Themen- 07.08.2015

Verkaufssignal für Apple - Setzen Sie jetzt auf fallende Kurse

Nur 6 Aktien für die Hälfte der Kursgewinne verantwortlich

Liebe Leser,

kürzlich hat das Wall Street Journal über eine interessante Statistik berichtet: Die Marktkapitalisierung der NASDAQ sei seit Jahresanfang um 664 Mrd. $ gestiegen, wobei mehr als die Hälfte dieser Kursgewinne auf nur sechs Aktien zurückgehen: Amazon, Apple, Facebook, Gilead Sciences, Google und Netflix.

Das durchschnittliche Kurs-Gewinn-Verhältnis dieser glorreichen Sechs beträgt 156,2 Punkte. Apple und Gilead sind mit einem KGV von 13,3 bzw. 12,5 Punkten vergleichsweise günstig bewertet, während Amazon und Netflix mit einem KGV von 335,1 bzw. 508,0 Punkten jenseits von Gut und Böse sind. Im Vergleich dazu erscheinen Facebook mit einem KGV von 45,6 und Google mit 22,8 fast schon moderat bewertet.

Die Lage an der Börse ist jetzt genauso brisant wie in 1972, 1999/2000 und 2007

Wenn nur sechs Werte für mehr als die Hälfte der Kursgewinne verantwortlich sind, dann ist die Börsenwelt nicht mehr in Ordnung. Diese Entwicklung ist charakteristisch für die Endphase einer Hausse. Sie zeigt auf anschauliche Weise, was bewährte Indikatoren wie die Advance-Decline-Linie systematisch messen: Die Endphase einer Hausse wird von immer weniger Aktien getragen.

Auf die Bedeutung der Advance-Decline-Linie bin ich hier schon eingegangen. Wenn Sie Leser meines Börsenbriefs Krisensicher Investieren sind, wissen Sie, wie wichtig diese Linie ist. Fakt ist: Im Mai dieses Jahres zeigte dieser wichtige Indikator erstmals seit 2007 eine negative Divergenz. Seither hat er sich weiter nach unten bewegt. Doch das ist nicht alles: Denn in Kombination mit der Statistik der Aktien, die neue 52-Wochen-Hochs erreichen, ergibt sich jetzt ein überaus brisantes Bild. Ein Bild, das Sie in der jetzt vorliegenden Form nur drei Mal zuvor beobachten konnten: 1972, 1999/2000 und 2007. Und diese drei Jahreszahlen haben es in sich, wie Sie auf dem folgenden Chart nachvollziehen können.

NYSE Composite Index, 1965 bis 2015
Die aktuelle Gesamtlage an der Börse ist nur noch mit den Jahren 1972, 1999/2000 und 2007 zu vergleichen.
Quelle: Quelle: StockCharts.com

Die Baisse kommt – Haben Sie keine Angst, sondern bereiten Sie sich jetzt vor

In allen drei Jahren begannen kurz darauf ausgeprägte Baissephasen, in deren Verlauf sich die Kurse ungefähr halbierten. Ich bin der festen Überzeugung, dass es dieses Mal nicht anders sein wird. Zumal die makroökonomischen Risiken und Ungleichgewichte heute sehr viel größer sind als damals.

Verdienen Sie in den kommenden Monaten an fallenden Aktienkursen

Nun sind Aktienbaissen aber keine Katastrophe, sondern ein normaler Bestandteil funktionierender Märkte. Nutzen Sie die fallenden Kurse, um Geld zu verdienen. Bisher war ich noch sehr zurückhaltend mit der Empfehlung von Short-Positionen und habe dafür ausschließlich Indizes ausgewählt. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Lage an den Börsen dramatisch zugespitzt hat, werde ich das jetzt ändern und Ihnen in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren konkrete Short-Empfehlungen für Einzelaktien geben.

Einer der ersten Kandidaten könnte übrigens die von vielen Anlegern so geliebte Apple-Aktie sein. Lesen Sie in einem meiner nächsten Krisensicher Investieren Wochenupdates, warum ausgerechnet der Aktienkurs dieses hervorragenden Unternehmens deutlich fallen wird. Wie? Bestellen Sie jetzt einfach Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos.

Viel Erfolg an der Börse und bis nächsten Freitag.

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Der Technologiesektor sieht bereits sehr angeschlagen aus. Da er an wichtigen Wendepunkten häufig eine Vorreiterrolle einnimmt, ist die Entwicklung ein weiteres Warnsignal für die gesamte Börse. Wenn Sie sich jetzt gut vorbereiten, gehören Sie am Ende zu den Gewinnern. Fordern Sie Krisensicher Investieren noch heute 30 Tage lang kostenlos zum Test an.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Kunst am Bau: Der Staat als Mäzen der bildenden Kunst

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

wenn unser Staat baut, stellt er einen kleinen Prozentsatz der Baukosten für Kunst am Bau zur Verfügung. Meist werden mit diesem Geld Skulpturen, Installationen, Mosaike, Brunnen, Wandmalereien und ähnliche Kunstwerke angeschafft, die mit dem Bauwerk oder dessen Freiflächen fest verbunden sind. Die Begründungen für die Förderung von Kunst am Bau haben sich im Laufe der Zeit gewandelt, die Ausgaben sind geblieben.

Ursprünglich sollte durch Kunst am Bau die finanzielle Not von bildenden Künstlern gelindert werden, deren wirtschaftliche Situation nach dem Zweiten Weltkrieg äußerst schwierig war. Dementsprechend ersuchte der Deutsche Bundestag im Jahr 1950 die Bundesregierung, bei allen Bauaufträgen des Bundes (Neu- und Umbauten) einen Betrag von mindestens ein Prozent der Auftragssumme für Werke bildender Künstler vorzusehen.

Die Länder und auch viele Kommunen schlossen sich dieser Linie an und geben seitdem ebenfalls Geld für Kunst am Bau aus. Heutzutage wird Kunst am Bau mit der baukulturellen Verantwortung und der Vorbildfunktion der öffentlichen Bauherrn begründet. Es geht also letztlich um Fragen der Repräsentation und Selbstdarstellung der öffentlichen Hand. Die Förderung der Kunst am Bau hat bisher allen Einsparbemühungen getrotzt, Jahr für Jahr fließen Millionen an Steuergeldern in diesen Bereich.

Trotz Kürzungen wird immer noch zu viel Geld für Kunst am Bau ausgegeben

Zeitweise betrug der für Kunst am Bau einzusetzende Anteil der Baukosten des Bundes und einiger Länder sogar zwei Prozent. Inzwischen ist man als Ergebnis von Kürzungsdiskussionen wieder bei einem Prozent angelangt. Diese Vorgabe bezieht sich sowohl auf die Kosten des Bauwerks und der Außenanlagen als auch auf die Kosten der technischen Anlagen. Bei Gebäuden mit umfangreicher Technikausstattung - vor allem im Hochschulbereich häufig - ergeben sich aufgrund der hohen Technikkosten unverhältnismäßige Aufwendungen für Kunst am Bau. Zwischenzeitlich haben der Bund und die meisten Länder reagiert und die Ausgaben für Kunst am Bau auf die reinen Bauwerkskosten und die Kosten der Außenanlagen beschränkt. Bei anderen Ländern steht eine entsprechende Änderung noch aus.

Ärgerlich ist es auch, dass beim Bau von reinen Zweck- und Funktionsgebäuden Geld für Kunst am Bau ausgegeben wird. Das gilt zum Beispiel für Bauhöfe oder Autobahnmeistereien im Außenbereich ohne jeglichen Publikumsverkehr. Auch hier müsste es Änderungen der Vorschriften geben, damit bei diesen Bauten die Vorgaben für Kunst am Bau nicht länger gelten.

Bei Kunst am Bau entstehen häufig hohe Folgekosten

Über die Aufträge für Kunst am Bau entscheidet in der Regel eine Jury im Rahmen eines Wettbewerbs. In dieser Jury sind gewöhnlich auch die späteren Nutzer des Bauwerks vertreten. Die nutzenden Dienststellen werden mit ihren Kunstwerken jedoch nicht immer glücklich. Häufig entstehen hohe Folgekosten, an die bei der Auftragsvergabe niemand gedacht hatte. Kunstobjekte im Freien sind Witterungseinflüssen und zum Teil auch Beschädigungen ausgesetzt und müssen dann mit erheblichem Aufwand wieder instand gesetzt werden. Das gilt besonders dann, wenn der Künstler Materialien verwendet hat, die reparaturanfällig sind oder nur eine begrenzte Lebensdauer haben. Dies trifft zum Beispiel auf Licht- oder Videoinstallationen zu, für die nach einigen Jahren kaum Ersatzmaterialien zu bekommen sind.

Die betroffenen Verwaltungen müssen sich bei Instandsetzungen überdies mit dem Künstler ins Benehmen setzen. Zwar gehen nach der Fertigstellung eines Kunstwerks die Eigentumsrechte auf die öffentliche Hand über, dem Künstler verbleibt jedoch aus Gründen des Urheberrechts ein umfassendes Mitspracherecht bei allen Änderungen, die an dem Kunstwerk vorgenommen werden. Bei verstorbenen Künstlern bedeutet dies, dass die betreffende Dienststelle noch Jahrzehnte nach Fertigstellung des Kunstwerks die Erben ausfindig machen muss, um deren Einwilligung für eine notwendige Instandsetzung einzuholen. Dem sollte dadurch vorgebeugt werden, dass vertraglich eine Instandsetzung des Objekts auch ohne Beteiligung des Künstlers vereinbart wird. Im Übrigen sollten die nutzenden Verwaltungen ein stärkeres Gewicht bei den Entscheidungen der Jury haben. Gegen die ausdrücklichen Bedenken der späteren Nutzer, die vor zu hohen Folgekosten warnen, sollten Aufträge an Künstler nicht erteilt werden können.

Hunderte von Kunstwerken sind nicht mehr auffindbar

Angesichts der geschilderten Probleme mit Kunst am Bau verwundert es nicht, dass viele Verwaltungen die ungeliebten Objekte still und heimlich abbauen und irgendwo einlagern. Das Wissen um den Standort solcher Kunstwerke kann dann mit der Zeit verloren gehen. Zwar erfassen die öffentlichen Stellen die vorhandenen und die neu hinzu kommenden Kunstwerke und deren Standorte. Gleichwohl ergab vor kurzem eine Überprüfung in einem süddeutschen Bundesland, dass Hunderte von Objekten nicht mehr auffindbar waren, darunter auch Kunstwerke mit hohem Marktwert.

Im Wert gestiegene Kunstwerke dürfen nicht verkauft werden

Ja, es kommt gelegentlich vor, dass Werke junger Künstler vor langer Zeit für wenig Geld angekauft wurden, die heute auf dem Kunstmarkt viele Millionen erzielen würden. Die öffentlichen Stellen haben es aber bisher nicht gewagt, entsprechende Erlöse für die Staatskasse zu realisieren. Der Widerstand in der Öffentlichkeit war enorm, sobald solche Überlegungen bekannt wurden. Hierzulande gilt, dass die öffentliche Hand sich von Kunstwerken nicht trennen darf, selbst wenn diese in Depots verstauben und dem interessierten Publikum gar nicht zugänglich sind!

Das Geld für Kunst am Bau bleibt im Lande

Die Stimmen, die in früherer Zeit die komplette Abschaffung von Kunst am Bau forderten, sind inzwischen verstummt. Die Vertreter des Staates würden es sich auch nicht nehmen lassen, zumindest bei bedeutenden Bauten ihrem Selbstdarstellungsbedürfnis zu frönen, zumal es bei Kunst am Bau ja auch nicht um hohe Millionenbeträge geht. Wir braven steuerzahlenden Bürger können uns immerhin an dem einen oder anderen Kunstwerk erfreuen, wenn wir ein öffentliches Gebäude besuchen. Und es bleibt uns der Trost, liebe Leserinnen und Leser, dass das Geld für Kunst am Bau im Lande geblieben ist und nicht irgendwo in Südeuropa versenkt wurde, sagt nachsichtig


Ihr

Gotthilf Steuerzahler