Themen- 24.04.2015
Exzellente Kaufgelegenheit bei ausgewählten Goldminenaktien
Goldminenindex zeigt vielversprechende Bodenformation
Während sich ein paar ausgewählte Goldminenaktien also bereits in klaren Aufwärtstrends befinden, lässt sich das für den Gold Bugs Index noch nicht sagen. Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, zeigt dessen Kursverlauf allerdings eine verheißungsvolle potenzielle Bodenformation.
Nach dem Kurseinbruch im Herbst vorigen Jahres ist der Index in eine mächtige Seitwärtsbewegung übergegangen. Diese lässt sich ganz zwanglos als Doppelboden interpretieren, dessen Obergrenze bei 212 Punkten verläuft. Im Moment befinden sich die Kurse an der im Chart eingezeichneten Widerstandslinie von 180 Punkten. Und die hier nicht gezeigten Sentiment- und Momentumindikatoren lassen noch viel Platz für eine Fortsetzung des kurzfristigen Aufwärtstrends, der Mitte März
begonnen hat. Deshalb gehe ich davon aus, dass der Index in den kommenden Wochen zunächst die wichtige Marke von 212 Punkten erreichen wird.
Das entspricht immerhin einem Kursgewinn von 18%, den Sie sich nicht entgehen lassen sollten. Zumal es einzelne Aktien geben wird, die in diesem Szenario deutlich stärker steigen als der Index. Welche das sind, erfahren Sie in Krisensicher Investieren.
Unseriöse Geld- und Staatsschuldenpolitik ist bullish für den Edelmetallsektor
Dass dieser Index bereits von Ende 2013 bis Herbst 2014 eine potenzielle Bodenformation gezeigt hat, aus der die Kurse dann aber nach unten ausgebrochen sind, war seinerzeit zwar eine herbe Enttäuschung. Aber schon die beiden Altmeister der Chartanalyse, Robert D. Edwards und John Magee, haben darauf hingewiesen, dass große potenzielle Umkehrformationen, die zunächst enttäuscht haben, nicht einfach als Fehlsignale abgeschrieben werden sollten. Sie signalisierten vielmehr eine deutliche Veränderung der Marktkräfte, die auf eine baldige Trendwende hindeutet.
Diese Aussage gilt umso mehr, wenn die fundamentalen Rahmenbedingungen ebenfalls für eine Trendwende sprechen. Und das ist angesichts der völlig unseriösen Geld- und Staatsschuldenpolitik
der vergangenen Jahre für den Edelmetallsektor ohne Wenn und Aber der Fall. Greifen Sie also jetzt beherzt zu. Sie werden den Einstieg nicht bereuen. In Krisensicher Investieren finden Sie derzeit schon vier Goldminen-Empfehlungen, die ihren Aufwärtstrend bereits begonnen haben. Bestellen Sie deshalb jetzt unseren Börsenbrief Krisensicher Investieren und testen Sie 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende und viel Erfolg an der Börse.
Herzliche Grüße und bis nächsten Freitag,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Auch an den Rohstoffmärkten mehren sich die bullishen Signale. Gerade haben wir unseren Krisensicher Investieren-Lesern den Einstieg bei Erdgas empfohlen. Seien Sie dabei.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Öffentliche Verwaltung: Der lange Weg zur elektronischen Akte
Liebe Leserinnen und Leser,
die öffentliche Verwaltung bemüht sich in letzter Zeit verstärkt darum, die Potentiale der modernen Informations- und Kommunikationstechnik zur Erledigung ihrer Aufgaben zu nutzen. Unter der Überschrift „E-Government“ streben Bund und Länder einen umfassenden Technikeinsatz an, um die Leistungsfähigkeit ihrer Behörden zu erhöhen. Ein wichtiger Baustein der E-Government-Strategie ist die Umstellung von der herkömmlichen Papierakte auf die elektronische Akte. Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen jedoch, dass den Behörden der Abschied von der Papierakte ausgesprochen schwer fällt. Der Umstieg auf die elektronische Akte erweist sich als ein langwieriger, mühsamer Prozess.
In der öffentlichen Verwaltung
muss sich der Stand einer Angelegenheit aus rechtsstaatlichen Gründen jederzeit aus den Akten ergeben. Zurzeit dominieren bei den allermeisten Behörden noch die traditionellen Papierakten, daneben wird aber zunehmend elektronisch gearbeitet. Es entsteht so die Gefahr, dass die Vollständigkeit der Akten nicht mehr garantiert ist. Die Doppelgleisigkeit zwischen papiergebundener und digitaler Arbeitsweise soll durch die elektronische Akte beseitigt werden.
Durch sie soll zum einen das Verwaltungshandeln rechtsverbindlich dokumentiert werden. Zum andern soll sie einen schnelleren Zugriff auf den Akteninhalt sowie verbesserte Recherchemöglichkeiten bieten und die Basis für ein behördliches Wissensmanagement darstellen. Ohne eine Umstellung auf elektronische Aktenführung dürfte mittelfristig die Informationsflut, welcher auch viele Behörden inzwischen ausgesetzt sind, nicht mehr zu bewältigen sein.
Modellversuche führten zu enttäuschenden Ergebnissen
In verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung wurde in den letzten Jahren die elektronische Aktenführung erprobt. Häufig waren es Ministerien, die entsprechende Modellversuche durchführten. Den einzelnen Behördenmitarbeitern war es freigestellt, ob sie sich an der Erprobung beteiligten. Von der Einführung der elektronischen Aktenführung wurden Wirtschaftlichkeitsgewinne erwartet. Zum einen sollten die Arbeitsprozesse optimiert, zum andern sollten Registraturen und Poststellen verkleinert und Raumressourcen gewonnen werden.
Die Ergebnisse der Modellversuche waren jedoch überaus ernüchternd, wie verschiedene Überprüfungen ergeben haben. Die Bereitschaft, sich an der Erprobung zu beteiligen, war nur gering. Zum Beispiel wurde in einem Ministerium
von den zur Verfügung gestellten Lizenzen für eine Dokumentenmanagement-Software nur etwa die Hälfte genutzt. In einem Bundesland hatten Behörden der Mittelinstanz 1.800 Arbeitsplätze mit einem Dokumentenmanagement-System ausgestattet. Nach den getroffenen Feststellungen war die entsprechende Software lediglich an 80 Arbeitsplätzen tatsächlich im Einsatz.
In einem anderen Bundesland, das sich als Vorreiter bei der Einführung der elektronischen Akte verstand, hatte man zunächst eine flächendeckende Einführung in der gesamten Landesverwaltung beabsichtigt. 50.000 Arbeitsplätze sollten entsprechend ausgestattet werden. Diese Zahl wurde jedoch im Verlauf der Umstellung immer weiter reduziert. Nach zehn Jahren der Erprobung arbeiteten wenig mehr als 4000 Bedienstete mit der entsprechenden
Software. Aufgrund der nur bescheidenen Nutzung der elektronischen Akte waren natürlich auch keine Wirtschaftlichkeitsgewinne bei den Registraturen und Poststellen festzustellen.
Die Modellprojekte wurden nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben
Die Gründe für den geringen Anklang der elektronischen Aktenführung sind vielfältig. Mancherorts waren die konkreten Anforderungen an das einzuführende Dokumentenmanagement-System nicht ermittelt worden oder die eingesetzte Software wies funktionale Mängel auf oder es fehlte die Verknüpfung mit den Fachanwendungen der betreffenden Behörde. Teilweise gab es auch keine verbindlichen Vorgaben für die elektronische Aktenführung oder es bestanden rechtliche Unklarheiten. Beispielsweise war nicht klar geregelt, ob eingescannte Papieroriginale aufbewahrt werden mussten oder nicht. Letztlich wurden die Umstellungsprojekte häufig nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt oder nicht mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet.
Der wichtigste Grund für
den unbefriedigenden Verlauf der Erprobungen dürfte in der Freiwilligkeit der Teilnahme zu sehen sein. Hier siegte entweder die Trägheit vieler Beteiligter oder die Behördenmitarbeiter versprachen sich von einem Umstieg auf die elektronische Akte persönlich keinen Nutzen. Diesen Zusammenhängen hätten die Verantwortlichen nachgehen müssen! Bei den Modellversuchen in einigen Ministerien nahm überdies die Führungsebene an der Umstellung nicht teil und wollte weiterhin mit Papier arbeiten, was die Akzeptanz der Reform nicht gerade erhöhte.
Die elektronische Aktenführung muss für alle verpflichtend sein
Bei der Umstellung auf die elektronische Akte handelt es sich nicht um ein x-beliebiges IT-Projekt wie viele andere, sondern um einen tiefen Einschnitt in die gewachsene Organisationskultur der öffentlichen Verwaltung. Die Umstellung muss dementsprechend in erster Linie als Organisationsmaßnahme gesehen und intensiv vorbereitet und begleitet werden. Auch muss die Reform in eine umfassende IT-Strategie eingebettet sein. Ferner müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sein, sonst scheitert das Umstellungsprojekt.
Angesichts der Wichtigkeit der elektronischen Aktenführung führt kein Weg daran vorbei: Es müssen Geld und Personal in erheblichem Umfang für die Einführung bereitgestellt werden! Kurzfristige Wirtschaftlichkeitsgewinne sind dagegen
nicht zu erwarten. Es handelt sich vielmehr um eine Investition, die sich erst zeitversetzt auszahlt. Und selbstverständlich, wenn man ernsthaft den Abschied von der papiernen Akte erreichen will, muss die Teilnahme an der Umstellung für alle Mitarbeiter der betreffenden Behörde verpflichtend vorgeschrieben werden. Ausnahmen für das Führungspersonal darf es dabei nicht geben.
Elektronische Aktenführung bei den Bundesbehörden ab 2020
Inzwischen hat der Bund für seinen Bereich ein Gesetz über das E-Government erlassen, welches viele rechtliche Zweifelsfragen klärt. Das Gesetz sieht für die Bundesbehörden ab dem Jahr 2020 eine elektronische Aktenführung verpflichtend vor. Auch mehrere Bundesländer bereiten vergleichbare Gesetze vor bzw. planen die Einführung der elektronischen Akte in ihrer gesamten Verwaltung. Man kann nur hoffen, dass die politisch Verantwortlichen die Bedeutung dieser Reform erkennen und dafür sorgen, dass die Umstellung einen besseren Verlauf nimmt als bei den Modellvorhaben. Aus unserer Sicht wäre dies sehr zu wünschen, liebe Leserinnen und Leser. Schließlich haben wir als steuerzahlende Bürger einen Anspruch auf eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung, meint
Ihr
Gotthilf Steuerzahler