Die retrograde Amnesie der EZB- 07.12.2019

Die retrograde Amnesie der EZB

Roland Leuschel meldet sich zu Wort

Liebe Leser,

mein Krisensicher Investieren-Mitstreiter und Freund Roland Leuschel hat mir heute den folgenden Beitrag zugesendet. Ich fand ihn so spannend, dass ich ihn Ihnen sofort zugänglich machen möchte:

„Der irische Ökonom Philip R. Lane ist seit Juni diesen Jahres Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank (EZB). Er ist, wie das Handelsblatt bemerkte, der neue starke Mann bei der EZB und hat massiven Einfluss auf die EZB-Politik, ganz einfach weil er die jeweiligen EZB-Präsidenten berät.

Kürzlich hat er auf der Tagung des NTMA (National Treasury Management Agency) in Dublin eine bemerkenswerte Rede gehalten. Darin hat er eine kuriose Antwort auf die Frage gegeben, warum die Realzinsen, also die Zinsen abzüglich der Inflationsrate, in Europa niedrig bzw. sogar negativ sind.

Sichere Investments seien schuld an Negativzinsen – nicht etwa die Politik der EZB

Lane nennt drei angebliche Ursachen für Negativzinsen:

1. Die Veränderung des Potentialwachstums,
2. die Demographie und
3. die Verschiebung in den Portfolios hin zu sicheren Anlagen.

Er hat im Einzelnen diese Gründe erklärt, vor allem die Veränderung der Portfolios der Finanzmarktteilnehmer. Es sei offenkundig, dass das Interesse an vermeintlich sicheren Anlagen wie Staatsanleihen gestiegen ist, mit dem Ergebnis sinkender Renditen.

Interessant an seinen Ausführungen ist vor allem die Tatsache, dass er die Zentralbanken und deren Geldpolitik überhaupt nicht erwähnt, so als wären sie ein Geist im luftleeren Raum. Oder leidet der Chefökonom der EZB an BRA (Bewusst Retrograde Amnesie), einer besonderen Form von Gedächtnisverlust?

Vielleicht sollten Claus Vogt und ich unser neues Buch “Die Wohlstandsvernichter”, das die Auswirkungen der laxen Geldpolitik und die heimliche Machtbernahme der Zentralbanken genau analysiert, ins Englische übersetzen und an ihn weiterleiten.

Schuldenorgie und Nullzins auch in den USA

Aber auch in den USA geht der Zinstrend in Richtung null. Und das, obwohl jeden Tag neue Rekordzahlen bei der Verschuldung geliefert werden.

Jeden Tag macht der amerikanische Staat 3,4 Milliarden Dollar neue Schulden, und dieselben sind mittlerweile auf die kaum noch vorstellbare Zahl von 23 Billionen Dollar angestiegen. Zur Erinnerung: Eine Billion sind tausend Milliarden.

Unternehmen nehmen an dieser Schuldenorgie ebenfalls teil und haben es mittlerweile auf 15,74 Billionen Dollar gebracht. Sie verschulden sich um durchschnittlich 2,08 Milliarden Dollar pro Tag. Sie nutzen die niedrigen Zinsen der Fed ebenso wie die privaten Haushalte, deren Gesamtverschuldung auf 16 Billionen Dollar gestiegen ist.

Verheerend: 2,80 US-Dollar Schulden pro 1 US-Dollar Wachstum!

Insgesamt wachsen die Schulden in den USA pro Tag um 7,8 Milliarden Dollar. Da das Wirtschaftswachstum etwas geringer ist, müssen die Amerikaner inzwischen 2,8 Dollar Schulden machen, um 1 Dollar Wirtschaftswachstum zu erreichen. Sogar nach Keynes, auf den sich die staatlichen Schuldenmacher gerne berufen, ist das eine verheerende Entwicklung.

Das alles erinnert mich stark an Max Frischs “Biedermann und die Brandstifter”. Die Regierungen ernennen Greenspan, Bernanke, Draghi, Powell, Lagarde etc. zu Chefs ihrer Zentralbanken, obwohl sie wissen, bzw. mit dem heimlichen Auftrag, das längst gelegte Feuer mit Brandbeschleuniger zu füttern.

Wenn das Feuer mit Brandbeschleuniger „gelöscht“ wird, müssen Sie sich schützen

Fed-Chef Powell hat sogar öffentlich vorgeschlagen, das Inflationsziel von 2% nicht so eng zu betrachten, bzw. großzügiger mit ihm umzugehen. Hurra, Inflation wir kommen!“

Ich kann Ihnen daher nur raten, sich, Ihre Lieben und Ihr Vermögen rechtzeitig zu schützen. Besser heute als morgen! Ausgewählte Investments, die genau das tun, finden Sie in Krisensicher Investieren. Jetzt 30 Tage kostenlos testen!

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

Chefredakteur Krisensicher Investieren

 

P.S.: Freuen Sie sich schon jetzt auf die neue Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe, die noch vor Weihnachten erscheint. Hier finden Sie neben dem Jahresausblick 2020 auch meine Top-Minen-Favoriten sowie eine Übersicht von Minen-Aktien, von denen Sie lieber die Finger lassen sollten. Hier bestellen.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Schwächen beim Software-Lizenzmanagement

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die öffentliche Verwaltung in Deutschland setzt zunehmend Softwareprodukte zur Erledigung ihrer Aufgaben ein, was zu begrüßen ist. Nicht immer beachten die Behörden allerdings die Spielregeln, die für den Softwareeinsatz gelten, zum Beispiel beim Lizenzmanagement.

Software darf nicht ohne ein entsprechendes Nutzungsrecht verwendet werden. Dieses wird in dem vom jeweiligen Hersteller vorgegebenen Lizenzvertrag festgelegt. Darin wird beispielsweise bestimmt, unter welchen Voraussetzungen und wie oft das Programm installiert werden darf. Verstöße gegen einen Lizenzvertrag können rechtliche Schritte des Softwareherstellers nach sich ziehen, Vertragsstrafen oder Schadenersatzforderungen können die Folge sein. Den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Einsatz von Software haben die Behörden im Rahmen eines Software-Lizenzmanagements zu überwachen. Es erfasst verschiedene Prozesse wie Beschaffung, Einsatz und Verwertung der Software und sichert somit den legalen und effizienten Umgang mit Softwarelizenzen ab.

Aktuelle Bestandsdaten zu erworbenen Lizenzen (Lizenzinventar) und installierter Software (Softwareinventar) sind die Grundlage des Software-Lizenzmanagements. Ein gut geführtes Lizenzmanagement sorgt für angemessene Lizenzkosten auf Seiten des Lizenznehmers und vereinfacht die Installation und Wartung von Software, sofern der Lizenzgeber andere Versionen bereitstellt. Weiterhin reduziert es das Risiko von nicht lizenzkonformen Installationen und führt zu einem bewussten Umgang mit der Ressource Software.

Sämtliche Behörden und Einrichtungen wurden überprüft

Ein Gutachter hat jetzt den Stand des Software-Lizenzmanagements in der Verwaltung eines Bundeslandes näher untersucht. Sämtliche Behörden und Einrichtungen des Bundeslandes wurden gebeten, innerhalb einer Frist von 6 Wochen Informationen über beschaffte Lizenzen bereitzustellen. Zahlreiche Dienststellen beantragten Fristverlängerungen, teilweise von mehreren Monaten. Dennoch waren die Angaben über die Lizenzen vielfach fehlerhaft und unvollständig. Häufig fehlten Angaben zur Anzahl beschaffter Lizenzen und Installationen oder zu den Ausgaben. Die Erhebung der Daten zog sich deshalb über einen Zeitraum von einem Jahr hin.

Jährliche Ausgaben von 10 Millionen für Softwarelizenzen

Zum festgesetzten Stichtag war bei den Behörden und Einrichtungen des Bundeslandes ein Bestand von rd. 469.000 Software-Lizenzen vorhanden. Die Gesamtausgaben für die beschafften Softwarelizenzen betrugen im untersuchten Zeitraum 70,8 Millionen Euro. Dieser Betrag ist ein Mindestwert, weil 20 von 43 Behörden die in früheren Zeiten beschafften Lizenzen nicht mitteilen konnten. Die Ausgaben für Softwarelizenzen beliefen sich in den letzten Jahren auf jeweils 10 Millionen Euro.

Eine beträchtliche Überlizenzierung wurde festgestellt

Von rund 469.000 beschafften Lizenzen waren etwa 428.000 Lizenzen tatsächlich installiert. Die Differenz von über 41.000 Lizenzen, d. h. die entstandene Überlizenzierung, entspricht einem Beschaffungswert von rd. 5,3 Millionen Euro. Die untersuchten Stellen führten ihre Bestandsverzeichnisse uneinheitlich. Häufig waren Bestandsverzeichnisse unvollständig, sechs lizenzverwaltende Stellen konnten gar keine Bestandsübersichten vorweisen. Dabei haben Behörden nach den geltenden Bestimmungen über ihre Vermögensgegenstände Buch zu führen, wozu auch die Softwarelizenzen gehören.

Aussonderungen unterblieben häufig

Lizenzen werden ausgesondert, wenn Software nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr genutzt werden kann, den Sicherheitsanforderungen nicht mehr entspricht oder den Bedarf übersteigt und eine weitere Verwendung nicht mehr absehbar ist. Voraussetzung für den Aussonderungsprozess sind geeignete, dokumentierte Bestandsnachweise. Bei der Überprüfung gaben 26 Behörden an, keine Aussonderung von nicht mehr benötigten Softwarelizenzen durchzuführen. Teilweise waren noch immer Softwareprodukte mit längst abgelaufenem Support seitens der Hersteller im Bestand von Behörden.

Ein zentrales Lizenzmanagement muss aufgebaut werden

Angesichts der festgestellten Schwächen hat der Gutachter die Einrichtung eines zeitgemäßen Software-Lizenzmanagements in Anlehnung an die entsprechende ISO-Norm gefordert. Ein zentral betriebenes, behördenübergreifendes Lizenzmanagement sei zumindest bei Standardsoftware-Produkten anzustreben. Um eine ordnungsgemäße und nach einheitlichen Kriterien gestaltete Bestandsverwaltung von Softwarelizenzen zu gewährleisten, solle das Finanzministerium des Bundeslandes entsprechende Regelungen erlassen.

Nur vorübergehend ist zusätzliches Personal erforderlich

Von Seiten der Verwaltung des betreffenden Bundeslandes kam sofort der Einwand, dass der Aufbau ein modernes Lizenzmanagements mit den vorhandenen Kräften nicht geleistet werden könne, zusätzliches Personal müsse eingestellt werden. Es ist richtig, dass zunächst ein höherer Personaleinsatz nötig ist, um die Bestandsdaten zu aktualisieren und damit die Datenbasis für das Lizenzmanagement zu schaffen. Es handelt sich allerdings um einen vorübergehenden Effekt. Auf Dauer dürfte sich durch die angestrebte Zentralisierung und den Einsatz von IT-gestützten Werkzeugen sogar Personal beim Lizenzmanagement einsparen lassen, sagt nachdrücklich

Ihr

Gotthilf Steuerzahler