuldenpolitik. Insofern ist Gold ein Investment in geld- und staatsschuldenpolitisches Durcheinander und Chaos, das stets von hohen Risiken und großer Unsicherheit begleitet wird und mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit zu Geldentwertung, Staatsbankrotten, Finanzmarktturbulenzen und nicht selten sogar zum Zusammenbruch des Finanzsystems führt. Und spätestens seit der großen Krise von 2008 sind wir alle Versuchskaninchen in einem der radikalsten geldpolitischen Experimente in der langen Geschichte des Geldes. Ansonsten raten wir Anlegern dazu, sich aus unabhängigen Quellen wie dem Smart Investor oder unserem Börsenbrief „Krisensicher Investieren“ zu informieren und nicht auf die Staatspropaganda hereinzufallen.
Warum ein Goldverbot extrem unwahrscheinlich ist
Smart Investor: Fürchten Sie nicht, dass auch beim Goldbesitz die Daumenschrauben angezogen werden?
Vogt: Wir befürchten es nicht nur, wir sind sicher, dass es kommen wird. Spätestens bei einer umfassenden Vermögenssteuer oder einer Sondersteuer auf Vermögen wird sicherlich auch Gold erfasst werden. Dass Gold als einer der wenigen Vermögenswerte verboten wird, halten wir dagegen für sehr unwahrscheinlich. Das hat auch ganz praktische Gründe. Wie soll ein solches Goldverbot konkret durchgesetzt und kontrolliert werden? Wie soll beispielsweise zwischen Anlagegold, Schmuck oder auch Sakralgold unterschieden werden? Aufgrund des geringen Anteils des Goldbesitzes an der Gesamtheit der Vermögenswerte, wird man den
Aufwand für ein eigenes Verbot dieser Anlageklasse – und dessen Umsetzung und Kontrolle – wohl vernünftigerweise scheuen. Eine wichtige Schlussfolgerung für den Anleger ist aber, die Goldbestände geographisch zu streuen.
Smart Investor: Welche Regionen würden Sie da bevorzugen?
Leuschel: Die Schweiz ist natürlich naheliegend, aber auch Luxemburg und Österreich, wo die Distanzen gering sind. Wer das außerhalb Europas tut, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass er im Fall der Fälle bereit sein muss, Europa zu verlassen, um seinem Gold hinterher zu reisen – und zwar dauerhaft. Oder glauben Sie ernsthaft, dass es für denjenigen, der weiter innerhalb Deutschlands lebt, möglich sein wird, Teile seines Vermögens irgendwo im Ausland zu schützen?
Das wäre ziemlich naiv. Es wird Kapitalverkehrskontrollen und ähnliche Einschränkungen geben, so dass solche Strategien nicht funktionieren werden.
Wie Sie sich als Anleger schützen können
Smart Investor: Welche Anlagen außerhalb dieses „goldenen Kerns“ halten Sie für empfehlenswert?
Leuschel: Bei Immobilien sind Sie auf jeden Fall registriert. Wenn nach der Währungsreform oder nach dem Kollaps ein Lastenausgleich wie nach dem Zweiten Weltkrieg kommt, sind Sie als Immobilienbesitzer grundsätzlich mit von der Partie. Ich bin da auch ein gebranntes Kind durch meine Eltern, die ein Grundstück hatten. Die mussten aufgrund des Lastenausgleichs 30 Jahre lang bezahlen. Natürlich soll der Anleger streuen, aber solche Dinge sollte er im vorherein wissen.
Vogt: Auch bei den Aktien sind die Dinge ja im Fluss. Vielleicht erreichen wir in den nächsten ein bis zwei Jahren tatsächlich
einen Punkt, an dem Aktien wieder halbwegs normal bis günstig bewertet sind. Dann würden wir - wie zuletzt in 2009 - empfehlen, durchaus auch wieder einen Teil des Vermögens in Standardaktien anzulegen. Als weiteres Beispiel empfehlen wir bestimmte, speziell ausgerichtete Trendfolger-Hedgefonds – aber nur als Beimischung.
Smart Investor: Gehen Sie wirklich davon aus, dass wir noch ein bis zwei Jahre haben?
Leuschel: Unterschätzen Sie nicht den Durchhaltewillen der Zentralbankbürokraten. Die können das Ganze noch eine gute Weile machen. Letzten Endes glauben wir, dass die „Lösung“ sein wird, dass man langsam auch die Inflation wieder zulassen wird. Das kann man in einer Demokratie noch verdauen. Ein Haircut, gar eine Annullierung von Anleihen
oder auch Rentenkürzungen sind dagegen so schmerzhaft, dass man sie sich in einer Demokratie nicht leisten kann.
Smart Investor: Apropos Demokratie, ist nicht letztlich alleine der aufgeklärte und wachsame Bürger der einzige Schutz für die Demokratie und eben auch für das Geld?
Vogt: Natürlich. Am besten wäre es, wenn der Staat vom Geld ferngehalten werden könnte. Denn die Geschichte zeigt, dass er nicht mit Geld umgehen kann. Aber das ist wohl nicht realistisch. Welche Regel auch immer eingeführt wird, welcher Stabilitätspakt auch immer geschlossen wird, sie können von der Politik ausgehebelt werden; und wenn es hart auf hart kommt, werden sie auch ausgehebelt. Das war immer so. Wenn Sie sich die Geschichte des Geldes anschauen, dann
ist das eine Geschichte von Lug und Trug. Selbst wenn es einen mehr oder weniger seriösen Neuanfang gibt, der eine Zeitlang funktioniert, wird er über kurz oder lang wieder auf die schiefe Bahn geraten. So war es immer, und so wird es wohl auch bleiben.
Smart Investor: Vielen Dank für das interessante Gespräch.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Vermögen in unruhigen Zeiten wie diesen schützen und sogar noch vermehren, dann fordern Sie hier das Starterpaket Krisensicher Investieren zum kostenlosen 30-Tage-Test an.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Der Bund und die Steuern
Liebe Leserinnen und Leser,
unser Staat finanziert sich ganz überwiegend durch Steuern. Für deren Eintreibung sind die verschiedenen Dienststellen der Finanzverwaltung zuständig. Deren Vorgaben müssen die Steuerpflichtigen ohne Wenn und Aber erfüllen, und zwar unverzüglich. Sieht sich die Finanzverwaltung hingegen selbst mit Anforderungen konfrontiert, lässt sie sich manchmal sehr viel Zeit, um auf die neue Situation zu reagieren, wie das nachfolgende Beispiel beweist.
In der Föderalismusreform des Jahres 2009 ging es schwerpunktmäßig um die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Ein Thema der Reform war die Versicherungsteuer. Mit dieser Steuer werden Prämien- und Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen belastet. Die Steuer wird von den Versicherungen an
den Staat abgeführt, wirtschaftlich trägt letztlich der Versicherungskunde die Steuerlast. Das Aufkommen der Versicherungsteuer steht seit jeher dem Bund zu, aktuell beläuft es sich auf etwa 11 Milliarden Euro im Jahr.
Wegen der Zuständigkeit für das Aufkommen erschien es der Reformkommission sinnvoll, dem Bund auch die Zuständigkeit für die Eintreibung dieser Steuer zu übertragen. So geschah es, die Zuständigkeit ging von den Ländern auf den Bund über. Seit 2010 zieht eine Bundesbehörde, nämlich das Bundeszentralamt für Steuern, die Versicherungsteuer ein.
Keine zeitgemäße IT-Unterstützung vorhanden
Zu dumm, dass diese Bundesbehörde bei Übergang der Zuständigkeit über kein geeignetes IT-Programm zur Festsetzung und Erhebung der Versicherungsteuer verfügte. Dabei wurde über die Übertragung der Zuständigkeit jahrelang diskutiert, man hätte sich also durchaus vorbereiten können. Jetzt läuft es so, dass die Steuerpflichtigen, also die Versicherungsunternehmen, die erforderlichen Daten zwar in elektronischer Form an das Bundeszentralamt übermitteln. Dort ist eine Weiterverarbeitung zum Zwecke der Steuerfestsetzung aber nur manuell möglich.
Die übermittelten Daten werden ausgedruckt und von Hand in verschiedene elektronische Listen und in eine Datenbank eingegeben. Für die Steuererhebung, also die Einziehung der festgesetzten Steuer, hat sich
das Bundeszentralamt immerhin eine schon vorhandene IT-Lösung eines Bundeslandes ausgeborgt, wofür jährlich 200.000 Euro zu zahlen sind. Auch in dieses Programm müssen die von den Steuerpflichtigen mitgeteilten Daten von Hand eingegeben werden. Alles sehr arbeitsaufwändig, fehleranfällig und einer modernen Verwaltung nicht würdig!
Die Entwicklung einer umfassenden IT-Unterstützung kann dauern
Die künftige IT-Unterstützung soll nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums aus zwei parallel zu entwickelnden Komponenten bestehen, und zwar eine für das Festsetzungs- und eine für das Erhebungsverfahren. Die Entwicklung der Festsetzungskomponente wurde zwar schon im Jahr 2010 vorbereitet, jedoch wurde erst 2012 mit der Erstellung des Fachkonzepts begonnen. Dieses sollte ursprünglich im Jahr 2014 fertig sein, die Fertigstellung hat sich aber weiter verzögert. Wann mit der technischen Umsetzung begonnen werden wird, ist noch offen. Für das Erhebungsverfahren ist noch keine eigenständige IT-Lösung in Sicht, hier wird weiterhin mit der kostenpflichtigen Länderlösung gearbeitet.
Angeblich fehlen die Ressourcen für die Entwicklung
Fünf Jahre nach dem Übergang der Zuständigkeit auf den Bund gibt es also immer noch keine funktionsgerechte IT-Unterstützung für die Festsetzung und Erhebung der Versicherungsteuer. Das Bundesfinanzministerium hat dazu ausgeführt, dass die Ressourcen für die Entwicklung bundeseigener IT-Systeme beschränkt seien. So benötige das Bundeszentralamt externe Beratung, um das Fachkonzept für die Festsetzungskomponente fertigzustellen. Erst auf der Grundlage des fertigen Fachkonzepts könne dann mit der technischen Umsetzung begonnen werden.
Ich möchte nicht wissen, wie mein Finanzamt reagieren würde, wenn ich ihm im Zusammenhang mit der Erfüllung meiner steuerlichen Pflichten mit solchen Ausflüchten kommen würde!
Der Bund wollte die gesamte Steuerverwaltung übernehmen
Die Sache mit der Versicherungsteuer muss den Verantwortlichen im Bundesfinanzministerium noch aus einem weiteren Grund ausgesprochen peinlich sein: Im Zuge der Föderalismusreform des Jahres 2009 war intensiv diskutiert worden, den Ländern die gesamte Steuerverwaltung wegzunehmen und auf den Bund zu übertragen. Gefordert wurde dies wegen der Einheitlichkeit der Besteuerung und weil einige Länder zu nachsichtig mit ihren Steuerpflichtigen seien.
Nun hat sich gezeigt, dass der Bund es nicht einmal geschafft hat, die Zuständigkeit für eine einzige Steuer ordnungsgemäß zu übernehmen. Wie würden die Dinge wohl laufen, wenn der Bund gleich die gesamte Steuerverwaltung an sich ziehen würde. Da wäre ein großes Durcheinander zu erwarten! Die Pläne für
eine Bundessteuerverwaltung wurden wegen des Widerstandes der Länder wieder fallen gelassen.
Die Finanzämter machen viele Fehler
Als Steuerzahler sind wir wahrscheinlich bei unseren Länderfinanzverwaltungen tatsächlich besser aufgehoben. Die Finanzämter machen zwar viele Fehler bei der Besteuerung, wie immer wieder festzustellen ist. Dem Vernehmen nach soll es sich jedoch um gleich viele Fehler zulasten wie zugunsten der Steuerpflichtigen handeln.
Nun, gegen zu hohe Festsetzungen der Finanzämter kann man sich bekanntlich wehren. Gegen zu niedrige Steuerbescheide, liebe Leserinnen und Leser, muss man hingegen nicht unbedingt Einspruch einlegen, sagt augenzwinkernd
Ihr
Gotthilf Steuerzahler