Themen- 17.10.2014
Jetzt geht es abwärts: Die Aktienbaisse hat begonnen
DAX gibt klares Baissesignal
Der folgende Chart zeigt Ihnen den Kursverlauf des DAX seit 2013. Wie Sie sehen, hat der Index in den vergangenen 12 Monaten eine lehrbuchartige Topformation gebildet. Deren bei 8.900 bis 9.000 Punkten verlaufende Nackenlinie wurde während des jüngsten Kursrückgangs auf sehr dynamische Weise gebrochen. Damit wurde die Formation beendet und auch aus charttechnischer Sicht ein Baissesignal erzeugt, wie es klarer kaum sein kann.
Die zyklische Hausse, die 2009 begonnen hat, ist damit vorbei. Ab sofort gelten die Regeln der Baisse, die sich grundlegend von denen der Hausse unterscheiden. Ganz hervorragende Gelegenheiten zum Geldverdienen gibt es aber auch in Baissephasen. Allerdings nur für Anleger, die nicht mit ihren Aktienbeständen verheiratet sind und sich ganz bewusst weigern, die Achterbahnfahrt der Aktienmärkte ungebremst mitzumachen, die in den kommenden Monaten stattfinden wird.
Die zyklische Hausse, die 2009 begonnen hat, ist damit vorbei. Ab sofort gelten die Regeln der Baisse, die sich grundlegend von denen der Hausse unterscheiden. Ganz hervorragende Gelegenheiten zum Geldverdienen gibt es aber auch in Baissephasen. Allerdings nur für Anleger, die nicht mit ihren Aktienbeständen verheiratet sind und sich ganz bewusst weigern, die Achterbahnfahrt der Aktienmärkte ungebremst mitzumachen, die in den kommenden Monaten stattfinden wird.
Flexible Börsianer verdienen auch in der Baisse Geld – Krisensicher Investieren-Leser sind schon mit bis zu 13% im Plus
Für die wirklich flexiblen Börsianer unter Ihnen werden sich gerade in diesem Baisseszenario exzellente kurz- bis mittelfristige Einstiegspunkte präsentieren – allerdings überwiegend für Instrumente, mit denen Sie von fallenden Aktienkursen profitieren. Die meisten Anleger erstarren in Baissephasen allerdings wie das Kaninchen vor der Schlange. Anstatt sich auf die großen Chancen zu konzentrieren, die gerade Baissephasen bieten, folgen sie den in der Finanzbranche gängigen Durchhalteparolen der Dauerbullen und erleiden verheerende Verluste. Häufig wenden sie sich schlussendlich sogar frustriert von der Börse ab.
Nach den jüngsten Kursverlusten wird es wahrscheinlich bald eine erste Gegenbewegung nach oben geben. Deshalb werden wir die Gewinne
der in Krisensicher Investieren empfohlenen Short-ETFs in den kommenden Tagen zumindest teilweise realisieren. Denn eins ist klar: Die nächste Einstiegsgelegenheit für neue Short-Positionen wird nicht allzu lange auf sich warten lassen.
Warum der Goldpreis bereits um 5% gestiegen ist – trotz fallender Aktienkurse – und weiter steigen wird
Während der Weltleitindex S&P 500 in den vergangenen Tagen um knapp 7% gefallen ist, kam es beim Goldpreis zu einer gegenläufigen Bewegung: Von einem Tief bei 1.183 $ ist der Goldpreis um 5% gestiegen. Das war vermutlich der Beginn eines neuen Aufwärtstrends beim Gold, der Beginn Phase, in der die Aktienkurse kollabieren, während der Goldpreis steigt. Das glauben Sie nicht?
Immerhin zeigen langfristige Untersuchungen, dass die Aktienmärkte und der Goldpreis kaum korreliert sind. Und der Goldpreis ist auch früher schon gegen den Trend heftig fallender Aktienkurse gestiegen, manchmal sogar sehr deutlich. Warum wir dieses Szenario auch in den kommenden Monaten erwarten, können Sie in der schon am Dienstag kommender Woche erscheinenden November-Ausgabe
von Krisensicher Investieren lesen. Lassen Sie sich diese wichtigen Informationen nicht entgehen, und bestellen Sie noch heute Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende.
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Gold zahlt zwar keine Dividende, aber es schützt vor den Folgen unseriöser Geld- und Staatsschuldenpolitik.
Einladung zum Expertenforum 2014 am 28.10.14 in Dortmund
Am 28. Oktober 2014 werde ich an dem Expertenforum 2014 „Gefangen im Niedrigzinsumfeld – Alternative Renditequellen für Berater und Anleger” in Dortmund teilnehmen. Ich würde mich freuen, Sie dort begrüßen zu können. Bei diesem Expertenforum werden ausgewählte Produkte, Strategien und Kundenlösungen durch die jeweiligen Experten vorgestellt und präsentiert. Aktuelle makro- und mikroökonomische Aspekte und die Situation an den Finanzmärkten werden beleuchtet und analysiert.
Der Mix aus Präsentationen, Expertenwissen und Praxistipps hat sich bewährt: Mehr als 1000 Teilnehmer nahmen im letzten Jahr an den Veranstaltungen teil. Es erwartet Sie ein guter Mix aus renommierten Hauptrednern und lösungsorientierten Produktanbietern. Bestens etablierte
Produkte wechseln sich mit "Neuvorstellungen" ab, so dass für jeden Geschmack interessante und vor allem zeitgemäße Lösungen dabei sind. Weitere Referenten sind beispielsweise Johann Saiger, Prof. Thorsten Polleit, Dr. Markus König sowie der Anlegerschützer Helge Petersen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.meettheexperts2014.de
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Bürokratieabbau? – Nicht mit Bürokraten!
Liebe Leserinnen und Leser,
der deutsche Sozialstaat expandiert und expandiert. Der Gesetzgeber erfindet immer neue Wohltaten für alle möglichen Lebenslagen in der Erwartung, dass die Steuergelder dafür schon zur Verfügung stehen werden. Auch über die administrative Abwicklung der Sozialgesetze macht sich die Politik wenig Gedanken. Dabei sind Heerscharen von Staatsdienern erforderlich, um die Anträge auf Sozialleistungen zu prüfen und entsprechende Leistungen zu bewilligen. So entstehen mächtige Bürokratien, die nicht bereit sind, ihre Tätigkeit in Frage stellen zu lassen.
Beim Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes handelt es sich um eine solche soziale Wohltat zu Lasten des Steuerzahlers. Durch das Gesetz sollen Alleinerziehende
– in aller Regel sind das die Mütter – finanziell unterstützt werden, wenn der andere Elternteil den Unterhalt für sein Kind nicht zahlt. Anstelle des ausbleibenden Unterhalts für das Kind erhält die alleinerziehende Mutter aus Steuermitteln einen Vorschuss. Über dessen Höhe darf man sich allerdings keine Illusionen machen Er beträgt zurzeit nach Abzug des Kindergeldes monatlich 133 Euro für jüngere und 180 für ältere Kinder.
Gleichzeitig versucht die zuständige Behörde, das ist das Jugendamt, den vorgestreckten Unterhalt beim säumigen Elternteil einzutreiben. Allerdings mit geringem Erfolg, da viele Väter nicht leistungsfähig sind. Dementsprechend wird nur in rund 20 Prozent aller Fälle der Unterhaltsvorschuss wieder hereingeholt, die Zahlungsausfälle trägt der Steuerzahler.
Zwei Behörden leisten Doppelarbeit
Nun benötigen alleinerziehende Mütter mit Kleinkindern in sehr vielen Fällen auch für sich selbst finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln. Schätzungen gehen dahin, dass 70 Prozent aller Mütter, die Unterhaltsvorschussleistungen beantragen, zugleich Hartz IV-Leistungen für sich und ihr Kind in Anspruch nehmen. Für Hartz IV-Leistungen sind die Jobcenter zuständig. Da der Unterhaltsvorschuss etwas niedriger ist als der gesetzliche Unterhalt, bleibt ein geringer Differenzbetrag, den die Jobcenter zahlen und anschließend zurückzuholen versuchen. So jagen gleich zwei Behörden hinter den zumeist mittellosen Vätern her, tauschen Daten aus und verrechnen eingegangene Beträge untereinander. Das Ganze führt zu einem riesigen Verwaltungsaufwand, der gleich
zweimal entsteht, nämlich sowohl bei den Jugendämtern als auch bei den Jobcentern.
Die alleinerziehende Mutter hat es natürlich ebenfalls mit den beiden genannten Behörden zu tun, muss bei beiden immer wieder ein und dieselben Angaben machen, ohne dass sich beim Umfang der öffentlichen Unterstützung für sie etwas ändert.
Unterstützung aus einer Hand würde enorme Bürokratiekosten sparen
Seit Jahren fordern Kenner der Materie, dass das geschilderte Nebeneinander von zwei Sozialleistungssystemen und die in diesem Zusammenhang geleistete Doppelarbeit beseitigt werden müssten. Das Ganze sei in höchstem Maße unwirtschaftlich und für die betroffenen Alleinerziehenden nicht nachvollziehbar. Bei Hartz IV-Familien müsse es zu einer Unterstützung aus einer Hand kommen, nämlich durch die Jobcenter. Im Übrigen sei es auch effizienter, wenn nur eine Behörde sich um die Beitreibung des Kindesunterhalts kümmere. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse lediglich das Unterhaltsvorschussgesetz punktuell geändert werden, und zwar dahingehend, dass Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hätten. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde zu einem Abbau der Doppelarbeit und damit zu erheblichen Einsparungen führen. Berechnungen haben ergeben, dass durch die Konzentration des Verfahrens auf die Jobcenter jährlich 160 Millionen Euro an Bürokratiekosten bei den Jugendämtern wegfallen würden, während der Aufwand der Jobcenter gleich bliebe.
Die zuständige Ministerialbürokratie hat es nicht eilig
Die zuständigen Familienministerien des Bundes und der Länder haben zurückhaltend auf diesen Vorschlag reagiert. Sie haben zwar die Schwächen des Nebeneinanders von Unterhaltsvorschuss und Hartz IV-Leistungen und den damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwand anerkannt. Sie haben darauf hingewiesen, dass alle familienpolitischen Leistungen einer Wirksamkeitsanalyse unterzogen würden, um mehr Zielgenauigkeit und Transparenz zu schaffen. In diese Analyse werde auch das Unterhaltsvorschussgesetz einbezogen. Geschehen ist bisher jedoch nichts. Nachdem über eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes seit nunmehr fast zehn Jahren diskutiert wird, hat zuletzt das für die Gesetzesvorbereitung zuständige Bundesfamilienministerium im Jahr 2013 mitgeteilt,
es habe mit konzeptionellen Überlegungen begonnen, um den gesetzlichen Unterhaltsvorschuss mittel- bis langfristig zu reformieren.
Eine erst mittel- bis langfristig zu erwartende Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes, da bleibt einem als steuerzahlender Bürger ja die Spucke weg. Wenn durch einen Federstrich des Gesetzgebers Jahr für Jahr 160 Millionen Euro an Bürokratiekosten eingespart werden könnten, scheint das in der Bundesregierung niemanden zu einer schnelleren Gangart zu motivieren!
Die Probleme mit dem Unterhaltsvorschuss sind bekannt, die Fakten sind unbestritten, die Lösung liegt auf der Hand, und dennoch hat man es in der Ministerialbürokratie weiß Gott nicht eilig. Vielleicht befürchten die für das Unterhaltsvorschussgesetz zuständigen Ministerialbeamten einen
Bedeutungsverlust, vielleicht machen sie sich Sorgen, dass das Gesetz gleich ganz abgeschafft werden könnte, man weiß es nicht. Ein jährliches Einsparpotential von 160 Millionen Euro, welches man von heute auf morgen realisieren könnte, reicht als Anstoß für eine dringend notwendige und absolut sinnvolle Reform jedenfalls nicht aus. Da packt einen doch, liebe Leserinnen und Leser, die kalte Wut, sagt voller Empörung
Ihr
Gotthilf Steuerzahler