Themen- 11.09.2015

Dow Theory gibt eindeutiges Baissesignal für die Aktienmärkte

Die Dow Theory hat sich seit mehr als 100 Jahren bewährt und irrt sich selten

Liebe Leser,

Ende Mai 2015 habe ich Sie hier bereits auf das deutliche Warnsignal aufmerksam gemacht, das zu dieser Zeit von der altehrwürdigen Dow Theory für die Aktienmärkte gegeben wurde. Jetzt ist es Zeit, sich erneut mit diesem Thema zu beschäftigen, denn auf das damalige Warnsignal ist inzwischen ein unmissverständliches Baissesignal gefolgt.

Ich kann Sie nur warnen: Dieses Baissesignal sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn die Dow Theory hat sich in den vergangenen 100 Jahren immer wieder bewährt und Anleger vor großen Kursverlusten bewahrt.

Am Ende einer Hausse zeigen sich gegenläufige Entwicklungen

Für Sie zur Erinnerung: An den Finanzmärkten zeichnen sich gesunde Trends durch Uniformität aus. Bezogen auf die Aktienmärkte heißt das, dass nicht nur fast alle Sektoren an einer verlässlichen und tragfähigen Trendbewegung teilnehmen müssen, sondern auch eine Fülle verschiedener Indikatoren. Kommt es hingegen zu auffälligen Divergenzen und gegenläufigen Entwicklungen, dann steht gewöhnlich eine Trendwende bevor.

Die Dow Theory, die vor über 100 Jahren entwickelt wurde, basiert auf dieser Beobachtung. Sie wurde Anfang des vorigen Jahrhunderts von Charles H. Dow in dem von ihm gegründeten Wall Street Journal im Rahmen seiner regelmäßigen Editorials schrittweise publiziert.

Konkret verfolgt die Dow Theory den Kursverlauf des Dow Jones Industrial Average und des Dow Jones Transportation Average. Dahinter steht folgende Überlegung, die ökonomisch sinnvoll und nachvollziehbar ist:

Solange die Konjunktur freundlich ist, werden sich sowohl die Industrie als auch das Transportwesen ungefähr im Gleichschritt entwickeln. Denn Güter, die produziert werden, müssen zum Verkauf auch transportiert werden. Laufen die beiden Sektoren bzw. die sie repräsentierenden Aktienindizes aber auseinander, dann geben sie damit das Signal, dass die Konjunktur in schwere Fahrwasser gerät, was gleichzeitig ein Warnsignal für die Börsen darstellt.

Transportindex war im Mai schon 6 Monate im Abwärtstrend

Den folgenden Chart habe ich Ihnen schon einmal in meinem Marktkommentar vom 22. Mai 2015 gezeigt, um Sie darauf aufmerksam zu machen, dass sich der Dow Jones Industrial Average und der Dow Jones Transportation Average zu dieser Zeit bereits seit einem halben Jahr nicht mehr im Gleichschritt bewegt hatten. Während Ersterer sich noch in einem flachen Aufwärtstrend befand, ging es bei Letzterem bereits bergab. Von seinem Ende November 2014 erreichten Hoch war der Transportation Average sogar schon 8,5% gefallen. Die Dauer und das Ausmaß dieser negativen Divergenz waren sehr ausgeprägt, was dem damit einhergehenden Warnsignal besonderen Nachdruck verliehen hat.

Dow Jones Industrial Average (oben) und Dow Jones Transportation Average, 2014 bis Mai 2015
Die ausgeprägte negative Divergenz, die diese beiden Indizes im Mai 2015 zeigten, war ein klares Warnsignal für die Aktienmärkte.
Quelle: Quelle: StockCharts.com

Jetzt folgte das Dow Theory Verkaufssignal

Das hier noch einmal gezeigte Warnsignal ist lediglich die erste von zwei Bedingungen der Dow Theory, die erfüllt sein müssen, um ein Verkaufssignal zu geben und die Baisse auszurufen. Die zweite Bedingung lautet, dass beide Indizes, also der Transportindex und der Industrieindex, unter das Tief ihrer jeweils letzten Korrektur fallen müssen. Genau das ist Ende August auf sehr überzeugende Weise geschehen. Beide Indizes sind sowohl unter die Tiefs der kleineren Korrekturen zur Jahreswende gefallen als auch unter das Oktober 2014-Tief. Deutlicher kann ein Verkaufssignal der Dow Theory nicht sein.

Dow Jones Industrial Average (oben) und Dow Jones Transportation Average, 2014 bis September 2015
Nach der ausgeprägten Divergenz, die diese beiden Indizes im Mai 2015 zeigten, wurde jetzt ein klares Baissesignal gegeben.
Quelle: Quelle: StockCharts.com

Eine Fülle bewährter Indikatoren bestätigt dieses Baissesignal

Sie wissen natürlich so gut wie ich, dass kein Indikator unfehlbar ist. Deshalb ist es unerlässlich, eine Vielzahl treffsicherer Kennzahlen und Prognosemodelle zu verwenden, um die Wahrscheinlichkeit von Fehlsignalen möglichst gering zu halten – so wie wir das in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren tun. Dort zeigen wir Ihnen nicht nur, dass nahezu alle bewährten Indikatoren inzwischen Verkaufssignale gegeben haben, sondern auch, dass das Risiko und mit ihm das Abwärtspotenzial der Aktienmärkte mindestens so groß ist wie in 2007, 2000, 1972 und 1929. Diese Jahreszahlen stehen für den Beginn der vier schwersten Baissen der vergangenen 100 Jahre.

Weil Roland Leuschel und ich es wichtig finden, dass Sie als Gewinner aus dieser Baisse hervorgehen, widmen wir uns dem Thema „Baisse an den Aktienmärkten“ ausführlich in unserer neuen Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe, die am 22. September 2015 erscheint. Dort analysieren wir unter anderem den typischen Verlauf von Hausse zu Baisse und erklären, warum es in der gerade erst begonnenen Abschwungphase zu einem Mangel an Liquidität kommen wird, der für schwere Turbulenzen sorgen wird. Außerdem gehen wir in einem Exkurs auf Nutzen und Grenzen der Charttechnik ein. Lassen Sie sich diese spannende Themenschwerpunkt-Ausgabe nicht entgehen, und bestellen Sie noch heute Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos zum Kennenlernen.

Ich wünsche Ihnen ein entspanntes Wochenende.

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Natürlich geben wir Ihnen in Krisensicher Investieren auch konkrete Investment-Empfehlungen, wie Sie in dieser Baisse Geld verdienen können. An der Baisse der Jahre 2007 bis 2009 hatten meine Leser jedenfalls viel Freude, während die meisten anderen Anleger zusehen mussten, wie ihr Vermögen dahinschmolz.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Wann werden die Polizeiorchester endlich abgeschafft?

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,


viele Jahre lang sah es so aus, also könnten die Polizeiorchester allen Einsparforderungen trotzen. Sämtliche Bundesländer vertraten die Auffassung, dass die Polizeimusik unverzichtbar sei. Doch inzwischen mehren sich die Anzeichen für ein Umdenken. Es scheint, dass die Politik allmählich bereit ist, überfällige Reformen in diesem Bereich anzugehen.

Ein Polizeiorchester ist nichts anderes als eine uniformierte Blasmusikkapelle mit einer Personalstärke von 20 bis 50 Musikern. Durch öffentliche Auftritte sollen die Orchester Imagewerbung für die Polizei zu betreiben. In früheren Zeiten bestanden die Polizeiorchester aus beamteten Musikern, welche die Polizeizulage erhielten und – wie echte Polizeibeamte – in den Genuss des vorgezogenen Pensionseintrittsalters kamen. Dies, obwohl sie nur im Musikdienst eingesetzt wurden und den Belastungen des Polizeivollzugsdienstes nie ausgesetzt waren.
 

Inzwischen sind die Bundesländer dazu übergegangen, ihre beamteten Musiker nach und nach durch angestellte Musiker zu ersetzen. Bei Kosten von jährlich annähernd 70.000 Euro pro Musiker kommen erhebliche Beträge zusammen, welche die Länder für ihre Polizeiorchester aufbringen müssen. Zu den reinen Personalkosten kommen noch die Kosten der Unterbringung, der administrativen Betreuung sowie für Instrumente und Noten hinzu. Im Ergebnis ein teurer Spaß für uns Steuerzahler.

Musizieren gehört nicht zu den Aufgaben der Polizei

Immer wieder hatten in der Vergangenheit Unternehmensberater und Rechnungshöfe die vollständige Abschaffung der Polizeiorchester vorgeschlagen. Musik zu machen, gehöre nicht zu den Kernaufgaben der Polizei, ein Polizeiorchester könne allenfalls indirekt einen gewissen Nutzen für die Polizei erbringen.

Immer wieder lehnten die Innenministerien der Bundesländer diese Einsparvorschläge mit blumigen Formulierungen ab. Da war die Rede davon, dass es sich bei den Polizeiorchestern um einen Sympathieträger für die Polizei handele, um ein Bindeglied zwischen Polizei und Bevölkerung. Auch seien die Polizeiorchester ein wichtiger Werbefaktor und ein bedeutsames Instrument der Öffentlichkeitsarbeit. Polizeimusik habe eine lange Tradition, sie verkörpere einen Teil der „Polizeikultur“, die sich – wie Kultur überhaupt – einer reinen Kosten-Nutzen-Analyse entziehe.

Geringe Werbewirksamkeit der Polizeiorchester

Eine Untersuchung in einem Bundesland hat jedoch ergeben, dass die Auftritte des dortigen Polizeiorchesters häufig behördenintern waren, also die Öffentlichkeit gar nicht erreichten. So spielte das Orchester häufig bei der Amtseinführung von Behördenleitern oder ähnlichen Veranstaltungen auf, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich waren. Einen hohen Anteil an den Auftritten des betreffenden Polizeiorchesters hatten Benefizkonzerte, die jedoch zumeist nicht im Interesse der Polizei durchgeführt wurden. Ganz überwiegend dienten die Benefizkonzerte mit oftmals nur geringen Zuhörerzahlen und Spendenerlösen lediglich den Konzertveranstaltern.

Eine Feststellung aus einem anderen Bundesland belegt ebenfalls, dass das Interesse an großen Blasmusikkapellen nur gering ist. In diesem Bundesland darf das Polizeiorchester auch bei Veranstaltungen auftreten, die nicht der Öffentlichkeitsarbeit dienen. Diese Auftritte sind kostenpflichtig, wobei allerdings nur bescheidene Gagen verlangt werden. Gleichwohl sind die Einnahmen aus den kostenpflichtigen Auftritten seit Jahren stark rückläufig. Alles in allem dürfte es entgegen der Auffassung der Innenministerien mit der Werbewirksamkeit von großen Polizeikapellen nicht weit her sein.

In die Diskussion über die Polizeiorchester ist Bewegung gekommen

In den letzten Jahren haben einige Bundesländer die bisher einheitliche Linie aufgegeben, dass die Polizeiorchester unverzichtbar seien. Zwei Bundesländer haben ihre Orchester abgeschafft, ein weiteres will demnächst folgen. An anderer Stelle hat immerhin die Diskussion darüber begonnen, ob man unbedingt an der Größe der derzeitigen Klangkörper von bis zu 50 Musikern festhalten müsse.

Innerhalb der Polizeiorchester gibt es kleinere Ensembles (z.B. Big Band, Jazz-Rock-Pop-Band), deren Auftritte gut ankommen. Würde ein entsprechend verkleinertes Polizeiorchester, mit einer Besetzung von etwa zwanzig Musikern, nicht ausreichen, um die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei zu unterstützen? Einige Bundesländer haben solche Verkleinerungen schon durchgeführt, und die Chancen stehen nicht schlecht, dass weitere Bundesländer folgen werden.

Gelder für den Denkmalschutz fließen weiterhin an die Kirchen

Natürlich werden auch dort öffentliche Mittel für kirchliche Bauten bereitgestellt, wo keine staatliche Baulast besteht. Der größte Teil der Kirchengebäude steht unter Denkmalschutz, und für den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude stehen, wenn auch in begrenztem Umfang, Fördergelder zur Verfügung. Auch aus Mitteln für die Städtebauförderung können kirchliche Bauten unter Umständen bezuschusst werden. Allerdings haben die Kirchen in diesen Fällen - anders als bei der Baulast - keinen Rechtsanspruch auf die Zahlung öffentlicher Gelder, sondern können nur im Rahmen der vorhandenen Mittel zum Zuge kommen. Ohne Gelder aus öffentlichen Kassen scheint es also bei den Kirchen nicht zu gehen. Viel näher läge es doch, diese Institutionen auf ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten zu verweisen, um ihre Gebäude in Schuss zu halten. Schließlich muss sich ja auch jede andere Einrichtung selbst um den Erhalt ihrer Gebäude kümmern.

Es werden noch viele Jahre bis zur Abschaffung der Polizeiorchester vergehen

 Am Beispiel der Polizeiorchester zeigte sich in früheren Jahren, wie schlecht es um die Reformwilligkeit unseres Staates bestellt ist, da selbst kleinste Einschnitte in Besitzstände wider besseres Wissen unterblieben. Inzwischen scheint die Politik tendenziell so vorzugehen, dass überflüssige Gebilde zunächst verkleinert werden, um sie irgendwann dann ganz abzuschaffen. Es dauert natürlich sehr lange, bis solche Abbauprozesse endlich abgeschlossen sind. Es können also noch viele Jahre vergehen, bis die Polizeiorchester ganz verschwunden sind. Dass es in dem einen oder anderen Bundesland vielleicht doch schneller geht, liebe Leserinnen und Leser, darauf hofft

Ihr

Gotthilf Steuerzahler