Themen- 10.01.2014
Fallender Ölpreis bestätigt Rezessionssignal
Tatsächlich hat sich das Rohöl-Kaufsignal vom Juli vorigen Jahres inzwischen als Fehlsignal erwiesen, indem die Kurse wieder unter die Ausbruchslinie zurückgefallen sind. Nun sind Fehlsignale zwar ärgerlich. Denn wenn Sie auf dieses Signal hin auf steigende Ölpreise gesetzt haben sollten, dann mussten Sie einige Wochen später wieder aussteigen und leichte Verluste realisieren. Analytisch gesehen sind charttechnische Fehlsignale aber überaus interessant, weil sie wichtige Informationen liefern. Häufig zeigen sie uns nämlich, dass der Weg des geringsten Widerstandes in die dem ursprünglichen Signal entgegengesetzte Richtung weist. Und genau das dürfte beim Ölpreis jetzt der Fall sein.
Nachdem die Kurse unter die Ausbruchslinie zurückgefallen
sind, haben sie umgehend die im Chart eingezeichnete Aufwärtstrendlinie getestet, die zunächst auch noch gehalten hat. Dann folgte ein erneuter Anstieg an die alte Ausbruchslinie, die aber nicht noch einmal übersprungen wurde. Stattdessen ging es sehr zügig wieder nach unten. Im Moment flirten die Kurse mit der Aufwärtstrendlinie.
Auf dem hier nicht gezeigten Tageschart kam es während dieser Kursbewegung zu einer interessanten Konstellation des Preis-Momentum-Oszillators (PMO). Er fiel im November in den deutlich überverkauften Bereich. Danach erholte er sich bis an die Nulllinie, bevor er vor wenigen Tagen ein Verkaufssignal gegeben hat. Diese Konstellation deutet auf einen baldigen Bruch der Aufwärtstrendlinie hin, womit ein klares Verkaufssignal gegeben würde.
Tatsächlich hat sich das Rohöl-Kaufsignal vom Juli vorigen Jahres inzwischen als Fehlsignal erwiesen, indem die Kurse wieder unter die Ausbruchslinie zurückgefallen sind. Nun sind Fehlsignale zwar ärgerlich. Denn wenn Sie auf dieses Signal hin auf steigende Ölpreise gesetzt haben sollten, dann mussten Sie einige Wochen später wieder aussteigen und leichte Verluste realisieren. Analytisch gesehen sind charttechnische Fehlsignale aber überaus interessant, weil sie wichtige Informationen liefern. Häufig zeigen sie uns nämlich, dass der Weg des geringsten Widerstandes in die dem ursprünglichen Signal entgegengesetzte Richtung weist. Und genau das dürfte beim Ölpreis jetzt der Fall sein.
Nachdem die Kurse unter die Ausbruchslinie zurückgefallen
sind, haben sie umgehend die im Chart eingezeichnete Aufwärtstrendlinie getestet, die zunächst auch noch gehalten hat. Dann folgte ein erneuter Anstieg an die alte Ausbruchslinie, die aber nicht noch einmal übersprungen wurde. Stattdessen ging es sehr zügig wieder nach unten. Im Moment flirten die Kurse mit der Aufwärtstrendlinie.
Auf dem hier nicht gezeigten Tageschart kam es während dieser Kursbewegung zu einer interessanten Konstellation des Preis-Momentum-Oszillators (PMO). Er fiel im November in den deutlich überverkauften Bereich. Danach erholte er sich bis an die Nulllinie, bevor er vor wenigen Tagen ein Verkaufssignal gegeben hat. Diese Konstellation deutet auf einen baldigen Bruch der Aufwärtstrendlinie hin, womit ein klares Verkaufssignal gegeben würde.
Extreme Positionierung der Terminmarktteilnehmer signalisiert fallende Ölpreise
Diese Prognose fallender Ölpreise erhält eine sehr klare Bestätigung durch die Positionierung der kommerziellen Terminmarktteilnehmer. Bei dieser Gruppe handelt es sich im Unterschied zu den Großspekulanten und den Privatanlegern um Marktteilnehmer, die nicht von der Finanzmarktseite kommen, sondern aus der Realwirtschaft.
Sie gelten als die eigentlichen Experten, als die kühlen Rechner, die weder Trendfolger sind, noch allzu emotional agieren. Und die Historie zeigt, dass diese Gruppe gewöhnlich richtig liegt, wenn sie sich in großem Stil für eine bestimmte Marktrichtung positioniert. Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, ist genau das derzeit der Fall.
Der obere Teil des Charts zeigt Ihnen den Verlauf des Ölpreises und der untere
die Terminmarktpositionierung der kommerziellen Marktteilnehmer. Wie Sie sehen, hat diese Positionierung einen Extremwert erreicht. Die kommerziellen Marktteilnehmer setzen zurzeit in einem selten zu sehenden Ausmaß auf fallende Ölpreise. Wahrscheinlich werden sie damit Recht behalten.
Zu einem deutlich fallenden Ölpreis kann es eigentlich nur dann kommen, wenn die Weltwirtschaft einen herben Rückschlag erleidet. Damit bestätigt die technische Analyse des Ölpreises auf beeindruckende Weise das Rezessionssignal, das ich in der Themenschwerpunktausgabe „Die 7-Punkte-Dramaturgie des Krisenjahres 2014“ meines neuen Börsenbriefes Krisensicher Investieren besprochen habe.
Unsere insgesamt 7 alarmierenden Prognosen für 2014 sollten Sie unbedingt kennen, um für die kommenden Monate gerüstet zu sein. Schützen Sie Ihr Vermögen und testen Sie noch heute KRISENSICHER INVESTIEREN 30 Tage kostenlos. Mit der Bestellung erhalten Sie die Themenschwerpunktausgabe „Die 7-Punkte-Dramaturgie des
Krisenjahres 2014“, die Sie auf das kommende Szenario vorbereitet.
Zu einem deutlich fallenden Ölpreis kann es eigentlich nur dann kommen, wenn die Weltwirtschaft einen herben Rückschlag erleidet. Damit bestätigt die technische Analyse des Ölpreises auf beeindruckende Weise das Rezessionssignal, das ich in der Themenschwerpunktausgabe „Die 7-Punkte-Dramaturgie des Krisenjahres 2014“ meines neuen Börsenbriefes Krisensicher Investieren besprochen habe.
Unsere insgesamt 7 alarmierenden Prognosen für 2014 sollten Sie unbedingt kennen, um für die kommenden Monate gerüstet zu sein. Schützen Sie Ihr Vermögen und testen Sie noch heute KRISENSICHER INVESTIEREN 30 Tage kostenlos. Mit der Bestellung erhalten Sie die Themenschwerpunktausgabe „Die 7-Punkte-Dramaturgie des
Krisenjahres 2014“, die Sie auf das kommende Szenario vorbereitet.
Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2014,
Herzliche Grüße,
Ihr
PS: Weder die Zentralbankbürokraten noch die "Wirtschaftsweisen" haben jemals eine Rezession verhergesagt. Sie kennen nur den Aufschwung.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Knöllchen, Knast und Kosten
Liebe Leserinnen und Leser,
der deutsche Staat tritt seinen Bürgern teils großzügig und gewährend, teils streng und fordernd gegenüber. Einerseits gibt es staatliche Hilfen, Unterstützungen und Förderungen für alle möglichen Lebenslagen. Andererseits zeigt der Staat Härte, wenn er von seinen Bürgern etwas will, nämlich deren Geld.Um an die geschuldeten Steuern oder sonstigen Abgaben heranzukommen, hat sich der Staat eine Fülle von Zugriffsmöglichkeiten geschaffen, die auch konsequent genutzt werden. Für den betroffenen Bürger kann dies im Einzelfall bis an den Rand der Existenzvernichtung gehen.
Der Staat braucht viel Geld von seinen Bürgern, weil er ja insgesamt so viele Verpflichtungen hat: Er muss kriselnde Nachbarstaaten unterstützen, notleidende Banken stabilisieren, den Euro, das Weltklima und vieles andere retten. Vor diesem Hintergrund sollten wir unsere Steuerlast ohne Murren akzeptieren, sagen uns übereinstimmend unsere Parteien und Medien. Und die müssen es ja schließlich wissen, oder etwa nicht?
Wenn Bürger nicht zahlen
Gar keinen Spaß versteht unser Staat, wenn seine Bürger nicht zahlen, auf entsprechende Aufforderungen einfach nicht reagieren. Das lässt der Staat sich nicht gefallen, das ist für ihn existenzgefährdend. Bei Steuerschulden greift das Finanzamt auf Gehalts- oder sonstige Konten zu, pfändet Wertgegenstände oder legt die Hand auf Immobilien. Allerdings kann das Finanzamt vernünftigerweise von weiteren Vollstreckungshandlungen absehen, wenn diese aussichtslos erscheinen oder die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zu dem geschuldeten Betrag stehen.
Noch rigoroser geht der Staat bei Bußgeldern vor, durch welche - leichtere - Gesetzesverstöße sanktioniert werden sollen. Um Bußgelder einzutreiben, scheut der Staat keine Kosten und Mühen. Im Ergebnis
kann ein widerspenstiger Bürger wegen eines nicht gezahlten Bußgeldes von fünf Euro ins Gefängnis wandern. Wenn es dazu kommt, entstehen dem Staat bei dieser harten Vorgehensweise Kosten, über die man nur den Kopf schütteln kann.
Bei Bußgeldern droht Erzwingungshaft
Es kommt recht häufig vor, dass Bußgelder nicht bezahlt werden, sei es, weil die Empfänger der Bußgeldbescheide kein Geld haben, sei es, weil sie sich zu Unrecht verfolgt fühlen. Dann setzt sich folgende Maschinerie in Bewegung:
Zunächst schicken die betreffenden Verwaltungsbehörden - das sind bei Ordnungswidrigkeiten meist die Kommunen - ihre Vollziehungsbeamten mit dem Ziel der Pfändung los. Bleibt der Pfändungsversuch erfolglos, wird regelmäßig Erzwingungshaft beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Die Erzwingungshaft ist gesetzlich als reines Beugemittel ausgestaltet, um zahlungsfähige, aber nicht zahlungswillige Schuldner zum Einlenken zu veranlassen. Und dass die Bußgeldschuldner zahlungsfähig sind, wird bei den kleinen Beträgen, um die
es da meistens geht, erst einmal unterstellt.
Lassen sich die Schuldner von der Androhung der Haft nicht beeindrucken, kommen irgendwann Polizeibeamte vorbei, um die Betroffenen zu verhaften. Spätestens jetzt kapitulieren die meisten Schuldner und zahlen, um die Vollstreckung der Erzwingungshaft abzuwenden.
Eine Untersuchung in Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass dort jeder zehnte unbezahlte Bußgeldbescheid zu einem Antrag auf Erzwingungshaft an das zuständige Amtsgericht führte. Im Jahr 2008 waren dies in Nordrhein-Westfalen rd. 122.000 Anträge. Von diesen 122.000 Anträgen erledigte sich ein Teil durch Zahlung. Übrig blieben aber immer noch rd. 73.000 Haftanordnungsbeschlüsse, die von den zuständigen Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen zu bearbeiten waren.
Gar nicht mal wenige Bußgeldschuldner ließen sich von allen staatlichen Drohungen nicht beeindrucken und gingen lieber in den Knast. In Nordrhein-Westfalen waren das im Jahr 2008 immerhin 750 Hartgesottene, die sich für die Dauer von einem Tag bis hin zu 84 Tagen in Erzwingungshaft nehmen ließen.
Erzwingungshaft verursacht hohe Kosten
Wie sich im Zuge der bereits erwähnten Untersuchung herausstellte, wurde der weit überwiegende Teil der Anträge auf Erzwingungshaft von Städten und Kreisen gestellt. Es ging zu einem hohen Prozentsatz um Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Großteil der Verkehrsordnungswidrigkeiten stammte aus dem ruhenden Verkehr (Parkverstöße) mit Beträgen von 10 Euro oder weniger. Heilige Einfalt, kann ich dazu nur sagen. Da verhängt die deutsche Justiz bei Intensivtätern immer wieder lediglich Bewährungsstrafen, aber wer seine Knöllchen nicht bezahlt, den trifft die volle Härte des Gesetzes.
In der Untersuchung wird auch dargelegt, dass der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen durch das Erzwingungshaftverfahren im Jahr 2008 Kosten
in Höhe von wenigstens 6 Millionen Euro entstanden sind. Die Kosten der Polizei, die an den Verfahren ja ebenfalls beteiligt ist, sind in diesem Betrag nicht enthalten. Den 122.000 Verfahren, in denen es im Durchschnitt um 10 Euro geht, stehen also Kosten von 6 Millionen Euro allein in der nordrhein-westfälischen Justiz gegenüber. Wahrlich kein gutes Geschäft für das Land!
Natürlich gibt es Zeitgenossen, deren Frechheit man nicht einfach siegen lassen sollte. Da müssen auch schon mal die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Aber bei Knöllchen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten, aus Parkverstößen mit Beträgen von 10 Euro und weniger, sollte der Staat doch über andere Lösungen nachdenken, um an sein Geld zu kommen. Hier sollte alles getan werden, so meine ich, um gar nicht
erst das aufwändige Erzwingungshaftverfahren in Gang kommen zu lassen.
Mein Vorschlag wäre der verstärkte Einsatz der Parkkralle, welche bekanntlich die Zahlungsbereitschaft der Betroffenen sehr fördert. Da haben Leute, bei denen vorher nie etwas zu holen war, auf einmal doch das Geld, um ihr Auto auslösen zu können. Aber es braucht wohl seine Zeit, liebe Leserinnen und Leser, bis sich eine einfache, aber wirksame Lösung bei unserem Staat durchsetzen kann, meint, nicht ganz ohne Hoffnung
Ihr
Gotthilf Steuerzahler