Startschuss für Gold-Rallye ist gefallen- 18.05.2019

Startschuss für Gold-Rallye ist gefallen

Ein wichtiges Kaufsignal für Gold: Jetzt geht es los

Liebe Leser,

ich hoffe, Sie erinnern sich noch. Vor zwei Wochen habe ich hier drei Goldrallye-Signale besprochen. Aufgrund meines Timing-Modells hatte ich Ihnen den Beginn der sich ankündigenden starken Aufwärtsbewegung des Goldpreises für Mitte Mai in Aussicht gestellt. Meine Prognose scheint aufzugehen. Denn aus charttechnischer Sicht ist der Startschuss für diese Gold-Rallye jetzt tatsächlich gefallen, indem der Kurs auf dynamische Weise eine bullishe Keilformation beendet hat.

Massive Bodenformation wird jetzt beendet

Aus dieser hier nicht gezeigten Keilformation ergibt sich ein Kursziel, das von weitreichender Bedeutung ist. Das sehen Sie auf dem folgenden Chart, der den Goldpreis in Dollar und meinen Preisbänder-Indikator zeigt. Hier erkennen Sie die massive Bodenformation, die sich in den vergangenen sechs Jahren entwickelt hat.

Der Ausbruch über die bei rund 1.360 $ verlaufende Obergrenze dieser Bodenbildung bahnt sich jetzt an. Denn das Kursziel der Keilformation befindet sich deutlich über dieser Marke.

Goldpreis pro Unze in $, Preisbänder-Indikator, 2011 bis 2019
Der Goldpreis nimmt erneut Anlauf auf die Obergrenze seiner mächtigen Bodenformation (blaue Linie). Meine Analysen zeigen, dass der Ausbruch nach oben dieses Mal gelingen wird. Die roten Kreise kennzeichnen übrigens Zeiten, in denen die Gesamtheit unserer Indikatoren extrem bullish war.
Quelle: Stockcharts.com

Gold: Erstes Kursziel 1.440 $ pro Unze

Mein Preisbänder-Indikator bestätigt diese optimistische Prognose. Er zeigt an, dass die nächste Aufwärtswelle mindestens das 1. obere Preisband erreichen wird, das bei 1.440 $ verläuft.

Wenn der Goldpreis diese Erwartung erfüllt, winken Ihnen bei den von mir empfohlenen Goldminenaktien in den kommenden Wochen Gewinne von 50% und mehr. Doch das ist nur die erste kurzfristige Etappe. Längerfristig haben die stark unterbewerteten Edelmetallaktien sehr viel mehr Potenzial.

Welche Minenaktien ich aufgrund dieses zusätzlichen Kaufsignals jetzt empfehle, lesen Sie in der am Dienstag erscheinenden Monatsausgabe Juni meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren. Dort finden Sie auch wichtige strategische Argumente, die für eine Goldhausse sprechen.

Jim Rogers erwartet die größte Aktienbaisse seines Lebens

Seit Anfang Mai sind der DAX und der S&P 500 um 5% gefallen. Vorige Woche habe ich Ihnen hier bereits 4 Verkaufssignale vorgestellt, die darauf hindeuten, dass uns ein größerer Kursrückgang bevorsteht. Aufgrund der bisher gezeigten Abwärtsdynamik und der Charttechnik, die ein mächtiges Doppeltop des S&P 500 zeigt, gehe ich jetzt sogar davon aus, dass die Aktienmärkte am Beginn einer Baisse stehen.

Kein Geringerer als der amerikanische Starinvestor Jim Rogers hat kürzlich gesagt, er erwarte einen Kursrückgang, der alles in den Schatten stellt, was er bisher erlebt hat. Das sind starke Worte des 77-Jährigen, die Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten.

Extrem hohe Überbewertung bedeutet hohes Absturzrisiko

Ein Blick auf die fundamentale Bewertung des US-Aktienmarktes genügt, um Rogers Prognose zu verstehen. Anhand bewährter Bewertungsmethoden wie dem Shiller-Kurs-Gewinn-Verhältnis oder der Marktkapitalisierung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt ist die US-Börse extrem überbewertet. Einige Kennzahlen zeigen sogar die größte Überbewertung, die jemals erreicht wurde, also höher als an den Hochs der Jahre 2000 und 1929.

Im ersten Fall halbierte sich der S&P 500, während der DAX mehr als 70% einbüßte und der NASDAQ 100 Index sogar 83%. Im zweiten Fall begann kurz darauf die Weltwirtschaftskrise, und die Börsen stürzten weltweit um 90% ab.

Zölle: Trumps Spiel mit dem Feuer

Die Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre wurde übrigens durch die Einführung von Zöllen erheblich verschärft. Diese Lektion war lange Zeit tief verwurzelt und allgemein akzeptiert, auch in der Politik. US-Präsident Trump scheint davon nichts zu wissen. Mehr dazu lesen Sie in der aktuellen Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren. Testen Sie uns jetzt 30 Tage kostenlos.

Alles Wichtige über die Bedeutung der Überbewertung können Sie übrigens in einer meiner Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgaben nachlesen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Sichern Sie ihr Vermögen mit den richtigen Investments. Auch Russlands Aktienmarkt zieht enorm an. Nach dem Motto: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Wir sind hier schon 41,2% im Plus. Überzeugen Sie sich selbst.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Der Staat verwertet Nachlassimmobilien schlampig

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

der Staat wird Erbe kraft Gesetzes, wenn andere Erben nicht vorhanden sind. Zu einer Staatserbschaft kommt es, wenn alle in Betracht kommenden Erben die Erbschaft ausschlagen, zumeist weil der Nachlass überschuldet ist, oder der Erblasser sämtliche in Frage kommenden Verwandten enterbt hat. Weiterhin greift das gesetzliche Erbrecht des Staates ein, wenn das Nachlassgericht trotz intensiver Recherchen keine Erben ermitteln konnte.

Durch das Erbrecht des Staates soll sichergestellt werden, dass es in jedem Fall einen Rechtsträger gibt, der sich um die geregelte Abwicklung eines Nachlasses kümmert. Gelegentlich wird der Staat auch testamentarisch als Erbe eingesetzt, zumeist verbunden mit einer Auflage bezüglich der Verwendung der Mittel.

Zuständig für den Nachlass bei einer Staatserbschaft ist das Bundesland, in welchem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Verstirbt ein deutscher Staatsbürger im Ausland, ohne dass er über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, erbt der Bund. Der Nachlass kann Barvermögen und Schulden, Hausrat, Kunstgegenstände, Wertpapiere, Gesellschaftsanteile und Immobilien umfassen. Überschuldete Nachlässe kann der Staat nicht ausschlagen, seine Haftung für Nachlassverbindlichkeiten ist letztlich jedoch auf den Nachlass beschränkt.

Die Anzahl der Staatserbschaften nimmt zu

Aus einem großen Bundesland wurden jetzt Einzelheiten über die dort angefallenen Staatserbschaften bekannt. In den letzten fünf Jahren stiegen die Fälle, in denen der Staat zum Erben wurde, in dem Bundesland von rund 1000 auf rund 1500 jährlich. Eine vergleichbare Entwicklung wird auch aus anderen Bundesländern gemeldet.

Dieser Anstieg geht darauf zurück, dass heutzutage mehr Menschen als in früheren Zeiten ohne Nachkommen oder sonstige Verwandte sterben. Der Staat erzielt Einnahmen aus den ihm zufallenden Erbschaften, zugleich fallen aber auch Ausgaben aus der Verwaltung und Verwertung der Nachlassgegenstände an, insbesondere aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen.

Das Land erbt auch viele Immobilien

Zu den Nachlässen, die dem in Rede stehenden Bundesland in den letzten Jahren zugefallen waren, gehörte auch eine große Zahl von Grundstücken. Bei vielen handelte es sich allerdings um sog. Schrottimmobilien. Mit diesem Begriff werden Grundstücke bezeichnet, die sich in mangelhaftem Verkaufszustand befinden oder aus anderen Gründen (z. B. schlechte Lage) nur einen geringen Marktwert haben. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Netto-Einnahmen des betreffenden Bundeslandes aus Erbschaften in letzter Zeit lediglich rund 4,6 Millionen Euro pro Jahr betrugen.

Werterhaltende Maßnahmen unterbleiben bei Nachlassimmobilien

Für die Verwaltung und Abwicklung von Nachlassvermögen ist in dem Bundesland eine Behörde zuständig, die zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehört. Soweit es um Nachlassimmobilien geht, nimmt die Behörde im Wesentlichen nur verwaltende Tätigkeiten wahr. Unter anderem kümmert sie sich darum, dass die Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf die Grundstücke erfüllt wird, dass die Nutzung durch Unberechtigte und die Ablagerung von Müll und Schadstoffen verhindert wird.

Objektbegehungen finden in der Regel nur bei der Inbesitznahme von Nachlassimmobilien statt und auch nur bei Grundstücken, die sich in dem betreffenden Bundesland befinden. Bauliche Maßnahmen werden nur zur Verkehrssicherung durchgeführt, nicht aber zur Substanz- und Werterhaltung, was für eine spätere Veräußerung wichtig wäre.

Ein kaufmännisch geführter Staatsbetrieb verwaltet die Immobilien des Landes

In dem Bundesland gibt es seit geraumer Zeit einen Staatsbetrieb, der ressortübergreifend die Verwaltung des staatlichen Immobilienbestandes wahrnimmt. Er ist für die Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen sowie für die Verwertung von Immobilien zuständig. Der Staatsbetrieb wird nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und gehört zum Geschäftsbereich des Bauministeriums. Nachlassimmobilien darf der Staatsbetrieb nur verwerten, wenn diese im Alleineigentum des Landes stehen und nicht mit Verbindlichkeiten belastet sind. In allen anderen Fällen, zum Bespiel wenn das Land Teil einer Erbengemeinschaft geworden ist, bleibt es bei der Zuständigkeit der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde.

Die Zuständigkeitsverteilung muss geändert werden

Der Staatsbetrieb wurde mit dem Ziel errichtet, die wirtschaftliche Nutzung und Verwertung des Immobilienportfolios des Landes zu optimieren, insbesondere durch den gezielten Verkauf entbehrlicher Liegenschaften. Diese Aufgabe kann er bezüglich der Nachlassimmobilien nur zum Teil wahrnehmen. Dies muss geändert werden.

Zukünftig sollte der Staatsbetrieb die Bewirtschaftung von Nachlassimmobilien und auch deren Verwertung übernehmen. Weiterhin sollten regelmäßige Begehungen aller Grundstücke stattfinden und Maßnahmen zur Substanz- und Werterhaltung durchgeführt werden. Wollen wir hoffen, dass sich das betreffende Bundesland, das zurzeit noch Änderungen ablehnt, zu einer entsprechenden Reform durchringen kann, sagt verärgert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler