Themen- 30.01.2015
Auftakt zu Teil II der Goldhausse
Stellen Sie sich auf spektakuläre Gewinne im zweiten Teil der Goldhausse ein
Im großen Bild handelt es sich bei dieser neuen zyklischen Hausse mit großer Wahrscheinlichkeit um den Auftakt zum zweiten Teil der langfristigen Goldhausse. Diese hat um die Jahrtausendwende begonnen. Während ihres ersten Teils der Jahre 2001 bis 2011 ist der Goldpreis von 250 $ pro Unze auf 1.920 $ und von 280 € auf knapp 1.400 € gestiegen.
Den ersten Teil dieser Hausse habe ich übrigens im Februar/März 2001 korrekt vorhergesagt. Während damals fast alle Experten dazu geraten haben, auf den Neuen Markt und die NASDAQ zu setzen, habe ich stattdessen den Beginn einer langfristigen Edelmetall- und Rohstoffhausse verkündet und vor dem Zusammenbruch der Aktienmärkte gewarnt.
Vom jetzt begonnenen zweiten Teil dieser Goldhausse erwarte
ich noch sehr viel höhere Gewinne als vom ersten. Dafür sprechen die Finanzgeschichte und vor allem die weltweit irrwitzige Geld- und Staatsschuldenpolitik. Deshalb wird es im Verlauf dieses zweiten Teils der langfristigen Goldhausse wahrscheinlich zu spektakulären Kursgewinnen kommen. Und in ihrer Endphase erwarte ich sogar den Zusammenbruch des aktuellen Weltwährungssystems und die Einführung einer – hoffentlich vernünftigeren – Alternative.
In Krisensicher Investieren empfehlen wir derzeit einen Goldanteil von 25% bis 35%. Mit dieser vergleichsweise hohen Gewichtung haben unsere Leser schon in 2014 einen schönen Vermögenszuwachs von rund 12% erzielt. Und das laufende Jahr hat überaus verheißungsvoll begonnen, indem der Goldpreis
von 978 € auf in der Spitze 1.160 € oder 18,6% gestiegen ist. Das ist aber nur der Anfang. Sobald unser Preisbänder-Indikator, der im ersten Teil der Hausse hervorragende Dienste geleistet hat, wieder Kaufsignale gibt, werden wir diese strategische Goldposition regelmäßig um taktische Käufe und Verkäufe ergänzen, um für unsere Leser das Maximum aus dieser Hausse herauszuholen.
Jetzt führt kein Weg mehr an guten Goldminenaktien vorbei
Wenn Sie von der neuen Hausse in großem Stil profitieren wollen, dann führt in den kommenden Monaten – und vermutlich sogar sehr viel länger – kein Weg an den Minenaktien vorbei. Schließlich haben diese noch in jeder Goldhausse mit spektakulären Kursgewinnen geglänzt und auch jetzt wieder einen sehr vielversprechenden Start in die neue Hausse vorgelegt. Doch Achtung: Gerade in diesem Sektor sollten Sie nicht wahllos kaufen, sondern eine gezielte Auswahl treffen und bereits beim Kauf einer Aktie ein methodisch sinnvolles Kursziel bestimmen. Außerdem sollten Sie das Risikomanagement nicht vergessen und konsequent mit Stop-Loss-Marken arbeiten.
In den vergangenen Wochen haben wir in Krisensicher
Investieren insgesamt acht Aktien aus dem Edelmetallbereich zum Kauf empfohlen. Bei einer dieser Aktien hat unsere Stop-Loss-Marke gegriffen. Die anderen sieben befinden sich teilweise schon mit mehr als 35% im Plus. Einige dieser Aktien haben in den vergangenen Tagen kleinere Korrekturen begonnen, die charttechnisch die Form bullisher Flaggenformationen angenommen haben. Ich sehe in dieser kurzfristigen Entwicklung zweierlei: Erstens eine kurzfristige Atempause im Rahmen einer intakten dynamischen Kursrally. Zweitens eine hervorragende Kaufgelegenheit in diesem extrem attraktiven Sektor, die Sie nicht ungenutzt verstreichen lassen sollten.
Gold in Dollar zeigt bullishe Flaggenformation
Auch der Goldpreis in $ zeigt eine bullishe Flaggenformation. Damit deutet die Charttechnik darauf hin, dass es wahrscheinlich schon bald zu einer Fortsetzung der jüngsten Aufwärtsbewegung kommen wird. Aus der Flaggenformation ergibt sich ein kurzfristiges Kursziel von 1.400 $.
Interessanterweise befindet sich auf diesem Niveau auch die erste Widerstandslinie unseres Preisbänder-Indikators. Auf diesen wichtigen Indikator kann ich hier im kostenlosen Marktkommentar nicht näher eingehen. Es muss der Hinweis genügen, dass das Erreichen dieser Widerstandslinie aus der Perspektive dieses Indikators gesehen ein sehr bullishes Signal darstellen würde. Welche Goldminenaktien Sie jetzt schon in Ihrem
Depot haben sollten, erfahren Sie in unserem Börsenbrief Krisensicher Investieren. Bestellen Sie jetzt – noch sind die ersten 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und viel Erfolg an der Börse.
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Im S&P 500 deutet sich ein Kursrückgang in den Bereich des Oktober 2014-Tiefs an.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Gemeinsame Förderungen durch EU, Bund und Länder: Wie Kofinanzierungen falsche Anreize setzen
Liebe Leserinnen und Leser,
die EU verfügt über einen beachtlichen Haushalt von derzeit 145 Milliarden Euro im Jahr. Daraus finanziert sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eine Fülle von Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten. In der Regel ist bei solchen Förderungen vorgesehen, dass sich die Mitgliedstaaten mit einem Eigenanteil beteiligen. In Deutschland sind in der Regel die Bundesländer für Fördermaßnahmen zuständig und übernehmen dementsprechend einen Teil der Finanzierung. Soweit nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zulässig, beteiligt sich auch der Bund finanziell. Bei diesen gemeinsamen Finanzierungen von EU, Bund und Ländern treten häufig Fehlentwicklungen auf, die in der Interessenlage der Beteiligten begründet sind
und sich nur schwer verhindern lassen.
Aus ihrem Haushalt leistet die EU Ausgaben insbesondere in den Bereichen Agrar- und Umweltpolitik („Bewahrung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen“) sowie Wirtschafts- und Strukturpolitik („Nachhaltiges Wachstum“). Der Anteil dieser beiden großen Ausgabenblöcke an den Gesamtausgaben der EU beträgt etwa 85 Prozent.
Nach Deutschland flossen in letzter Zeit jährlich etwa 12 Milliarden an EU-Mitteln. Dem standen rund 24 Milliarden Euro gegenüber, die die EU aus Deutschland erhielt (rund 18 Prozent der Gesamteinnahmen der EU). Deutschland ist also betragsmäßig nach wie vor der größte Nettozahler der EU.
Die Länder haben eine Vielzahl von Förderprogrammen geschaffen
Der weitaus größte Teil der Fördermittel der EU wird den Mitgliedstaaten zur eigenen Bewirtschaftung übertragen. In Deutschland nehmen diese Aufgabe durchweg die Bundesländer wahr. Regelmäßig übernimmt die EU in den oben genannten Aufgabenbereichen 50 oder sogar 75 Prozent der Ausgaben, während der Bund und das jeweilige Land sich den verbleibenden Rest teilen.
Nach Vorgaben und in Abstimmung mit der EU entwickeln die sechzehn Bundesländer dann eigene Förderprogramme, von denen es eine große Anzahl gibt. Das geht vom Agrarinvestitionsprogramm bis zu Zuwendungen zur Dorferneuerung, vom Ausbau des touristischen Radwanderwegenetzes bis zu Zuschüssen für thermische Verwertungsanlagen. Bei der Ausgestaltung der Förderprogramme versuchen die Länder,
möglichst viel für sich herauszuholen. Beispielsweise gestaltete das Land Baden-Württemberg bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Förderung von Berggebieten mit ungünstigen Bodenverhältnissen sein Förderprogramm so, dass zwei Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche dieses Bundeslandes förderfähig wurden.
Viele Programme sind bestenfalls überflüssig
Überprüfungen haben ergeben, dass viele dieser Programme nicht erforderlich sind. Es kam vor, dass die Mittel von dem begünstigten Empfängerkreis nicht in Anspruch genommen wurden, ein Zeichen dafür, dass ein Förderbedarf nicht bestand. Die Länder legen solche Programme aber dennoch auf, da ja die EU zusammen mit dem Bund den weitaus größten Teil der Ausgaben trägt, während der Landesanteil gering ist. Häufig waren bei solchen gemeinsamen Förderungen die mit der Abwicklung betrauten Landesdienststellen recht großzügig und erkannten auch überhöhte Ausgaben als förderfähig an. Kein Wunder, denn EU und Bund zahlen ja und haben keinen Einblick in die örtliche Kostenstruktur.
Positive Effekte der Fördermaßnahmen sind kaum feststellbar
Um die Wirksamkeit vieler dieser Fördermaßnahmen ist es nicht gut bestellt. Vielfach lassen sich positive Effekte für den Umweltschutz und die Entwicklung des ländlichen Raumes oder für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wandel der Wirtschaftsstruktur nicht eindeutig nachweisen. Wie auch sonst bei öffentlichen Förderungen muss auch hier von vielen Mitnahmeeffekten durch die Empfänger der Fördergelder ausgegangen werden. Bei Befragungen wurde mehrfach eingeräumt, dass die geförderte Maßnahme ohnehin geplant gewesen sei, dass man die öffentlichen Mittel aber gerne in Anspruch genommen habe. Häufig waren die Fördermaßnahmen auch nicht nachhaltig, zum Beispiel wurden im Bereich der Wirtschaftsförderung die aus Fördergeldern bezahlten Innovationsassistenten von den bezuschussten Betrieben nicht über den Förderzeitraum hinaus beschäftigt.
Bürokratische Reformen lösen die Probleme nicht
Die EU-Kommission hat auf Fehlentwicklungen, die ihr bekannt geworden sind, mit verschärften bürokratischen Anforderungen reagiert. Wie immer soll bei der EU also mehr Bürokratie für die Beseitigung von Missständen sorgen, die aufgrund anderer bürokratischer Programme entstanden sind. So mussten Bund und Länder umfassende Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die Bewirtschaftung der EU-Mittel aufbauen, was enorme Kosten verursachte. Schätzungen gehen dahin, dass die Verwaltungs- und Kontrollkosten durchschnittlich zehn Prozent der Fördermittel betragen.
Natürlich muss alles getan werden, um überflüssige Förderungen und Mitnahmeeffekte zu vermeiden; natürlich sollte daran gearbeitet werden, die Verwaltungskosten zu verringern, damit die Fördermittel
möglichst ungeschmälert für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden können. Dies alles wird jedoch der Problematik der gemeinsamen Finanzierung durch EU, Bund und Länder nicht wirklich gerecht.
Kofinanzierungen sollten stark reduziert werden
Eher ist zu diskutieren, warum die EU und gegebenenfalls auch der Bund beispielsweise den ländlichen Wegebau in Schleswig-Holstein, Computerkurse für Landwirte in Bayern, den Wassertourismus in Brandenburg oder kommunale Fotovoltaikanlagen im Saarland mitfinanzieren. Das sind doch alles lokale oder regionale Angelegenheiten, mit denen Bund und EU sich nicht befassen sollten. Soweit überhaupt Förderungen erforderlich sind, wäre es ungleich sinnvoller, diese durch die unteren Ebenen - Kommunen und Bundesländer - sachkundig und ortsnah ausführen zu lassen, wobei diese natürlich über die erforderlichen Mittel verfügen müssten. Mitfinanzierungen durch den Bund oder die EU wären dann nicht mehr erforderlich, alle aufwendigen Abstimmungs- und Kontrollaufgaben
zwischen den Ebenen könnten entfallen.
Hier sind umfangreiche Entflechtungen dringend erforderlich! Es sollte wieder ernst gemacht werden mit dem Grundsatz, dass die nächsthöhere Ebene nur dann unterstützend tätig werden darf, wenn die Leistungsfähigkeit der unteren Ebene nicht ausreicht. Bei strikter Anwendung dieses Grundsatzes würden Bund und EU aus vielen Förderbereichen, welche sie heute mitfinanzieren, vollständig heraus gedrängt werden, zum Vorteil der steuerzahlenden Bürger. Dass eine solche „Flurbereinigung“ endlich stattfindet, liebe Leserinnen und Leser, darauf wartet schon lange
Ihr
Gotthilf Steuerzahler