Themen- 02.04.2015
Geht das? Aktien runter und Gold hoch
Das Finanzgedächtnis ist sehr kurz
Das Finanzgedächtnis der meisten Menschen ist sehr kurz. Selten reicht es mehr als zwei Jahre zurück. Und wenn doch, dann erinnern sich die Anleger gewöhnlich nur noch an die Eigenarten des unmittelbar vorangegangenen Zyklus, nicht jedoch an weiter zurückliegende Episoden. Außerdem bleiben allzu oft lediglich die besonders aufregenden Zeiten im Gedächtnis haften. Und selbst diese werden meist noch verfälscht erinnert, da sich Wahrheit und Dichtung - beziehungsweise Propaganda - im Lauf der Zeit immer mehr vermischen.
All das sind völlig normale Prozesse. Sie lassen sich auf die Arbeitsweise des menschlichen Gehirns zurückführen und auf die Tatsache, dass der Mensch ein Herdentier ist. Nicht nur seine Meinungsbildung, sondern auch seine Erinnerung
wird mehr oder weniger stark durch soziale Einflüsse geformt. Deshalb ist es gerade an den Finanzmärkten wichtig, mit möglichst objektiven Modellen und Indikatoren zu arbeiten, die es uns ermöglichen, den Tücken des Menschseins ein Schnippchen zu schlagen.
Wenn Sie mehr über das spannende und wichtige Thema Börsenpsychologie wissen wollen, sollten Sie unbedingt unsere Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „Börsenpsychologie und Behavioral Finance“ kennen, die jeder unserer Leser als Teil unseres Begrüßungspakets erhält.
Machtlose Zentralbankbürokraten: Ein Chart sagt mehr als tausend Worte
Die folgenden beiden Charts demonstrieren Ihnen das hier Gesagte. Der erste Chart zeigt den heftigen Kursrückgang des S&P 500 von 2000 bis 2003 und einige der Zinssenkungen der US-Zentralbankbürokraten während dieses Zeitraums.
Wie Sie sehen, fand die erste Zinssenkung des damaligen Zyklus‘ bereits im Januar 2001 statt. Konkret nahm die Fed die kurzfristigen Zinsen zunächst von 6,5% auf 5,3% zurück. Der Aktienindex notierte zu diesem Zeitpunkt nur rund 12% unter seinem damaligen Allzeithoch. Bis September 2001 wurden die Zinsen weiter bis auf 1,8% gesenkt. Dennoch konnten weder die Baisse noch die Rezession verhindert werden.
Beim Platzen der nächsten Spekulationsblase in den Jahren 2007 bis 2009 war es ganz ähnlich. Die erste Zinssenkung von 5,3% auf 4,8% erfolgte damals im September 2007 – also noch bevor der S&P 500 sein damaliges Hoch erreicht hatte. Im Februar 2008 betrugen die von der Fed administrierten Zinsen nur noch 3%, im Mai noch 2%. Dennoch stürzte der Aktienindex in den darauf folgenden Monaten ebenso dramatisch ab wie die Immobilienpreise.
Was lernen wir daraus: Wenn Spekulationsblasen platzen, sind Zentralbankbürokraten machtlos. Mit der Gelddruckmaschine können sie zwar die notwendige Bedingung für die Entstehung von Spekulationsblasen schaffen, aber nicht deren unvermeidliches Platzen verhindern.
Das wird auch dieses Mal nicht anders sein – auch wenn das Platzen dieser Blase nun schon deutlich länger auf sich warten lässt als ich für möglich gehalten habe.
Beim Platzen der nächsten Spekulationsblase in den Jahren 2007 bis 2009 war es ganz ähnlich. Die erste Zinssenkung von 5,3% auf 4,8% erfolgte damals im September 2007 – also noch bevor der S&P 500 sein damaliges Hoch erreicht hatte. Im Februar 2008 betrugen die von der Fed administrierten Zinsen nur noch 3%, im Mai noch 2%. Dennoch stürzte der Aktienindex in den darauf folgenden Monaten ebenso dramatisch ab wie die Immobilienpreise.
Was lernen wir daraus: Wenn Spekulationsblasen platzen, sind Zentralbankbürokraten machtlos. Mit der Gelddruckmaschine können sie zwar die notwendige Bedingung für die Entstehung von Spekulationsblasen schaffen, aber nicht deren unvermeidliches Platzen verhindern.
Das wird auch dieses Mal nicht anders sein – auch wenn das Platzen dieser Blase nun schon deutlich länger auf sich warten lässt als ich für möglich gehalten habe.
Denken Sie an 2001 bis 2003: Aktien halbiert, Gold plus 40%
Mein zweiter Chart zeigt Ihnen die Entwicklung des S&P 500 und des Goldpreises in $ von 1995 bis 2003. Die roten Pfeile kennzeichnen die hoch interessante Phase, in der sich die Aktienkurse halbiert haben, während gleichzeitig der Goldpreis um 40% nach oben schoss.
Die aktuelle Lage gleicht in vielerlei Hinsicht dieser bemerkenswerten Episode. Allerdings mit einem wichtigen Unterschied: Die Exzesse, Fehlentwicklungen und Risiken an den Finanzmärkten und in der Realwirtschaft sind heute erheblich größer als damals.
Details, die diese Aussage belegen, finden Sie in der aktuellen Themenschwerpunkt-Ausgabe „Rohstoffzyklus und Kriege“ meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren. Diese wichtige Lektüre sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Bestellen Sie deshalb noch heute Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos. Es lohnt sich.
Ich wünsche Ihnen frohe Ostern und viel Erfolg beim
Eiersuchen.
Herzliche Grüße,
Herzliche Grüße,
Ihr
Fazit: Über lange Zeiträume betrachtet, ist die Korrelation zwischen Aktien und Gold in etwa null. Die beiden Anlageklassen bewegen sich also unabhängig voneinander: Manchmal verhalten sie sich gleichgerichtet und manchmal gegenläufig. Der Goldmarkt wartet auf Sie und winkt mit spektakulären Gewinnen!
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Öffentliche Verwaltung: Zu viele Personalratsmitglieder von der Arbeit freigestellt
Liebe Leserinnen und Leser,
viele Angehörigen der öffentlichen Verwaltung interessieren sich sehr für die Arbeitsbedingungen in ihrer Behörde. Da liegt es nahe, sich in den Personalrat der betreffenden Dienststelle wählen zu lassen. Als Personalratsmitglied kann man sich dann engagiert um die Interessen der Belegschaft kümmern, am besten natürlich, wenn man ganz von der Arbeit freigestellt ist. Die vielen Freistellungen kosten die öffentliche Hand natürlich eine Menge Geld. Aber was tut unser Staat nicht alles, um seine Mitarbeiter bei Laune zu halten!
Personalvertretungen gibt es flächendeckend in der gesamten öffentlichen Verwaltung, also beim Bund, bei den Ländern, den Kommunen sowie allen öffentlich-rechtlichen Anstalten,
Körperschaften und Stiftungen. Die Aufgaben der Personalvertretungen sind vielfältig. Im Kern haben sie darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten bestehenden Vorschriften und Vereinbarungen eingehalten werden. Die Personalvertretungen sind in unterschiedlichem Umfang an personalwirtschaftlichen und organisatorischen Entscheidungen ihrer Dienststellen zu beteiligen.
Am weitesten gehen Mitbestimmungsrechte, zum Beispiel bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen oder Entlassungen. Hier benötigt die Behördenleitung die Zustimmung des Personalrats. Bei Mitwirkungsrechten muss die Angelegenheit lediglich mit dem Personalrat erörtert werden. Behördenleitung und Personalvertretung sollen vertrauensvoll zusammenwirken. Gelingt dies nicht, schließt sich im Konfliktfall ein Verfahren vor einer Einigungsstelle an.
Tausende von der Arbeit freigestellt
Die Personalratsmitglieder erledigen ihre Aufgaben während der Arbeitszeit. Soweit erforderlich, sind sie ganz oder teilweise von ihrer dienstlichen Tätigkeit freizustellen. Wie viele Personalratsmitglieder freigestellt werden, bemisst sich nach der Zahl der in der jeweiligen Dienststelle vorhandenen Beschäftigten. Die Gesamtzahl der freigestellten Personalratsmitglieder in der deutschen öffentlichen Verwaltung ist nicht bekannt, es dürften mehrere Tausend sein. Für einzelne Bereiche liegen jedoch Zahlen vor, die einen gewissen Einblick erlauben.
Beispielsweise wurde für den Schulbereich in Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer Untersuchung vor einigen Jahren festgestellt, dass Freistellungen im Umfang von insgesamt 500 Vollzeitstellen gewährt
worden waren (bei rd. 183.000 Lehrerinnen und Lehrern). Kosten pro freigestellter Lehrkraft zur damaligen Zeit: durchschnittlich 50.000 Euro im Jahr. Für den Schulbereich sieht Nordrhein-Westfalen nach Behördengröße gestaffelte Regelfreistellungen vor. Bei 300 bis 600 Beschäftigten (bezogen auf das jeweilige Schulamt) ist ein Mitglied des Personalrats, bei 601 bis 1000 Beschäftigten sind zwei Mitglieder ganz von der dienstlichen Tätigkeit freizustellen.
Im Rahmen der Untersuchung wurde deutlich, dass die Regelfreistellungen des Öfteren sogar noch überschritten wurden. Beispielsweise wurde auch bei Dienststellen mit weniger als 300 Beschäftigten ein Personalratsmitglied ganz von der Arbeit freigestellt. Auch aus dem Freistaat Bayern wurde eine ähnlich großzügige Freistellungspraxis
bekannt. Bei den bayerischen Polizeipräsidien waren doppelt so viele Personalräte von ihren Dienstaufgaben freigestellt wie für den Regelfall gesetzlich vorgesehen. Wenn weitergehende Wünsche an die Behördenleitungen herangetragen wurden, scheuten diese vielfach den Konflikt und stimmten den geforderten Freistellungen zu.
Reduzierungen wurden wieder zurückgenommen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2007, damals regiert von einer schwarz-gelben Koalition, im Zuge des Bürokratieabbaus sein Landespersonalvertretungsgesetz geändert und die Freistellungen von Personalräten deutlich reduziert. Als dann im Jahr 2010 eine rot-grüne Mehrheit ans Ruder kam, bestand deren erste Amtshandlung darin, nach tatkräftiger Beratung durch verschiedene Gewerkschaften die Reform des Personalvertretungsgesetzes wieder rückgängig zu machen und die Rechte der Personalräte sogar noch auszubauen. Nordrhein-Westfalen rühmt sich seither, in Bezug auf die Personalvertretungen „das Mitbestimmungsland Nr. 1“ zu sein. Na, da kann man ja nur neidlos gratulieren!
Das grün-rot regierte Baden-Württemberg hat sich vor kurzem bemüht,
mit Nordrhein-Westfalen gleichzuziehen. Auch im „Ländle“ wird nunmehr bereits ab 301 zu vertretenden Mitarbeitern ein Personalratsmitglied von der Arbeit freigestellt. Bisher war dies im sparsamen Südwesten erst ab 601 Beschäftigten der Fall. Nur bei verstärkter Mitbestimmung durch Personalvertretungen sei motiviertes Personal für die öffentliche Verwaltung zu gewinnen. Wer´s glaubt, wird selig.
Die Personalräte sollten personell bescheidener ausgestattet werden
Die Freistellungen sind zwar der größte Kostenblock bei der Personalratstätigkeit, das ist aber längst nicht alles. In erheblichem Umfang fallen darüber hinaus auch Kosten für die Bereitstellung von Räumen und Büropersonal sowie für Computer, Dienstreisen und Fortbildungsmaßnahmen der Personalräte an. Und schließlich binden die Personalvertretungen die Arbeitskraft der Behördenleitungen sowie der Personal- und Organisationsdezernate in erheblichem Umfang, zum Nachteil der fachlichen Tätigkeit der betreffenden Behörde.
Durch die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen bei Organisationsmaßnahmen und bei der Einführung von IT-Systemen werden notwendige Modernisierungen häufig verlangsamt, wenn nicht sogar dauerhaft blockiert. Der Weg über
die Einigungsstellen im Konfliktfall ist mühsam und kräfteraubend. Auch führen zahlenmäßig große Personalvertretungen mit vielen Freistellungen nicht automatisch zu einer höheren Motivation und zu mehr Zufriedenheit in der Belegschaft. Eher ist es so, dass sich durch das Personalratswesen eine Funktionärsschicht herausbildet, die überwiegend ihre eigenen Interessen verfolgt.
Alles in allem sollte wieder mehr Bescheidenheit bei der personellen Ausstattung der Personalvertretungen einkehren. Auch sollte der Gesetzgeber - entgegen den Vorstellungen der Gewerkschaften - die Befugnisse der Personalvertretungen nicht noch ausweiten. Vor dem Hintergrund, dass für viele Bereiche des öffentlichen Dienstes lautstark nach mehr Personal gerufen wird, liebe Leserinnen und Leser, wäre es besser,
wenn die Freistellungen reduziert und die bisher freigestellten Personalratsmitglieder sich wieder ihren eigentlichen Dienstaufgaben widmen würden, meint
Ihr
Gotthilf Steuerzahler