DAX: Alle Zeichen stehen auf Baisse- 23.02.2018

DAX: Alle Zeichen stehen auf Baisse

Aktienmärkte sind keine Einbahnstraße

Liebe Leser,

in Deutschland hat die Zahl der Aktionäre im Jahr 2017 deutlich zugenommen, berichtet das Deutsche Aktieninstitut. Nur in den vom Neuen Markt geprägten Jahren 2000 und 2001 gab es mehr aktive Börsianer in Deutschland. Damals folgte eine Baisse, in deren Verlauf der DAX um über 70% fiel, während sich der Neue Markt förmlich in heiße Luft auflöste. Wahrscheinlich wird es den zahlreichen neugebackenen Aktionären dieses Mal kaum besser ergehen als damals.

Denn eine unumstößliche Tatsache lautet: Aktienmärkte sind keine Einbahnstraße, sondern zyklisch. Das heißt auf Haussen folgen Baissen und umgekehrt. Aber je länger eine Hausse anhält, desto mehr gerät diese einfache, aber offenbar schwer zu akzeptierende Wahrheit in Vergessenheit, und neue Anleger strömen an den Markt. Dabei sollte es eigentlich umgekehrt sein. Denn mit der Dauer einer Hausse wird die Wahrscheinlichkeit einer Trendumkehr immer größer.

Topformationen kündigen Baissen an

Bevor eine Baisse beginnt, kommt es fast immer zu einer mehr oder weniger ausgeprägten Distributionsphase, die auf den Charts als Topformation erkennbar wird. Darunter versteht man eine in großen Schwüngen verlaufende Seitwärtsbewegung einer Aktie oder eines Index, die oft viele Monate dauert und eine relativ klare Untergrenze hat, die idealerweise horizontal verläuft. Genau dieses Bild zeigt der Kursverlauf des DAX, wie Sie auf dem folgenden Chart sehen.

DAX, 2016 bis 2018
Beim DAX zeichnet sich eine Topformation ab, deren Untergrenze bei rund 12.000 Punkten verläuft, und die inzwischen schon fast ein Jahr dauert.
Quelle: StockCharts.com

Die Untergrenze der Formation verläuft bei rund 12.000 Punkten und ist durch eine blaue Linie gekennzeichnet. Die Formation beginnt im März 2017, sie entwickelt sich also schon seit fast einem Jahr. Bestätigt wird diese Interpretation des Kursverlaufs durch die nach unten überrollende 200-Tage-Durchschnittslinie (blaue Kurve). Ein klassisches Baissesignal entsteht, wenn der DAX die Untergrenze der Formation unterschreitet.

Die Untergrenze der Formation verläuft bei rund 12.000 Punkten und ist durch eine blaue Linie gekennzeichnet. Die Formation beginnt im März 2017, sie entwickelt sich also schon seit fast einem Jahr. Bestätigt wird diese Interpretation des Kursverlaufs durch die nach unten überrollende 200-Tage-Durchschnittslinie (blaue Kurve). Ein klassisches Baissesignal entsteht, wenn der DAX die Untergrenze der Formation unterschreitet.

Dieses Mal ist sogar ein seltener Aktiencrash möglich

In sehr seltenen Fällen bleibt eine solche Topformation aus, und es kommt stattdessen zu einem Börsencrash. In den vergangenen 100 Jahren war das nur 1929 und 1987 der Fall. Interessanterweise zeigten die Kursverläufe im Vorfeld dieser beiden Crashs nahezu identische Muster.

Beginnend mit dem schnellen Kursrückgang im Februar 2018 folgt der Dow Jones Industrial Average im Moment erneut diesem Muster. Damit besteht jetzt also die sehr seltene Möglichkeit, dass sich die Aktienmärkte auf einen Börsencrash zubewegen. Die spannenden Details dazu und wie Sie sich darauf vorbereiten, lesen Sie in der am 20. Februar 2018 erschienenen Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.

Gold zeigt hingegen ein überaus bullishes Bild

Geradezu spiegelbildlich zu der Topformation des DAX verhält sich der Kursverlauf des Goldpreises. Auf dem hier nicht abgebildeten Goldchart zeigt sich nämlich eine sehr mächtige Bodenformation, die ich hier vorige Woche bereits thematisiert habe.

Während die Zeichen an den Aktienmärkten auf Sturm stehen, kündigt sich im Edelmetallsektor also eine große Hausse an. Aus Gründen, deren Darstellung den Umfang dieses Beitrags sprengen würde, vermute ich, dass die sich hier ankündigende Goldhausse mit der Hausse der Jahre 2001 bis 2011 wird mithalten können. Damals hat sich der Goldpreis mehr als versechsfacht, während der Goldminenindex um sagenhafte 1.486% gestiegen ist. Alle Details zu meinem Goldminen-Depot finden Sie in Krisensicher Investieren - jetzt 30 Tage kostenlos testen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Auf Haussen folgen Baissen und umgekehrt, vergessen Sie das gerade jetzt nicht.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

E-Government: Digitaler Behördengang in Deutschland völlig unzureichend

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

Deutschland versteht sich selbst als hochmodernes Land, in dem es sich gut und gerne leben lässt - zumindest für die Regierung. Doch in vielen Zusammenhängen besteht die Gefahr, dass die Bundesrepublik den Anschluss an die internationale Entwicklung verliert. Dies ist beispielsweise beim Einsatz elektronischer Medien in der öffentlichen Verwaltung, dem sogenannten E-Government, der Fall. Sowohl die Behörden als auch die Bürger in unserem Land tun sich schwer damit, die Vorteile der Digitalisierung auszuschöpfen.

Durch den Einsatz elektronischer Medien soll die Kommunikation zwischen Behörden, Bürgern und Wirtschaft vereinfacht und erleichtert werden. Beispiele für E-Government sind die Online-Steuererklärung oder die Möglichkeit, die Zulassung eines Kfz über das Internet zu erledigen.

Im Bereich des Bundes ist im Jahr 2013 das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) in Kraft getreten. In dem Gesetz werden u.a. der elektronische Zugang zur Verwaltung, die Bereitstellung von Informationen über das Internet, die Einrichtung von elektronischen Bezahlmöglichkeiten und die elektronische Aktenführung geregelt. Die Länder haben für ihre Zuständigkeitsbereiche ähnliche Regelungen getroffen oder beabsichtigen dies. Der rechtliche Rahmen für den Einsatz elektronischer Medien in der öffentlichen Verwaltung ist somit vorhanden.

Sogar im EU-Vergleich liegt Deutschland hinten

Aber wie steht Deutschland beim E-Government im internationalen Vergleich tatsächlich da? Angaben hierzu enthält der jährlich vorgelegte Bericht der EU-Kommission über den Stand der Digitalisierung in Europa. In dem Bericht werden Daten zu fünf Schwerpunktbereichen für alle EU-Länder zusammengetragen, u.a. zum Digitalisierungsgrad der Wirtschaft und zu den E-Government-Angeboten der öffentlichen Verwaltung. In ihrem jüngsten Bericht aus dem Jahr 2017 erteilt die EU-Kommission der deutschen Wirtschaft mit Blick auf den Digitalisierungsgrad und den Internethandel gute Noten. Bei dem Vergleich der E-Government-Angebote und deren Nutzung liegt Deutschland dagegen ziemlich weit hinten, im Ranking landet es lediglich auf Platz 20 der 28 EU-Mitgliedstaaten. Nur einige ost- und südeuropäische Länder schneiden noch schlechter ab.

Übertriebener Datenschutz bremst in Deutschland

Dazu führt die EU-Kommission in ihrem Bericht aus, Deutschland sei eines der EU-Länder mit der niedrigsten Online-Interaktion zwischen Behörden und Bürgern. Auch sei in den letzten Jahren so gut wie kein Fortschritt festzustellen gewesen. Die föderale Struktur Deutschlands verursache spezifische Schwierigkeiten bei der Einführung einer flächendeckenden elektronischen Verwaltung. Unterschiedliche Systeme, die oftmals nicht zusammenarbeiten könnten, führten zu Reibungsverlusten. Ergänzend muss man auch auf die hohen - man könnte auch sagen: die übertriebenen - Anforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit in Deutschland hinweisen, welche die Digitalisierung der Verwaltung erschweren und in der Vergangenheit so manches Vorhaben verhindert haben.

Die Bürger nutzen die Angebote kaum

Abgesehen von diesen verwaltungsinternen Hemmnissen stellt sich auch die Frage, weshalb die Bundesbürger die vorhandenen digitalen Angebote der öffentlichen Verwaltung so wenig in Anspruch nehmen. Eine repräsentative Studie ist dieser Frage vor kurzem nachgegangen und kommt zu folgenden Ergebnissen: Die mangelnde Bekanntheit vieler E-Government-Angebote sei nach wie vor die größte Nutzungsbarriere. Weiterhin sei die Anschaffung zusätzlich erforderlicher Hardware wie zum Beispiel eines Kartenlesegeräts ein wichtiger Hinderungsgrund. Auch sei eine vollständige Online-Abwicklung von Angeboten oftmals noch nicht möglich. Wenn die Bürger zwar Formulare für ihre Anliegen herunterladen, diese dann jedoch nicht elektronisch an die Behörden übermitteln könnten, werde das Angebot nicht genutzt.

Die Bürger sorgen sich um Datenschutz und Datensicherheit

Wie in der Studie weiter ausgeführt wird, ist die Bevölkerung in Deutschland überdies sehr sensibel, was Datenschutz und Datensicherheit anbetrifft. Man hat dem Zeitgeist entsprechend große Angst, als gläserner Bürger dazustehen, wenn man Onlineangebote der Behörden nutzt. So bestehen hierzulande beispielsweise starke Vorbehalte gegen eine Datenweitergabe zwischen Behörden. Der Bürger muss in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes, nur einmal bestimmte Angaben machen. Die betroffenen Behörden tauschen die Daten dann untereinander aus. Dieses sogenannte „Once only“-Prinzip wird von der EU-Kommission empfohlen und in vielen EU-Ländern praktiziert. Für Deutschland ist eine solche Zeit und Kosten sparende Handhabung nur schwer vorstellbar.

Verstärkte Nutzung bei persönlichem Mehrwert

Die erwähnte Studie beschäftigt sich auch mit der Frage, was Politik und Verwaltung tun können, um die Nutzung von E-Government-Angeboten zu erhöhen. Befragungen haben ergeben, dass Bürger sich eine verstärkte Nutzung dann vorstellen könnten, wenn für sie ein Mehrwert zu erwarten sei, zum Beispiel wenn über das Netz gestellte Anträge schneller bearbeitet würden. Auch geringere Gebühren bei Online-Anträgen könnten zur stärkeren Nutzung motivieren. Weiterhin würde eine digitale Durchgängigkeit, d.h. die Bearbeitung eines Anliegens komplett online ohne den Besuch einer Behörde, E-Government-Angebote attraktiver machen. Zurzeit werden derartige Angebote wegen des vorgeschriebenen komplizierten Verfahrens zur Authentifizierung kaum genutzt.

Die Angebote müssen an den Bürgern ausgerichtet werden

Das Ziel von E-Government ist es, die Kommunikation zwischen Behörden und Bürgern schneller, bequemer und kostengünstiger zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die digitalen Angebote des Staates stärker als bisher an den Erwartungen der Bürger ausgerichtet werden. Der Bund und die Länder planen verschiedene Maßnahmen, um die Nutzung von digitalen Angeboten zu erhöhen. So sollen beispielsweise die Verwaltungsportale des Bundes und der Länder in einem Portalverbund verknüpft werden, in dem die Bürger mit einer einzigen Anmeldung alle Behördenangelegenheiten elektronisch erledigen können. Es bleibt zu hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass durch solche Maßnahmen die elektronische Verwaltung in Deutschland allmählich an Bedeutung gewinnen wird, sagt verhalten optimistisch


Ihr

Gotthilf Steuerzahler