Unternehmer und Fußballfans schauen nach Russland - Das sollten Sie als Börsianer auch tun- 13.07.2018

Unternehmer und Fußballfans schauen nach Russland - Das sollten Sie als Börsianer auch tun

USA extrem überbewertet, Russland drastisch unterbewertet

Liebe Leser,

die Welt blickt nach Russland. Kaum einer kann sich wohl dem Medienspektakel um die Fußballweltmeisterschaft entziehen. Aber auch wenn Sie nach günstigen Investments Ausschau halten, ist Russland zurzeit für Sie erste Adresse.

Denn fest steht, die US-Aktienmärkte sind extrem überbewertet. Das zeigen alle bewährten Kennzahlen der Fundamentalanalyse. Viel besser dagegen sieht es am russischen Aktienmarkt aus.

So beträgt das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) der US-Börse 22,4 – das KGV der russischen Börse hingegen nur 7,9. Alle anderen Indikatoren bestätigen diese geradezu spiegelbildliche Situation.

Wie Warren Buffett: Kaufen Sie günstig und verkaufen Sie teuer

Das Erfolgsrezept langfristig orientierter Anleger basiert auf der Fundamentalanalyse. Im Kern besagt diese, dass Sie günstig bewertete Unternehmen kaufen und hoch bewertete verkaufen bzw. meiden sollten. Mit dieser Methode ist Warren Buffett zu einem der reichsten Menschen Amerikas geworden.

Es gibt eine Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen, die den Zusammenhang zwischen niedrigen Bewertungen und hervorragenden Anlageergebnissen bestätigen. Trotzdem gibt es nur wenige Börsianer, die diese Erkenntnisse zu ihrem Vorteil nutzen. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe, wie die experimentelle Anlegerpsychologie gezeigt hat. Die wichtigsten sind mangelnde Konsequenz, kurzfristige Orientierung und falsch verstandene Heimatliebe. In diese drei Fallen sollten Sie nicht tappen.

Russland ist ein Land der Superlative

Russland ist das größte Land der Erde mit einer Bevölkerung von 144 Millionen Menschen. Der Bildungsgrad ist hoch, und umfangreiches Knowhow in allen Bereichen von Wirtschaft und Technik ist vorhanden. Schließlich verfügt das Land über riesige Rohstoffvorkommen.

Das Potenzial Russlands ist enorm. Und weitgehend unbemerkt von der westlichen Öffentlichkeit wurden in den vergangenen Jahren wichtige erfolgversprechende volkswirtschaftliche Weichenstellungen vorgenommen, beispielsweise ein verbesserter Schutz der Eigentumsverhältnisse.

Russische Geschäftsfreundlichkeit kommt gleich nach der Schweiz

Man muss kein Putin-Fan sein. Aber seine wirtschaftspolitischen Weichenstellungen sind klug gewählt. In dem von der Weltbank veröffentlichten Länder-Ranking der Geschäftsfreundlichkeit („Ease of Doing Business Index“) ist Russland in den vergangenen Jahren von Platz 62 auf Rang 35 aufgestiegen. Deutschland steht hier auf Platz 20 von 190 beurteilten Ländern, Österreich auf Platz 22, Frankreich auf Platz 31 und die Schweiz nur auf Platz 33. Die Aufholjagd Russlands hat schon begonnen.

Das sind Entwicklungen, die Sie als Anleger nicht ignorieren sollten. Deshalb rate ich Ihnen jetzt zum Einstieg in Russland. Alle Orderdaten zu meinen Russlandfavoriten und weitere wichtige Fakten über Russland finden Sie in der aktuellen Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.


Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende. Bis nächsten Freitag,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Neben Russland habe ich für meine Leser noch andere stark unterbewertete Aktienmärkte analysiert und genaustens unter Beobachtung. Konkrete Empfehlungen finden Sie in meiner aktuellen Ausgabe von Krisensicher Investieren, denn an der Börse lohnt es sich gewöhnlich, gegen den Strom zu schwimmen.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Wie man eine Behörde nicht reorganisieren sollte

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

 

Liebe Leserinnen und Leser,

der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist von zentraler Bedeutung für die öffentliche Hand, er hat Verfassungsrang. In Ausführung dieses Grundsatzes bestimmen die Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder unter anderem, dass für Maßnahmen von finanzieller Bedeutung angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorzunehmen sind. Dies gilt auch für Organisationsmaßnahmen, also beispielsweise für Veränderungen im Behördenaufbau. Nach den geltenden Vorschriften sollen die in Frage kommenden Lösungsmöglichkeiten und deren Nutzen und Kosten sowie die finanziellen Auswirkungen untersucht und Kriterien für eine spätere Erfolgskontrolle festgelegt werden. Dabei sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht auf monetäre Aspekte beschränkt.

Nun ist es bei organisatorischen Maßnahmen häufig so, dass durch politische Vorgaben die grundsätzliche Ausrichtung einer solchen Veränderung bereits vorweggenommen wird. In diesen Fällen muss dann nicht mehr das „ob“, sondern nur noch das „wie“ einer derartigen Maßnahme untersucht und bewertet werden. Dazu gehören Fragen der Rechtsform, der Abgrenzung gegenüber anderen Aufgabenträgern, der Zentralisierung von Aufgaben oder auch der Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben. Auch bei der Umsetzung von politisch geprägten Organisationsentscheidungen gibt es folglich einen breiten Spielraum bei der Ausgestaltung der geplanten Maßnahmen, der vorab zu untersuchen ist.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden vielfach nicht vorgenommen

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Staat in nicht wenigen Fällen auf Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen verzichtet, und dies sogar bei größeren Änderungen der Behördenlandschaft. Dieser Tage konnte man lesen, dass ein norddeutsches Bundesland Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Zusammenhang mit der Umgestaltung mehrerer Behörden mit der Begründung nicht durchführte, dass die Untersuchungen entbehrlich seien. Am Beispiel der Umgestaltung der Oberfinanzdirektion des betreffenden Bundeslandes wird nachfolgend deutlich, wie sinnvoll eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gewesen wäre, die jedoch nicht vorgenommen wurde.

In früheren Zeiten hatte jedes Bundesland eine oder sogar mehrere Oberfinanzdirektionen, die als sogenannte Mittelbehörden die Finanzämter, die Staatlichen Bauämter sowie die Hauptzollämter unterstützten. Als Ergebnis mehrerer Reformen stellte es der Gesetzgeber den Bundesländern vor einigen Jahren frei, auf die Oberfinanzdirektionen zu verzichten. Viele Bundesländer lösten daraufhin diese Behörden auf, so dass es heute nur noch wenige Oberfinanzdirektionen gibt.

Zunächst sollte die Oberfinanzdirektion ausgebaut werden

Das hier in Rede stehende norddeutsche Bundesland verfolgte hingegen zunächst das Ziel, seine Oberfinanzdirektion zu einem zentralen Finanzdienstleister auszubauen. Im Jahr 2010 integrierte die Landesregierung das Landesamt für Bezüge und Versorgung, den Bereich Staatserbschaften sowie den Landesliegenschaftsfonds in die Oberfinanzdirektion. In einem Evaluationsbericht aus dem Jahr 2014 wurde voller Zufriedenheit ausgeführt, dass es bei einer großen Zahl von Querschnittsaufgaben gelungen sei, die Aufgabenerledigung durch die Zentralisierung ökonomischer zu gestalten. Dies wurde mit verschiedenen Beispielen belegt. Anfängliche Schwierigkeiten in der internen Zusammenarbeit seien abgebaut worden.

Wenige Jahre später wurde die Oberfinanzdirektion jedoch aufgelöst

Im Jahr 2016 beschloss die Landesregierung gleichwohl, die Aufgaben der Landesbezüge- und -versorgungsverwaltung wieder in eine eigenständige Landesbehörde auszugliedern. Zuvor hatte das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes noch ausgeführt, dass mit der Eingliederung des Landesamtes für Bezüge und Versorgung Querschnittsaufgaben zusammengefasst sowie eine neue gemeinsame und einheitliche Verwaltungskultur und -praxis geschaffen werden sollten. Es würden Synergieeffekte durch schlanke Geschäftsprozesse, kurze Wege und eine erhöhte Dienstleistungsqualität angestrebt. Im Oktober 2017 löste die Landesregierung schließlich die Oberfinanzdirektion vollständig auf und richtete als Nachfolgeeinrichtungen zwei eigenständige Behörden ein (Landesämter für Steuern bzw. für Bau und Liegenschaften).

Sachliche Gründe für die Auflösung waren nicht erkennbar

In der Fachwelt herrschte Kopfschütteln über die geschilderten organisatorischen Veränderungen im Geschäftsbereich des Finanzministeriums, die schließlich in die Auflösung der Oberfinanzdirektion mündeten. Sachliche Gründe für den Wechsel zwischen dem anfänglichen Ausbau und der kurz darauf erfolgenden Auflösung waren für die Fachwelt nicht zu erkennen, es entstand der Eindruck, dass planlos und sprunghaft vorgegangen wurde. Eine umfassende Untersuchung aller in Frage kommenden Lösungsmöglichkeiten hat nicht stattgefunden.

Laut Finanzministerium waren die Entscheidungen alternativlos

Das Finanzministerium hat sich zu dem Hin und Her bei der Oberfinanzdirektion dahingehend geäußert, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in vollem Umfang beachtet worden seien. Den Entscheidungen habe eine abgewogene politisch geprägte Willensbildung mit einer klaren Zielvorstellung zugrunde gelegen. Faktisch habe es keine Alternativen für die getroffenen Entscheidungen gegeben.

Richtigerweise hätte die Landesregierung zunächst ein umfassendes Konzept auf der Basis einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung entwickeln müssen, bevor sie die dargestellten organisatorischen Veränderungen durchführte. Aber auch in der Landespolitik scheint es in Mode zu kommen, liebe Leserinnen und Leser, sich auf die Alternativlosigkeit von geplanten Maßnahmen zu berufen, anstatt alle in Frage kommenden Möglichkeiten zu prüfen und gegeneinander abzuwägen, sagt resigniert

Ihr
Gotthilf Steuerzahler