Themen- 24.07.2015

Manipulation bei Gold bewirkt Kapitulation bei Minenaktien

Ein typischer „Bear Raid“ – Bewahren Sie Ruhe

Liebe Leser,

wer manipuliert den Goldmarkt? Dieser Frage sind Roland Leuschel und ich in der aktuellen Ausgabe unseres Börsenbriefs Krisensicher Investieren nachgegangen, die am 14. Juli erschienen ist. Der Aufhänger dieser Analyse war der Kursrückgang vom 7. Juli 2015, der eindeutige Zeichen von Marktmanipulationen trug und als typischer „Bear Raid“ bezeichnet werden kann.

Aufsichtsbehörden greifen nicht ein

Ein „Bear Raid“ ist die illegale Praxis, durch konzertierte Verkäufe einen Kursrückgang auszulösen. Die Art und Weise, wie am 7. Juli eine riesige Verkaufsorder an den Terminmärkten zu einer besonders heiklen Zeit an den Markt gegeben wurde, lässt für mich keinen Zweifel daran, dass es sich um einen „Bear Raid“ gehandelt hat. Wer genau dahinter steckt, wissen wir nicht. Das herauszufinden ist eigentlich die Aufgabe der US-Aufsichtsbehörden, die das auch problemlos leisten könnten. Bisher machen sie allerdings keinerlei Anstalten, das zu tun. Ob das aus Faulheit, Desinteresse oder ganz anderen Gründen passiert, will ich hier nicht mutmaßen.

Zum Leidwesen der Manipulateure erreichte diese Attacke auf den Goldpreis allerdings nicht das erwünschte Ziel, nämlich den Kurs unter eine charttechnisch wichtige Trendlinie zu drücken, um Stop-Loss-Verkaufsorders und technisch orientierte Anschlussverkäufe auszulösen. Das legte die Vermutung nahe, dass der Goldmarkt bereits unten abgekommen und weitere Kursrückgänge nicht mehr zu erwarten seien. Ich habe jedoch nicht mit der Hartnäckigkeit der Manipulateure gerechnet.

„Bear Raid“ im zweiten Anlauf geglückt

Denn auf diesen erfolglosen Versuch, den Goldpreis künstlich unter Druck zu bringen, folgte am Montag, den 20. Juli eine weitere Attacke. Wieder wurden an den Terminmärkten riesige unlimitierte Verkaufsaufträge zu einer Zeit aufgegeben, an der die Liquidität am geringsten ist, weil die Amerikaner schon und die Europäer noch im Bett liegen und auch der japanische Markt bereits geschlossen ist. Wer zu dieser Zeit wie am Montag geschehen eine unlimitierte Verkaufsorder in Höhe von 2,7 Mrd. Dollar aufgibt, der kann nur das Ziel verfolgen, einen möglichst großen Kursrückgang auszulösen. Denn seriöse Verkäufer agieren stets marktschonend, da sie ja einen hohen Preis erzielen wollen.

Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, ist dieser zweite Versuch, den Goldpreis unter eine wichtige Trendlinie zu drücken, gelungen. Wer immer das erreichen wollte, es ist ihm geglückt.

Goldpreis pro Unze in $, 2014 bis 2015
Im zweiten Anlauf ist es den Manipulateuren gelungen, den Goldpreis unter die charttechnisch wichtige Trendlinie bei 1.150 $ zu drücken.
Quelle: Quelle: StockCharts.com

Die Manipulateure haben die Schlacht gewonnen, aber nicht den Krieg

Wurde mit dieser groß angelegten Marktmanipulation der Weg nach unten freigebombt? Das halte ich für ausgeschlossen. Vor allem, weil die fundamentalen und makroökonomischen Rahmenbedingungen in immer größerem Ausmaß dagegen sprechen. Die Welt steht vor einer gigantischen Pleitewelle à la Griechenland. Und die Wirtschaftsgeschichte spricht eindeutig dafür, dass die Regierungen in dieser Lage hemmungslos Geld drucken werden, um Staatspleiten de jure zu verhindern. Jeder, der eins und eins zusammenrechnen kann, weiß, dass er sich vor den Folgen dieser Machenschaften am besten mit Gold schützt.

Kaufen Sie Gold, wenn die Kanonen donnern

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Indikatoren, die gegen weiter fallende Gold-Kurse sprechen. Einige davon habe ich im Rahmen meiner Krisensicher Investieren Rubrik „Leser fragen – Claus Vogt antwortet“ bereits angesprochen. Weitere werden in meinen Wochenupdates folgen.

Ich wünsche Ihnen ein entspanntes Wochenende.

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Welche überaus attraktiven Kaufgelegenheiten es derzeit an den Rohstoffmärkten gibt, lesen Sie in Krisensicher Investieren. Jetzt 30 Tage kostenlos.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Privilegien der Kirchen: Wie lange soll der Staat noch für kirchliche Bauten zahlen?

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

der Staat und die Kirchen waren in Deutschland jahrhundertelang eng miteinander verbunden. Aus jenen vordemokratischen Zeiten stammen mancherlei kirchliche Privilegien, die wir Heutigen kaum noch nachvollziehen können. Während die Kirchen in den letzten Jahren einen Großteil ihrer Glaubensinhalte über Bord geworfen und sich ganz dem Zeitgeist geöffnet haben, sind sie in finanziellen Dingen sehr konservativ und verteidigen ihre Privilegien mit großer Zähigkeit.

Die Kirchen lassen sich nicht nur die Gehälter ihrer Bischöfe und Pfarrer vom Staat bezahlen. Unter Berufung auf uralte Rechtstitel verlangen sie auch, dass der Staat in großem Umfang die Kosten des Unterhalts und der Renovierung von Kirchen, Pfarrhäusern und sonstigen kirchlichen Gebäuden trägt. Die Rechtsgrundlagen für diese sogenannte Baulast des Staates sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und zum Teil nur schwer feststellbar.

 

Vielfach übernahmen die deutschen Feudalstaaten die Kirchenbaulast im Jahr 1803 nach der damaligen Einziehung von Kirchengütern. Teilweise werden auch Verpflichtungen aus noch älterer Zeit fortgesetzt, wonach der Landesherr für die Erhaltung von Kirchen und sonstigen Gebäuden zu sorgen hatte. Als nach dem Ersten Weltkrieg die Zeit der deutschen Feudalstaaten vorbei war, übernahmen die Länder als Rechtsnachfolger diese landesherrlichen Verpflichtungen. Teilweise beruht die Baulast des heutigen Staates auch lediglich auf Gewohnheitsrecht.

100 Millionen Steuergelder für kirchliche Bauten

Die Kosten der staatlichen Baulast sind erheblich, Jahr für Jahr sind von den Bundesländern hohe Millionenbeträge zu zahlen. Allein der Freistaat Bayern gab in den letzten Jahren jährlich 22 Millionen Euro für Baumaßnahmen an kirchlichen Gebäuden aus. Die staatliche Verpflichtung zur Kostenübernahme erstreckt sich in Bayern auf über 600 Kirchen und ebenso viele Pfarrhäuser, hinzu kommen noch Nebengebäude und Garagen. Die reinen Baukosten sind jedoch nicht alles, hinzu kommen die Kosten des staatlichen Personals, das zur Erfüllung der staatlichen Baulast eingesetzt wird. Eine gutachterliche Untersuchung hat ergeben, dass in Bayern Mitarbeiter im Umfang von 80 Vollzeitstellen mit dieser Aufgabe beschäftigt sind. Schätzungen gehen dahin, dass bundesweit jährlich etwa 100 Millionen Euro an Steuergeldern zur Erfüllung der staatlichen Baulast bereitgestellt werden.

Kommunen wollen nicht länger für Kirchenbauten zahlen

Überdies zahlen nicht nur die deutschen Bundesländer für kirchliche Baumaßnahmen, sondern auch viele Städte und Gemeinden, denn vielerorts bestehen auch kommunale Kirchenbaulasten. Diese stammen vielfach aus Zeiten, in denen die Einwohnerschaft der betreffenden Stadt oder Gemeinde weitgehend identisch mit den Mitgliedern der jeweiligen Kirchengemeinde war. Angesichts der heutigen Verhältnisse, wonach große Teile der Bevölkerung keiner der beiden Kirchen mehr angehören, wächst der Widerstand in den Kommunen gegen die bestehenden Kirchenbaulasten. Vielen Verantwortlichen in den Kommunen erscheint ein Festhalten an entsprechenden Vereinbarungen, die in früheren Zeiten unter ganz anderen Gegebenheiten geschlossen wurden, nicht länger zumutbar. Einige Kommunen haben bereits die Gerichte angerufen, um sich gegen die Kirchenbaulast zu wehren.

Einige Bundesländer wollen die Baulasten durch Zahlungen ablösen

Auch aus einigen Ländern wurden in letzter Zeit Bestrebungen bekannt, sich von der Baulast für die kirchlichen Gebäude nach und nach zu befreien. Natürlich nicht einfach so, sondern gegen Zahlung ordentlicher Ablösesummen. Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Freistaat Bayern inzwischen mit den beiden Kirchen entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen, allerdings nur bezüglich der Baulast für die Pfarrhäuser. Neben einer jährlichen Pauschalzahlung in Millionenhöhe wurde ein Betrag von 100.000 Euro für jedes katholische Pfarrhaus bzw. 85.000 Euro für jedes evangelische Pfarrhaus ausgehandelt, mit dem die Baulast abgelöst werden kann. Mit der schrittweisen Ablösung für einzelne Pfarrhäuser wurde zwischenzeitlich begonnen.

Gegen eine Abgeltung der Baulast auch für die Kirchengebäude haben sich beide Kirchen mit Nachdruck gewehrt. Da sie davon ausgehen, dass die Baulast für alle Ewigkeit fortbesteht, wäre aus ihrer Sicht auch ein großzügiger Ablösungsbetrag für einzelne Kirchengebäude ein schlechtes Geschäft! Die staatlichen Stellen wollen keinen Streit mit den Kirchen, dementsprechend ist davon auszugehen, dass sich an diesem Stand der Dinge so schnell nichts ändern wird.

Gelder für den Denkmalschutz fließen weiterhin an die Kirchen

Natürlich werden auch dort öffentliche Mittel für kirchliche Bauten bereitgestellt, wo keine staatliche Baulast besteht. Der größte Teil der Kirchengebäude steht unter Denkmalschutz, und für den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude stehen, wenn auch in begrenztem Umfang, Fördergelder zur Verfügung. Auch aus Mitteln für die Städtebauförderung können kirchliche Bauten unter Umständen bezuschusst werden. Allerdings haben die Kirchen in diesen Fällen - anders als bei der Baulast - keinen Rechtsanspruch auf die Zahlung öffentlicher Gelder, sondern können nur im Rahmen der vorhandenen Mittel zum Zuge kommen. Ohne Gelder aus öffentlichen Kassen scheint es also bei den Kirchen nicht zu gehen. Viel näher läge es doch, diese Institutionen auf ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten zu verweisen, um ihre Gebäude in Schuss zu halten. Schließlich muss sich ja auch jede andere Einrichtung selbst um den Erhalt ihrer Gebäude kümmern.

Werden irgendwann auch Moscheen mit Steuergeldern gebaut?

Der Verweis auf die eigenen Kräfte spielt in Deutschland jedoch keine große Rolle. Im Gegenteil muss man befürchten, dass es auch neuen Playern auf dem Markt des Religiösen gelingen wird, die Staatskassen für ihre Zwecke anzuzapfen. Zwar werden derzeit noch keine Moscheen unmittelbar mit Steuergeldern gebaut. Aber für „Begegnungsstätten“ innerhalb von Moscheekomplexen sind durchaus schon Millionenbeträge geflossen. Da unser Staat bestrebt ist, alle zu umarmen und mit Geld ruhig zu stellen, dürften in Zukunft auch andere religiöse Zusammenschlüsse als die Kirchen beim Einwerben von Steuergeldern verstärkt zum Zuge kommen. Eine Begründung für finanzielle Wohltaten zu Lasten der steuerzahlenden Bürger findet sich immer, liebe Leserinnen und Leser, sagt voller Bedauern

Ihr

Gotthilf Steuerzahler