Themen- 26.06.2015
Warum Griechenland sein Gold nicht verkaufen wird
Der Goldschatz Griechenlands ist unantastbar
In diesem Sinne ist das Schweigen von IWF, EU und EZB über die Goldbestände Griechenlands überaus erhellend. Das völlig marode Land besitzt offiziellen Statistiken zufolge immerhin 112,5 Tonnen Gold. Das entspricht im Moment einem Marktwert von fast vier Mrd. Euro. Ein nicht zu verachtender Wert für einen Staat der eigentlich längst Pleite ist.
Dennoch wurde im Rahmen der von IWF, EU und EZB ermöglichten Konkursverschleppung Griechenlands von keiner der drei genannten Institutionen der Verkauf dieses Goldschatzes gefordert. Während sich die Bürokraten dieser Troika sehr detailliert in die Wirtschafts-, Finanz- und Innenpolitik des souveränen Staates Griechenland einmischen und klar formulierte Forderungen nach ganz bestimmten Reformen erheben,
lassen sie das griechische Gold unangetastet. Dabei wäre es doch so einfach, diesen Goldschatz zu verkaufen, zum Beispiel an die Zentralbank Chinas. Dass dieser Verkauf nicht debattiert oder gar verlangt wird, hat natürlich gute Gründe.
Die Bürokraten von IWF, EU und EZB kennen die monetäre Funktion des Goldes
Die Repräsentanten von IWF, EU und EZB kennen die prinzipielle monetäre Funktion des Goldes sehr genau. Sobald das Vertrauen in eine Papierwährung verloren geht, besinnen sich die Bürger auf Bewährtes, das heißt auf Gold. Und wenn der Staat ein neues Geld einführen will, nachdem er das alte gerade wertlos gemacht hat, dann kann er das nur auf zweierlei Weise tun: Entweder durch harte Gewaltandrohung oder durch ein glaubhaftes Versprechen, die monetären Sünden der Vergangenheit nicht zu wiederholen.
Glaubhaft wird ein solches Versprechen bei den gerade erst betrogenen Bürgern aber nur, wenn ein verlässlicher Mechanismus vorhanden ist, der ein seriöses Verhalten des Staates erzwingt. Ein mit Gold gedecktes Geld erfüllt diese Funktion perfekt, wie
die Vergangenheit bewiesen hat.
Wenn nun Plan A, das heißt die dauerhafte Konkursverschleppung Griechenlands, misslingen sollte, dann darf das Land auch aus Sicht der Troika nicht ins Chaos stürzen, sondern soll die Chance auf einen glaubhaften Neubeginn erhalten. Schließlich glaubt man Griechenland aus machtpolitischen oder geostrategischen Gründen als Teil eines Bollwerks gegen Putins Russland zu benötigen. Gold könnte bei der Gestaltung dieses Neubeginns eine entscheidende Rolle spielen. Entweder als die Basis einer neuen Währung, oder als Sicherheit für neue Kredite. Diesen geldpolitischen Joker möchte man nicht leichtfertig verspielen.
Die klugen Griechen wissen es auch
Natürlich kennen auch griechische Geldpolitiker die monetäre Funktion des Goldes. Auch sie haben selbstverständlich einen Plan B. Denn alternativlos erscheint die Welt nur sehr beschränkten Geistern. Also werden sich griechische Geldpolitiker niemals von ihrem Goldschatz trennen, sondern mit ihm die Chance auf einen glaubhaften Neubeginn wahren.
Die Verfechter des staatsmonopolistischen Papiergeldes möchten unter allen Umständen verhindern, dass die monetäre Rolle des Goldes in der Bevölkerung wieder bekannt wird und womöglich dazu führt, dass das Volk die Rückkehr zu einem seriösen Währungssystem verlangt. Schließlich verdanken die Größen von IWF, EU und EZB ihre Karrieren dem gegenwärtigen Währungs- und Staatsschuldensystem. Deshalb wollen
sie dieses System so lange es irgend möglich ist am Laufen halten, koste es, was es wolle. Ich gehe sogar noch weiter und bezeichne sie als strikte Gegner eines seriösen Währungssystems, weil das die Rückkehr zu seriösem Haushalten erzwingen würde. Damit würden IWF, EU und EZB entmachtet und ihre aufgeblasenen Bürokratien weitgehend überflüssig. Sogar die irrwitzige Geldverschwendung der EU müsste unter diesen Bedingungen umgehend beendet werden.
Die Troika sorgt für den Kollaps des Weltwährungssystems
Die Einführung eines seriösen Währungssystems würde zwar dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Aber es steht in krassem Widerspruch zu den Eigeninteressen der mächtigen Bürokraten der Troika. Diese möchten ihre überreichlich dotierten Pöstchen und ihre absurden Privilegien, die allesamt am Fortbestand des bestehenden Systems hängen, um keinen Preis verlieren. Deshalb sollten Sie sich nicht der Illusion hingeben, dass ausgerechnet diese Damen und Herren die richtigen Weichenstellungen vornehmen werden. Ich garantiere Ihnen, dass das nicht passieren wird.
Stattdessen werden die Verantwortlichen bis zum bitteren Ende so weitermachen wie bisher. Deshalb steuern wir auf den Kollaps des Weltwährungssystems und der unseriösen und verantwortungslosen Staatsfinanzierung
zu, die aufs Engste mit diesem Währungssystem verbunden ist. Was genau das heißt und was es für Sie als Anleger bedeutet, lesen Sie in meiner aktuellen Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „Weltwährungssystem und Staatsfinanzierung vor dem Kollaps“.
Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende.
Herzliche Grüße und bis nächsten Freitag,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Schauen Sie nach Griechenland, wenn Sie einen Blick in die Zukunft der anderen europäischen Länder werfen wollen.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Richter und Staatsanwälte verfügen über Geldauflagen
Liebe Leserinnen und Leser,
in Deutschland entscheiden Parlamente und Selbstverwaltungsgremien darüber, wie die Einnahmen aus Steuern und sonstigen Zahlungsverpflichtungen im Einzelnen zu verteilen und zu verwenden sind. Aber von dieser Systematik gibt es Ausnahmen, zum Beispiel im Bereich der Justiz, wo in größerem Umfang Gelder verteilt werden, ohne dass Parlamente oder sonstige Gremien dabei mitwirken. Es lohnt sich, diese Ausnahmen einmal näher anzuschauen.
In Strafverfahren können Gerichte und Staatsanwaltschaften unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen eine Geldauflage festsetzen. Häufigster Fall ist die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage. Die Verfahrenseinstellung mit Auflagen tritt
dabei an die Stelle der Anklage oder Verurteilung. Es handelt sich nicht um eine Strafe, sondern um eine einvernehmliche Sanktionierung. Eine Geldauflage kann auch als Bewährungsauflage oder bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt festgesetzt werden. Als Empfänger der Geldauflage kann die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung bestimmt werden.
Die Richter entscheiden in richterlicher Unabhängigkeit über die Verteilung der Geldauflagen. Für die Staatsanwälte gelten bei ihren Entscheidungen bestimmte Richtlinien, in denen geregelt ist, dass insbesondere Einrichtungen der Opferhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Straffälligen- und Bewährungshilfe usw. zu berücksichtigen sind. Doch wen die Richter und Staatsanwälte im Einzelnen bedenken, ist ihnen weitgehend freigestellt. Wenn auch vielfach nur Kleinbeträge an gemeinnützige Einrichtungen fließen, geht es in der Summe durchaus um nennenswerte Beträge. In ganz Deutschland kommen jährlich rund 150 Millionen Euro zusammen, von denen etwa ein Drittel an die Staatskasse und zwei Drittel an gemeinnützige Einrichtungen gehen.
Fragwürdige Zahlungen an Vereine
Die Justizverwaltungen der Länder führen als Orientierungshilfe eine Liste über die in Frage kommenden gemeinnützigen Einrichtungen, die sie den Richtern und Staatsanwälten zur Verfügung stellen. Die Berücksichtigung anderer, nicht in der Liste aufgeführter Einrichtungen bleibt jedoch zulässig. Diese Freiheit führt bisweilen zu erstaunlichen Ergebnissen: So wurden Fälle bekannt, in denen unter anderem ein Verein von Eisenbahnfreunden, ein Angelverein, ein Fastnachtsverein, ein Kegelverein jeweils tausende von Euro erhielten, zum Teil über Jahre hinweg.
Als besonders problematisch wurde in der Presse der Fall eines Reit- und Fahrvereins diskutiert, der innerhalb von vier Jahren mehr als 20.000 Euro von einem Amtsgericht erhalten hatte. Wie die
Medien herausfanden, handelte es sich bei der Geschäftsführerin des Vereins um die Tochter und bei der Schatzmeisterin um die Ehefrau des Amtsrichters, der die Zahlungen veranlasst hatte. Schlagzeilen machte vor Jahren ein Verein gegen Alkohol im Straßenverkehr, der hohe Geldbeträge erhielt, aus denen er dann, wie sich später herausstellte, Richtern und Staatsanwälten üppige Honorare für Vorträge zahlte.
Der Anschein sachfremder Überlegungen muss vermieden werden
Aufgrund dieser Fälle mehrten sich die Stimmen, die Kritik an dem bisher praktizierten Verfahren übten und Änderungen forderten. Zum Schutz des Vertrauens in die Justiz müsse jeder Anschein vermieden werden, dass Richter oder Staatsanwälte bei der Zuweisung von Geldauflagen von sachfremden Überlegungen geleitet würden. Die Auswahl der begünstigten Einrichtung solle zukünftig begründet werden.
Kritisiert wurde auch, dass in einigen Bundesländern in der offiziellen Liste nicht aufgeführte Einrichtungen keine Meldung über den zugewiesenen Betrag und die eingegangene Zahlung gegenüber der Justizverwaltung abgeben müssen. Eine statistische Erfassung dieser Fälle als Grundlage für korruptionsvorbeugende Maßnahmen sei damit nicht gewährleistet. Überdies
wurde in diesem Zusammenhang kritisch angemerkt, dass sich zwischenzeitlich einige Unternehmen auf das Geldauflagenmarketing spezialisiert haben. Diese Dienstleister kontaktieren Richter und Staatsanwälte, wobei sie Methoden des Fundraising anwenden. Haben sie Erfolg, erhalten sie Provisionen von den begünstigten gemeinnützigen Einrichtungen.
Alle Einnahmen aus Geldauflagen zukünftig in die Staatskasse?
Von anderer Seite wurde eine noch weitergehende Gesetzesänderung gefordert mit dem Ziel, alle Geldauflagen zukünftig der Staatskasse zukommen zu lassen. Dem entsprach in etwa die Handhabung der bayerischen Justiz in dem spektakulären Verfahren gegen den Sportmanager Bernie Ecclestone. Als das Strafverfahren gegen eine Geldauflage von 100 Millionen Dollar eingestellt wurde, flossen davon 99 Millionen in die Staatskasse, nur eine Million ging an eine gemeinnützige Einrichtung. Ob das klug von der Justiz war, sich ausgerechnet in einem Strafprozess wegen Bestechung auf einen solchen „Deal“ einzulassen, steht auf einem anderen Blatt. Als ironischen Kommentar dazu konnte man am nächsten Tag lesen: „Das wird Ecclestone lehren, dass man mit Geld nicht alles kaufen
kann“. Dem ist nichts hinzu zu fügen!
Begründet lässt sich die geforderte Gesetzesänderung damit, dass auch alle Geldstrafen und Geldbußen in öffentliche Kassen fließen und nicht etwa von der Justiz nach eigenem Ermessen verteilt werden. Überdies bestehen derzeit bei den Geldauflagen erheblich Unterschiede zwischen den Bundesländern im Hinblick auf den Anteil, den der Staat erhält. In einigen Bundesländern liegt der Staatsanteil bei nur knapp zehn Prozent, in anderen erreicht er nahezu 70 Prozent. Dies spricht dafür, dass eine Verteilung durch die Justiz in dem Umfang, wie er in einigen Bundesländern praktiziert wird, nicht geboten ist.
Würden zukünftig alle Geldauflagen der Staatskasse zukommen, entspräche dies dem Modell, dass die Parlamente über die Verteilung der Einnahmen
entscheiden. Ob dies zu besseren Ergebnissen als derzeit führt, erscheint allerdings zweifelhaft. Der Staat braucht ständig Geld für seine vielfältigen Ausgaben. Möglicherweise würde, wenn Parlamente über die Mittelzuweisung zu entscheiden hätten, viel weniger Geld bei den gemeinnützigen Einrichtungen ankommen als derzeit.
Über die Verteilung der Gelder sollte zukünftig ein Gremium entscheiden
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, von radikalen Änderungen abzusehen und lediglich die Schwächen des derzeitigen Verfahrens zu beseitigen. Die Lösung könnte darin bestehen, dass nach dem Vorbild einiger Bundesländer Sammelfonds für die Geldauflagen geschaffen werden. Über die Verteilung der Gelder entscheidet dann ein Gremium, dem Richter und Staatsanwälte sowie ein Vertreter der Justizverwaltung angehören. Gerichte und Staatsanwaltschaften bestimmen nach diesem Modell nicht länger, welche gemeinnützige Einrichtung Geld erhalten soll, sondern sie legen nur den gemeinnützigen Zweck fest, für den die Geldauflage zu leisten ist. Alle begünstigten Einrichtungen sollten in Zukunft den Nachweis erbringen, dass das Geld auch tatsächlich gemeinnützig
verwendet worden ist und dass sie keine Provisionen zahlen. Die Namen der Empfänger sollten veröffentlicht und dadurch Transparenz geschaffen werden. So könnte, liebe Leserinnen und Leser, sichergestellt werden, dass weiterhin ohne großen Aufwand Geld bei förderungswürdigen Einrichtungen ankommt, meint hoffnungsvoll
Ihr
Gotthilf Steuerzahler